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Dienstag, 7. Februar 2012

Handwerker müssen Fachunternehmererklärung ausstellen

Leider sind nur wenige Immobilien wirklich gut gedämmt - viele Gebäude stammen noch aus Zeiten, in denen Wärmeschutzvorschriften noch nicht so ausgereift waren wie heute. Gerade bei den derzeit herrschenden Temperaturen bekommt man leicht zu spüren, wie die Wärme aus dem Haus entweicht. Mit einer energetischen Sanierung lässt sich kostbare Energie und damit auch Geld sparen.

Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de
Am 04.02.12 wies auch der Weser Kurier darauf hin, dass ausführende Handwerker bei energetischen Sanierungen dazu verpflichtet sind, eine so genannte Unternehmererklärung über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abzugeben. Mit dieser Erklärung bestätigen die Handwerker, dass das Bauergebnis den gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) entspricht. Versäumt der ausführende Handwerker hingegen seine Pflicht und stellt die Erklärung nicht oder falsch aus, so kann er mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro bestraft werden.