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Montag, 11. Juli 2011

Atomausstieg beschlossen / Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen abgelehnt

Am vergangenen Freitag (08.07.2011) hat der Bundesrat den Atomausstieg und die Energiewende beschlossen. Der Bundesrat segnete nach eigenen Angaben das neue Atomgesetz und weitere sechs Begleitgesetze ab. Damit geht in Deutschland das letzte AKW im Jahr 2022 vom Netz, womit die Bundesregierung weiterhin – immerhin mehr als 10 Jahre - auf die risikobehaftete Atomkraft setzt (siehe hierzu im Detail unseren Blogbeitrag vom 08. Juni).


Bild: siepmannH / pixelio.de
 Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen wurde am 08. Juli vom Bundesrat abgelehnt. Das Gesetz sollte energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich fördern und damit weitere Anreize schaffen, Energie im Gebäudebestand zu sparen. Es besteht nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um doch noch eine Einigung zu erzielen.


1.) Belastung der Länder und Kommunen

Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden führt laut Bundesrat zu Steuermindereinnahmen, die sich bis 2022 auf einen Betrag von jährlich weit über 1,5 Milliarden Euro belaufen würden. Deutlich mehr als die Hälfte der Steuerausfälle wären dabei von Ländern und Gemeinden zu tragen. Vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Verpflichtung bis 2020 ohne strukturelle Kreditaufnahme auszukommen, sei dies unverhältnismäßig.

2.) Vorteile der Steuererleichterung fallen bei Spitzenverdienern besser aus als bei Eigentümern mit durchschnittlichem Einkommen

Laut Bundesrat wäre „[e]ine progressionsunabhängige Steuerermäßigung, die alle Wohnungseigentümer grundsätzlich finanziell gleich behandelt, (..) nicht nur gerechter,sondern auch im Sinne des Klimaschutzes zielführender.“ Mit dem vom Bundestag vorgeschlagenen Gesetz werden laut Bundesrat also nicht alle Hauseigentümer in gleichem Maße erreicht.

3.) Änderung des Mietrechts wird erforderlich

Da die steuerliche Förderung die Vermieter direkt entlastet, sollte die Entlastung mit einer Änderung des Mietrechts einhergehen, um klarere Verhältnisse zu schaffen.

In punkto steuerliche Förderung bleibt es also weiter spannend!

Doch ganz gleich, ob die steuerliche Förderung kommt oder nicht: Eine energetische Sanierung lohnt sich schon jetzt! Und das nicht nur in Sachen Klimaschutz. Denn obwohl die EZB (Europäische Zentralbank) den Leitzins zum zweiten Mal leicht angehoben hat, sind die Zinsen immer noch auf einem historisch niedrigen Niveau von rund 4% (siehe hierzu sonnenseite.com).

Das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ der KfW bietet Sanierungswilligen derzeit noch gute Konditionen. Die Gunst der Stunde sollte also genutzt werden – denn eines ist jetzt schon sicher: Die Energiekosten werden weiter steigen. Wer jetzt auf neue energetische Konzepte setzt ist für die Zukunft gewappnet. Daher: Packen wir es an - und zwar jetzt!