Tragischerweise konnte sich der Vermittlungsausschuss immer noch nicht auf eine steuerliche Förderung der Gebäudesanierung einigen, was aus einer Pressemitteilung des Bundesrates hervorgeht. Demnach hat der Ausschuss die Beratungen zu diesem Thema vertagt, ohne einen neuen Termin festzusetzen.
Im Streit um die Solarstromförderung hingegen fand der Ausschuss eine Kompromisslösung. Die bereits durch Norbert Röttgen und Philipp Rösler getragene Vergütungskürzung zum 01. April 2012 bleibt trotz zahlreicher Proteste von Umweltverbänden, Bürgern, Energieberatern und Solarindustrie bestehen. Neu hinzugekommen ist nun laut Bundesrat sogar noch eine absolute Obergrenze, ab der die Photovoltaik nicht mehr gefördert wird. Sobald in Deutschland 52 Gigawatt Nennleistung installiert worden sind, soll es künftig keine Solarförderung mehr geben. Das Fachmagazin Photon stellt dazu fest, dass jetzt bereits 28 Gigawatt in der BRD installiert sind. Somit ist das Ende der PV-Förderung abzusehen.
Der jährliche absenkungsfreie Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt bleibt vorerst erhalten. Dieser Korridor soll nun nicht mehr – wie ursprünglich geplant – weiter reduziert werden. Neu ist auch die Förderung von mittelgroßen Dachanlagen von 10 bis 40 Kilowatt Nennleistung, die zukünftig mit 18,5 Cent pro Kilowattstunde gefördert werden sollen. Das ist jedoch nur ein kleines Trostpflaster für die Energiewende.
Nur am Rande in einer Protokollerklärung weist die Bundesregierung darauf hin, „(…) ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der staatlichen KfW-Bank zu initiieren“, so der Pressetext des Bundesrates. Dafür stünden ab dem 01. Januar 2013 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Jetzt muss der vorgelegte Einigungsvorschlag nur noch von Bundesrat und Bundestag bestätigt werden.
Was ich an dem Vorgang so ungeheuerlich finde, ist die rückwirkende Inkraftsetzung des Gesetzes. Am passesten fand ich es so formuliert:
AntwortenLöschen"Doch sollte auch der Umstand Berücksichtigung finden, dass sich Planungssicherheit nicht unbedingt dadurch auszeichnet, Vergütungen rückwirkend zu senken." (Quelle)
LG
Rotkehlchen