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Donnerstag, 4. Oktober 2012

Neues Zuschussprogramm: BAFA fördert Energieeffizienzmaßnahmen in Querschnittstechnologien


Seit dem 01. Oktober 2012 zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun nicht-rückzahlbare Zuschüsse für so genannte Querschnittstechnologien in Unternehmen. Das Programm dient der Förderung von Investitionen, die nicht aus KfW-Krediten – zum Beispiel aus Eigenmitteln – finanziert werden. Es gibt hier also ein klares Verbot der Doppelförderung im Hinblick auf das KfW-Investitionsprogramm.

Das BAFA unterscheidet bei der Förderung zwei Varianten: Erstens fördert das BAFA den Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten (auch Kombinationen von Einzelmaßnahmen sind möglich) und zweitens ist die so genannte systemische Optimierung förderfähig. Die erste Variante zielt auf Investitionen, die in dem Bereich 5.000 bis 30.000 Euro netto liegen. Bei der zweiten Variante liegt der Netto-Zielwert der Investition bei über 30.000 Euro.

Je nachdem ob es sich um einzelne Anlagen oder um eine umfassende Optimierung eines ganzen Systems handelt, gibt es Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Zuschüsse liegen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zwischen 20 und 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Im Kontext der ersten Variante (Volumen: 5.000-30.000 €) gibt es eine Förderung für
  • elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen,
  • Raumlufttechnische Anlagen,
  • Druckluftsysteme und
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Nutzung von Abwärme.
Der Zuschuss für KMU liegt in diesen Fällen bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bei der systemischen Optimierung (Volumen ab 30.000 Euro und bis 100.000 Euro) ist eine Energieberatung zur Erstellung eines Energiesparkonzeptes verbindlich vorgeschrieben. Der Zuschuss liegt dann zwischen 20 und 30 Prozent. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der durch den Energieberater nachgewiesenen Endenergieersparnis ab.Die Einsparung muss bei einer umfassenden Optimierung mindestens bei 25 Prozent liegen.

Die Anträge können seit dem 01. Oktober 2012 gestellt werden. Wichtig ist vor allem, dass der Antrag grundsätzlich vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden muss!

Auch die Energieberatung wird über das BAFA-Programm gefördert. Alternativ kann die Energieberatung aber auch über das im März neu aufgelegte Programm „Energieberatung Mittelstand“ gefördert werden, wo es für die Energieberatung einen höheren Maximal-Förderbetrag gibt.

Für weitere Infos kontaktieren Sie gerne das Energieberatungsteam enerpremium. Die neue und ausführliche Förderrichtlinie finden Sie unter www.bafa.de.