Am Dienstag (01.03.2011) wurde die Förderung der Einzelmaßnahmen im Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Programm-Nr. 152) für Altbauten wieder aufgenommen. Damit werden – neben den Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus – auch wieder einzelne Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen gefördert, wenn diese dem Stand der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) entsprechen.
Das Baujahr des betroffenen Objektes muss vor dem 01. Januar 1995 liegen, damit die Sanierungsmaßnahmen am Objekt förderfähig sind. Darüber hinaus müssen die strengen Förderbedingungen der KfW eingehalten werden. Neu ist auch, dass seit dem 01.03.2011 ein Sachverständiger (d.h. ein Energieberater gem. § 21 der EnEV 2009) die Maßnahmen bei Antragstellung bestätigen muss. Auch nach der Sanierung ist eine weitere Bestätigung durch den Sachverständigen zwingend erforderlich, um eine Förderung zu erhalten.
Zusammengefasst können laut Förderrichtlinie über die KfW folgende Maßnahmen oder freie Kombinationen dieser Maßnahmen gefördert werden:
- Wärmedämmung der Wände
- Wärmedämmung der Dachflächen
- Wärmedämmung der Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
Die Zinsen sind nach wie vor günstig: Diese variieren im Falle der Einzelmaßnahmen nominal zwischen 2,75% und 3,0%. Effektiv liegt der Korridor zwischen 2,78% und 3,03% (Stand: 01.03.2011).
Wer die Sanierung aus eigenen Mitteln bestreiten möchte, für den gewährt die KfW seit März auch wieder einen Investitionszuschuss (Programm-Nr. 430) für die oben genannten Einzelmaßnahmen. Dieser nichtrückzahlbare Zuschuss liegt aktuell bei 5% der nach den KfW-Vorgaben förderfähigen Investitionskosten. Auch die Zuschussvariante der KfW verlangt die Zustimmung des sachverständigen Energieberaters vor und nach der Maßnahmendurchführung.
Tipp: Wer mit dem Gedanken spielt energetisch zu sanieren, sollte in jedem Falle vorab eine Energie- und Fördermittelberatung in Anspruch nehmen und die Anträge rechtzeitig noch vor (!) der Auftragsvergabe stellen. Eine spätere Antragsstellung führt bei den genannten Programmen zu einer Förderuntauglichkeit.
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