Bis spätestens 01.10.2018 sind für Label-Hersteller die neuen Preise unumgänglich. Ab jetzt haben Autobauer, Autohändler sowie Leasingunternehmer die Möglichkeit, neue Kraftstoffpreise bei der Herstellung des Labels zu verlangen. Verbindlich ist der Gebrauch nach der Übergangsfrist von drei Monaten ab dem 01. Oktober 2018, schreibt
www.dena.de. Jedes Jahr findet durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine Angleichung der Preise unter Berücksichtigung der Entwicklung statt und wird anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Personenkraftwagen bildet hier die Basis. Das Label beinhaltet die Effizienz der Emissionen, den Spritverbrauch und in diesem Zusammenhang die Kosten.
Die Nutzer können das Label im Internet erstellen, wobei ebenso eine automatische Berechnung der Effizienzklasse, der Steuer sowie der Treibstoffkosten möglich ist. Das Label kann bei der Wahl des Fahrzeugs eine wichtige Rolle spielen, berichtet
www.dena.de. Außerdem kann der Kunde ermitteln, welches Fahrzeug am besten für ihn geeignet ist oder Vergleiche seines Wunschautos mit diversen Modellen im Bereich der grünen Effizienzklassen ziehen.
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