Wenn es in einer Mietwohnung zu einem Schimmelbefall kommt, so trägt zunächst der Vermieter und nicht der Mieter die Beweislast. Denn grundsätzlich stellt der Schimmel einen Mietmangel dar. Grundsätzlich muss im Streitfall der Nachweis erbracht werden, wo denn eigentlich die konkrete Ursache für die Schimmelbildung liegt. Hierzu gibt es auch ein Urteil des Landgerichtes Hamburg.
Liegen z.B. wärmetechnische Baumängel vor, so ist der Vermieter in der Verantwortung, die Mängel zu beseitigen.
Die Ursachen der Schimmelbildung werden in der Praxis mit messtechnischen Datenaufnahmen erkundet. Hier bieten sich in erster Linie Wärmebildkameras, Kurzwellen-Feuchtemessgeräte und Thermo- bzw. Feuchtedatenlogger an. Im Kern geht es dabei immer um die Frage, ob die Feuchtigkeit interne oder externe Ursachen hat.
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