Hartmut910 / pixelio.de |
Da bei Normalladepunkten mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt keine Meldepflicht besteht, beinhaltet die Übersichtskarte aktuell noch nicht die gesamten öffentlichen Ladepunkte für Elektroautos. Um eine einheitliche Ladeinfrastruktur und die Festlegung bestimmter Steckertypen zu gewährleisten, gilt seit März 2016 eine Meldepflicht für Betreiber öffentlich zugängliche Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur anzugeben.
Insgesamt enthält die Übersichtskarte längst noch nicht alle Ladepunkte, die in der Bundesrepublik verfügbar sind. Es besteht demzufolge noch Entwicklungspotenzial hinsichtlich der Übersichtskarte, schreibt www.energiezukunft.eu. Laut der Bundesnetzagentur sollen demnach nicht nur die meldepflichtigen Ladesäulen, sondern zusätzlich auch die, die nicht in den Anwendungsbereich der Ladesäulenverordnung fallen, berücksichtigt werden.
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