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Bild: Maik Schwertle / pixelio.de |
Ein unabhängiger Sachverständiger bzw. Energieberater ist immer noch bei der Beantragung und im Zuge des Verwendungsnachweisverfahrens obligatorisch. Eine "Entschlackung" der Vorschriften, indem man auf die Sachverständigen-Bestätigung und den Verwendungsnachweis verzichtet, um einen angeblich unkomplizierteren Zugang zu Fördermitteln zu erhalten, ist folglich eine Falschmeldung. So benötigt man auch weiterhin einen unabhängigen Sachverständigen für die Beantragung der KfW-Fördermittel im Programm „Energieeffizient Sanieren“.