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Die Umsetzung des KfW-55-Effizienzhausstandards werde auch private Bauherren betreffen und steht nicht im Einklang mit dem Ziel bezahlbares Wohnen zu realisieren. Außerdem ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis beim rechtlichen Einsatz Erneuerbarer Energien fraglich, berichtet www.energiezukunft.eu.
Laut des Bauministeriums ist eine grundsätzliche Wirtschaftlichkeit des KfW-55-Standards gegeben. Insgesamt werden sich die Baukosten um etwa zwei Prozent erhöhen. Aufgrund von knapp 2.000 Neubauten im Nichtwohngebäudesektor, ist dieser Anstieg nicht erheblich von Bedeutung, so www.energiezukunft.eu.
Laut der Verbraucherschützer sind die Standards nicht exakt auf den privaten Wohnungsbau übertragbar und verfolgen nicht die wohnungspolitischen Ziele. Diese beinhalten, dass jährlich ein Drittel der neuen Wohnungen durch Investitionen privater Bauherren in Eigenheime und Eigentumswohnungen realisiert werden sollen, folglich darf es nicht zu immensen Bau- und Sanierungsauflagen kommen, die zu hohen Baukosten führen.
Die Energiewende wird durch Herrn Fuchs und Pfeiffer blockiert, wodurch die Energieverschwendung im Gebäudesektor unverändert bleibt, erklärt Frau Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz würde die Bundesregierung die Ernsthaftigkeit der Energiewende sowie dem Klimaschutz deutlich machen. Durch die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes würde die Gebäudeenergieeffizienz verbessert und ein sinnvoller Energiestandard für Nichtwohngebäude festgelegt werden. Um Vertragsverletzungen der Europäischen Union zu vermeiden, ist es relevant den Niedrigstenergie-Standard bereits jetzt und nicht erst 2018 umzusetzen, schreibt das Internetportal www.energiezukunft.eu.
Durch die derzeitige Verzögerung sowie die Berücksichtigung der Fristen im Gesetzgebungsverfahren, ist es wohl nicht mehr möglich, das Gebäudeenergiegesetz vor der Bundestagswahl im September zu verabschieden.
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