Tim Reckmann / pixelio.de |
Dies betrifft ebenfalls eine Wohnung bei Eigentümergemeinschaften, wird dort neu vermietet oder verkauft, ist ebenfalls ein Energieausweis für das gesamte Gebäude zu erstellen.
Aufgrund des Energieausweises haben mögliche Mieter oder Käufer die Möglichkeit den energetischen Zustand des Objektes einzuschätzen, schreibt www.enbausa.de. Auf der Farbskala werden Effizienzklassen abgebildet. Die Effizienzklasse „A“ bildet Immobilien ab, die äußerst positiv zu bewerten sind. Die Einordnung in die Klasse „G“ und „H“ spricht für einen eher schlechten energetischen Zustand der Immobilie. Die tatsächlichen Energiekosten bildet der Ausweis jedoch nicht ab, sodass der Einfluss der jeweiligen Bewohner nicht berücksichtigt wird.
Ist kein Verkauf bzw. keine Vermietung vorgesehen, ist auch kein Energieausweis notwendig. Sollte ein Nutzerwechsel stattfinden, begeht man bei Nichterstellung eine Ordnungswidrigkeit, so das Internetportal www.enbausa.de. Werden Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen, beispielsweise ein Fensteraustausch wird sich der energetische Zustand des Objektes verbessern. Somit ist die Erstellung eines Energieausweises sinnvoll und die Maßnahmen fließen in den Ausweis ein, wodurch dieser besser ausfällt.
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