Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) passt die Förderkonditionen mit Wirkung zum 01. März 2015 erfreulicher Weise für Energieberatungskunden an. Die Zuschüsse für eine Vor-Ort-Beratung werden deutlich erhöht.
Bisher wurden Gebäude zu Wohnzwecken gefördert, deren Baujahr vor dem 01.01.1995 liegt. Die neue Richtlinie erweitert die Förderung, indem ab März 2015 auch Gebäude gefördert werden, wo der Bauantrag oder die Bauanzeige bis zum 31. Januar 2002 gestellt bzw. erstatten worden ist. Liegt die Förderung für die BAFA-Energieberatung derzeit für Ein- und Zweifamilienhäuser noch bei 400 Euro, so liegt sie nach der neuen Förderrichtline künftig bei 800 Euro, wenn die Zuwendung nicht 60 Prozent der förderfähigen Kosten übersteigt. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Zuschuss von 500 auf 1.100 Euro erhöht. Wohnungseigentümergesellschaften erhalten zusätzlich bei einer Präsentation des Energieberatungsberichtes auf einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung 500 Euro pro Beratung.
Thermografien und zusätzliche Stromhinweise sind in der neuen Förderung nicht mehr Gegenstand der Förderung.
Beratungsempfänger haben künftig zudem
eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des
Energieberatungsberichts: Entweder kann der Fokus auf der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für eine Sanierung des Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus (zeitlich zusammenhängende Komplettsanierung) liegen oder es kann um eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen gehen (so genannter Sanierungsfahrplan).
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie online beim BAFA.
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