Um die Förderung noch besser zu gestalten, nimmt die neue Förderrichtlinie laut BMWi nun in Teilbereichen geringfügige Veränderungen vor. Im Kern sind das die Umstellung von Beleuchtungssystemen auf Strom sparende LED-Technik als Einzelmaßnahmen sowie die Absenkung der Investitionsschwelle für die Förderung von Einzelmaßnahmen auf 2.000 Euro (bisher waren es 5.000 Euro), um auch bei kleineren Maßnahmen einen Anreiz für die Investition zu bieten und auch kleinere Unternehmen zu unterstützen. Die LED-Technik soll vorerst laut BMWi für das Jahr 2014 als Einzelmaßnahme gefördert werden. Zuvor ließ sich diese Technologie nur im Zuge einer systemischen Optimierung fördern.
Das Programm dient in erster Linie der Förderung von Investitionen, die nicht aus KfW-Krediten – zum Beispiel aus Eigenmitteln – finanziert werden. Es gibt hier also ein klares Verbot der Doppelförderung im Hinblick auf das KfW-Investitionsprogramm.
Das BAFA unterscheidet bei der Förderung zwei Möglichkeiten: Erstens wird der Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten (auch Kombinationen von Einzelmaßnahmen sind möglich) gefördert und zweitens ist die eine "systemische Optimierung" förderfähig. Die erste Variante zielt auf Investitionen, die in dem Bereich 2.000 bis 30.000 Euro netto liegen. Bei der zweiten Variante liegt der Netto-Zielwert der Investition bei über 30.000 Euro. Bei der systemischen Optimierung (Volumen ab 30.000 Euro und bis 100.000 Euro) ist eine Energieberatung zur Erstellung eines Energiesparkonzeptes verbindlich vorgeschrieben.
Im Zuge der Einzelmaßnahmen werden 2014 folgende Technologien vom BAFA gefördert:
- elektrische Motoren und Antriebe,
- Pumpen,
- Raumlufttechnische Anlagen,
- Druckluftsysteme,
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Nutzung von Abwärme und
- LED-Beleuchtungssysteme (neu ab 2014, befristet für ein Jahr)
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