enerpremium

Dienstag, 12. Mai 2015

KfW verbessert Förderkonditionen in den Programmen "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizient Bauen"

Gute Neuigkeiten für Sanierer und Bauherren. Die Förderkonditionen der KfW werden sich schon bald erneut verbessern. Dies geht aus dem heutigen Infoletter für Energieeffizienz-Experten hervor.

Die KfW fördert mit Wirkung zum 01.08.2015 energieeffiziente Sanierungen noch besser als zuvor. Dies gilt für Förderanträge im Programm "Energieeffizient Sanieren", die nach dem 01. August 2015 bei der KfW eingehen. Im Zuge der Verbesserung wird der Förderhöchstbetrag bei der Sanierung zu KfW-Effizienzhäusern von 75.000 Euro pro Wohneinheit auf 100.000 Euro pro Wohneinheit angehoben. Zudem können sich Sanierer, die im Besitz jüngerer Gebäude sind, freuen: Ab August werden auch Gebäude gefördert, für die nach dem 01.01.1995 ein Bauantrag erstellt bzw. eine Bauanzeige erstattet worden ist. Neuer Stichtag ist ab dann der 01.02.2002. Dies gilt sowohl für die Kreditvariante (Programm 151 bzw. 152) als auch für den Investitionszuschuss (Programm 430).

Im Programm "Energieeffizient Bauen" (Programm 153) wird sich ab dem 01.04.2016 etwas ändern, denn zum 31.03.2016 wird die Förderung des Standards "KfW-Effizienzhaus 70" auslaufen. Für erteilte Förderzusagen in punkto Energieeffizienzhausstandard 70 stehen die Mittel allerdings noch für drei Jahre zur Verfügung. Darüber hinaus fördert die KfW ab dem 01.04.2016 so genannte "KfW-Effizienzhäuser 40 Plus". In diesem Kontext soll es laut Energie-Effizienz-Experten-Infoletter attraktive Tilgungszuschüsse. Der Förderbetrag im Programm 153 wird von derzeit 50.000 Euro auf 100.000 Euro ab dem 01.04.2016 angehoben.

Auch sinnvoll ist, dass ab dem 01.04.2016 auch Baubegleitungen für Neubauten über das Programm 431 gefördert werden können. 

Weitere Informationen zu den aktuell gültigen Förderkonditionen gibt es auf der Homepage der KfW.