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Freitag, 11. Juli 2014

KfW-Fördermittel für das Haus nutzen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit ihren Förderprogrammen Einsparpotenziale an oftmals unvermuteten Stellen. Denn nichts ist ärgerlicher als beim Hausbau oder der Modernisierung oder dem Ausbau eines alten Wohngebäudes am falschen Ende zu sparen und dadurch den Wohnkomfort und das eigene Wohlbefinden in Mitleidenschaft zu ziehen, berichtet der Weser Kurier.

Bild: Markus Wegner  / pixelio.de
Wer bei geplanten Investitionen auch energieeffiziente Maßnahmen mit einbezieht, hilft nicht nur der Umwelt und kann sich jährlich über die eingesparten Energiekosten freuen, sondern wird zudem mit Fördermöglichkeiten belohnt, berichtet der Weser Kurier. Hierbei handelt es sich im Schnitt um mindestens 10 % bzw. bis zu 25 % der Investitionskosten in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen.

Grundvoraussetzung der Förderfähigkeit bei Bestandsgebäuden ist, dass man Eigentümer eines vor dem Jahr 1995 erbauten Hauses ist - ganz gleich, ob man an Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel dem Austausch der Heizungsanlage oder einer Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus interessiert ist. In jedem Fall müssen technische Mindestanforderungen und Förderbedingungen erfüllt werden.

Private Hauseigentümer haben die Wahl zwischen Zuschuss (Programm-Nummer 430) und Kredit (Programm-Nummer: 151/152). Während die Beantragung des Zuschusses direkt über die KfW läuft, muss beim Kredit ein Zwischenstopp bei der Hausbank eingelegt werden. Weiterhin müssen Planung und Durchführung von einem von der KfW anerkannten Energieberater bestätigt werden um sicher zu gehen, dass alle Fördergelder auch tatsächlich für die beantragten Maßnahmen eingesetzt wurden. Alle Energieberater von enerpremium sind als Sachverständige zeichnungsberechtigt.

Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt 10 Prozent der Investitionskosten, jedoch höchstens 5000 Euro. Saniert man auf Neubaustandard (KfW-Effizienzhaus 100) erhält man sogar 12,5 Prozent (maximal 7500 Euro). Je nach Effizienzhausstandard erhöht sich der Zuschuss auf 15 bis 25 Prozent.

Für jede Wohneinheit können im Programm "Energieeffizient sanieren" bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen pro Wohneinheit beantragt werden. Ausschlaggebend hierfür sind seit dem 1. Juni 2014 die Wohneinheiten nach einer Sanierung. Bei Effizienzhäusern beträgt der Kreditrahmen 75.000 Euro pro Wohneinheit.

Möchte man seine alten Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster ersetzen, müssen auch die Außenwände beachtet werden. Generell muss der sogenannte U-Wert der Außenwand kleiner sein als der Uw-Wert der neuen Fenster um Kondenswasser-Bildung an den Außenwänden zu verhindern. Dabei gilt: Je kleiner der U-Wert des Bauteils, desto besser ist die Dämmeigenschaft.

Nicht nur beim Austausch der Heizungsanlage, sondern auch bei umfassenden Dämmarbeiten fordert die KfW einen hydraulischen Abgleich. Dieser passt das Heizsystem den neuen Gegebenheiten und dem geringeren Verbrauch an und beugt somit der Energieverschwendung vor.