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Freitag, 4. Juli 2014

Medien-Falschmeldung im Kontext des Sanierungsprogramms der KfW

Bild: Maik Schwertle  / pixelio.de
In der ersten Juliwoche berichteten unterschiedliche Medien über eine angebliche Lockerung der Vorschriften bei der Beantragung von KfW-Fördermitteln im Programm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Programm-Nummern 430 bzw. 152) für "kleinteilige Einzelmaßnahmen". Die Medien hatten berichtet, dass künftig neben den Handwerkern keine unabhängigen Gutachter mehr beauftragt werden müssen. Diese Aussage ist allerdings nicht korrekt.

Ein unabhängiger Sachverständiger bzw. Energieberater ist immer noch bei der Beantragung und im Zuge des Verwendungsnachweisverfahrens obligatorisch. Eine "Entschlackung" der Vorschriften, indem man auf die Sachverständigen-Bestätigung und den Verwendungsnachweis verzichtet, um einen angeblich unkomplizierteren Zugang zu Fördermitteln zu erhalten, ist folglich eine Falschmeldung. So benötigt man auch weiterhin einen unabhängigen Sachverständigen für die Beantragung der KfW-Fördermittel im Programm „Energieeffizient Sanieren“.