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Donnerstag, 9. August 2012

EnBW verzichtet auf Atom-Klage

Der Energieversorger EnBW verzichtet laut FOCUS Online auf eine Klage gegen den Atomausstieg. EnBW begründet die Entscheidung gegen die Klage mit der fehlenden Grundrechtsfähigkeit, da der Betrieb zu 98 Prozent in öffentlicher Hand liegt. Dennoch teilt die EnBW laut FOCUS Online die rechtliche Auffassung, dass der Atomausstieg einer Enteignung der Atomkraftwerke gleicht und nicht dem Wohle der Allgemeinheit dient. Die Energieversorger haben somit laut eigener Aussage ein Grundrecht auf Entschädigung und beziehen sich dabei auf Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetzbuches.

Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Nach dem atomaren Gau in Fukushima, beschloss die Bundesregierung den Ausstieg aus der Atomkraft. Durch diesen Ausstieg sind die Energiekonzerne E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW stark beeinträchtigt, da sie den Strom aus den Atomkraftwerken produzieren und vertreiben. Im November letzten Jahres reichten E.ON und RWE daher Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Atomausstieg ein. Vattenfall folgte E.ON und RWE im Juli dieses Jahres. E.ON und RWE fordern circa 15 Milliarden Euro Schadensersatz. Die Eigentumsgarantie schütze nach Betreiberangaben die Kraftwerke, die erteilten Betriebsgenehmigungen und die vom Bundestag zugeteilten Reststrommengen sowie die Anteile an den Betreibergesellschaften.

Nur ein Jahr vor dem Atomausstieg haben CDU/CSU und FDP die Laufzeiten für die Reaktoren verlängert. Dementsprechend haben die Energieversorger unter anderem in die Sicherheit der Kraftwerke und neue Castor-Behälter investiert, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Unser Kommentar hierzu:

Vor allem aber die Sicherheit der Atomkraftwerke wird in der Bevölkerung oft angezweifelt. Nicht zufällig wurden acht Atomkraftwerke nach Fukushima dauerhaft vom Netz genommen, ohne dass in Deutschland auch nur ein einziges Licht ausgegangen ist. Das Märchen von der Stromlücke blieb somit in einem breit angelegten Praxistest das, was es de facto vorher war und immer noch ist: Ein Märchen der Atomlobby.

Die Klage ist insbesondere vor dem Hintergrund der nicht genau bezifferbaren Kosten, die die Gesellschaft durch den Rückbau und die Endlagerung - sofern es letztere überhaupt geben kann - zu tragen hat, Realsatire auf höchstem Niveau. Viel zu lange verdienen die großen Atomkonzerne schon an ihrer Kernkraft, während sie die Kosten untentwegt auf die Gesellschaft abwälzen. Warum die Gesellschaft aber nicht an den Milliarden-Gewinnen dieser Konzerne beteiligt wird, fragen sich die Betreiber lieber nicht.

Schadenersatz schön und gut, aber dann bitte nicht als Einbahnstraße. Auch die Bürger und die künftigen Generationen verdienen Schadenersatz für die unbezahlbaren Lasten des derzeit nicht entsorgbaren Mülls.

Unser Fazit: Die Gerechtigkeit darf nicht nur auf der Seite der Großkonzerne liegen! Wenn Schadenersatz, dann bitte auf globaler Ebene. Gerechtigkeit sollte kein dehnbarer Begriff sein, sondern allumfassend sein und somit beide Seiten der Medaille berücksichtigen.