Matthias Ruhbaum / pixelio.de |
Um die Mieter an der Energiewende zu beteiligen, gilt nun eine neue DIN-Norm, berichtet das Internetprotal www.sonnenseite.com. Die neu definierte Norm in Bezug auf elektrotechnische Sicherheitsbestimmungen, berechtigt grundlegend jeden dazu, steckbare Photovoltaikmodule mit den normalen Haushaltsstromkreisen zu vernetzen.
Aufgrund der aktuellen Norm, resultieren nun auch umfangreiche Folgen in dem Bereich der Bau- und Wohnungswirtschaft. Dieser bietet einerseits durch einige Teilanlagen den Mieterstrom und andererseits individuelle Lösungen für neue Sichtweisen, betont Herr Vietzke von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS).
Nun liegt es an der Seite der Vermieter, den Mietern die Möglichkeit zu geben, bei Fassaden- und Dachflächen steckbare Solargeräte anbringen zu dürfen. Ohne das Einverständnis des Vermieters ist eine Photovoltaikanlage nicht zulässig, schreibt www.sonnenseite.de. Ebenso bei Eigentumswohnungen ist die Bestätigung der Eigentümergemeinschaft notwendig. Laut Herrn Vietzke sorgen die Balkonmodule für weitere Chancen, den Wert einer Immobilie zu erhöhen oder zusätzliche Geschäftsideen zu erarbeiten.
Ein einfaches Mieterstrommodell, das durch den Eigentümer angewiesen wird, stellt der Anschluss einer Einspeisesteckdose auf dem Balkon dar. Somit hat der Vermieter Einfluss auf den Installationsbetrieb, um den Sicherheitsaspekt sowie die Qualität zu gewährleisten. Eine weitere Möglichkeit ist gegeben, wenn man einige Einspeisesteckdosen an Gemeinschaftsflächen zur Verfügung stellen würde. Folglich wäre es machbar die Flachdachflächen für die Eigenversorgung zu vermieten und den Mietern eine wirkungsvolle Reduzierung der Miet- und Energiekosten zu gewähren.
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