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Freitag, 13. März 2015
Im Fokus: Solarthermie-Förderung durch Marktanreizprogramm (MAP)
Wie bereits berichtet wir die solare Wärmeerzeugung ab dem 01. April 2015 besser gefördert. Hierzu gibt es nun detaillierte Informationen zu den neuen Förderkonditionen, die der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) veröffentlicht hat.
Das BMWi wird das so genannte Marktanreizprogramm - kurz MAP - vom BAFA optimieren. Wir fassen zusammen:
Die Basisförderung für solarthermische Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bzw. Raumheizung wird von derzeit 1.500 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Die quadratmeterbezogene Fördersatz steigen von aktuell 90 €/m² auf 140 Euro pro m² Kollektorfläche. Um eine Förderung zu erhalten, müssen bei Flachkollektoren weiterhin mindestens 9 m² und bei Vakuumröhrenkollektoren mindestens 7 m² installiert werden.
Schön ist auch, dasss es zu einer erneuten Aufnahme der Förderung für Anlagen für die Warmwasserbereitung kommt, die nach der derzeit gültigen Richtlinie noch von der Förderung ausgeschlossen sind. Solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung müssen eine Mindestkollektorfläche von 3 m² haben und werden ab April 2015 mit mindestens 500 Euro Zuschuss bzw. mit 50 Euro je m² Kollektorfläche gefördert.
Erweiterungen von bereits bestehenden Solarthermie-Anlagen zur exklusiven Warmwasserbereitung und von kombinierten Anlagen zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung werden künftig mit 50 Euro statt bisher 45 Euro pro m² gefördert. In Ergänzung zu den bekannten Boni (Wärmenetz-, Kombinations- und Kesselaustauschbonus) zahlt das BAFA zusätzlich einen Bonus für die Optimierung der Heizungsanlage. Dieser Bonus beträgt bis zu 200 Euro. Optimierungsmaßnahmen können bei Bestandsanlagen immer dann gefördert werden, wenn die Inbetriebnahme der Anlage über drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre zurückliegt, so der BSW.
Eine wichtige Neuerung in Bezug auf die BAFA-Innovationsförderung ist das zukünftige Wahlrecht zwischen größenabhängiger und ertragsabhängiger Förderung. Der Fördersatz bei größenabhängiger Förderung steigt von 90 auf 100 Euro (im Neubau 75 Euro pro m²). Bei einer Zuführung von Wärme in ein Wärmenetz bzw. bei Anlagen zur solaren Kälteerzeugung steigt die Förderung von 180 auf 200 Euro (Neubau: 150 €/m²). Der ertragsabhängige Fördersatz errechnet sich aus einer Multiplikation eines Betrages in Höhe von 45 Cent pro kWh mit dem im Prüfzertifikat ausgewiesenen Kollektorertrag sowie der Anzahl der installierten Solarthermie-Module. Neu ist auch die Förderung von so genannten "Sonnenhäuser" (= Häuser mit einem solaren Deckungsanteil von mindestens 50 Prozent in Gebäuden im Rahmen der Innovationsförderung (Prämisse: Transmissionswärmeverlust in Bezug auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche übersteigt den Wert des jeweiligen Referenzgebäudes nicht mehr als das 0,7-fache).
Gewerbliche Antragsteller dürfen sich auch über Neuerungen im KfW-Teil freuen. Hier wird ein zusätzlicher Bonus in Höhe von zehn Prozent auf Basis der regulären Förderbeträge gezahlt vom BAFA. Außerdem werden künftig auch Großunternehmen gefördert, die in Solarthermie investieren. Auch für Wärmepumpen und Biomasseanlagen werden die Förderkonditionen verbessert.
Die Antragstellung erfolgt beim BAFA grundsätzlich bekanntlicher Weise nach dem Einbau der Solarwärmeanlage. Nach Fertigstellung stellen die Antragsteller bei der BAFA einen Förderantrag und legen die Rechnung und einen Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage bei. Weitere Informationen zur aktuellen Förderrichtlinie findet man beim BAFA. Eine Übersicht zur KfW-Förderung findet man hier.
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