Ab Mai 2013 startet die KfW ein neues Förderprogramm: Erneuerbare Energien "Speicher". Das Förderprogramm mit der Programm-Nummer 275 soll nun den Bundestagbeschluss vom Sommer 2012 im Zuge der EEG-Novellierung umsetzem. Das Fachmagazin PHTOTON hat in dieser Woche bereits ein KfW-Merkblatt zum neuen
Förderprogramm veröffentlicht. Demnach
können Anlagenbetreiber als natürliche Personen, Gewerbebetriebe, Freiberufler und Landwirte
ab Mai dieses Jahres entsprechende Anträge stellen, um Speichersysteme
zinsgünstig zu finanzieren. Dies gilt übrigens auch für nachträglich
installierte Speichersysteme.
Die Förderung gilt allerdings nur
für kleine PV-Anlagen mit einer Nennleistung von bis zu 30 kWp. Die Auszahlung
des Kredites erfolgt zu 100 Prozent. Zudem soll ein Tilgungszuschuss in Höhe
von 30 Prozent gewährt werden. Als Basis dienen die von der KfW definierten förderfähigen Kosten. Bei Krediten
mit einer Laufzeit von 10 Jahren kann eine Zinsbindung über die gesamte
Laufzeit garantiert werden. Längere Kredite können eine längere Zinsbindung
erhalten. Die Zinssätze sind noch nicht publiziert. Weitere Details lassen sich dem KfW-Merkblatt entnehmen.
WICHTIGER NACHTRAG vom 06.03.2013: Das Förderprogramm liegt nun vorerst auf Eis. In unserem neuen Blogbeitrag erfahren Sie warum.
Und wieder einmal ist unsere Bundesregierung nicht in der Lage klare Fakten zu schaffen. Das bekannte Hin und Her geht leider weiter!
AntwortenLöschenBeste Grüße aus dem Saarland sendet die Firma Pro Energy Solutions.
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