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Donnerstag, 11. Oktober 2018

Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk stoppt Braunkohleförderung


Das Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk stoppt Braunkohleförderung
bildpixel / pixelio.de 
Die Rodung des Hambacher Waldes wurde vorerst untersagt. Ziel ist es die Braunkohleförderung zu verringern und somit deutlich weniger zu verbrennen und zu fördern. Dies wäre eine positive Botschaft für den Klimaschutz.

Zu den schmutzigsten Kraftwerken Europas gehören Neurath und Niederaußem, die ebenfalls entsprechend weniger Strom produzieren würden.

Die Mitteilung, dass die Herstellung von Braunkohle minimiert wird, ist für den Klimaschutz eine nützliche Entwicklung, durchgesetzt wurde diese durch das Gericht und nicht durch die Politik. Einige Richter des Oberverwaltungsgerichtes in Münster stimmen zu, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, berichtet das Internetportal www.energiezukunft.eu.

Aufgrund der geringeren Fördermenge wünscht sich das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk den Tagebau in Hambach etwa ein Jahr offen zu halten. Eine Stilllegung ist zunächst nicht vorgesehen. In dieser Hinsicht findet ein Gerichtsverfahren statt. Allerdings wird eine zeitnahe Abschaltung wohl nicht möglich sein und sich voraussichtlich auf das Jahr 2020 verschieben.

Aus einem Gutachten vom Institut für Zukunftsenergie- und Stoffstromsysteme geht hervor, dass für einen Kohleausstieg bis zum Jahr 2040 offensichtlich weniger Tonnen Braunkohle gebraucht werden. Der Unterschied hinsichtlich des Kohleabbaus sind bezugnehmend auf den Rahmenbetriebsplan der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gravierend, schreibt www.energiezukunft.eu.

Wird die Kohle im Jahr 2030 tatsächlich eingestellt, sind immer noch einige Tonnen Braunkohle zu fördern. Seitens des Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerkes sind mehrere Bedingungen nicht einleuchtend.

Die Berechnung basiert auf den bisherigen Kohleverbrauch sowie Schätzungen. Der Verfasser betont, dass bei den Aussagen des Konzerns die technischen Details berücksichtigt worden sind.