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Mittwoch, 7. Januar 2015

Neues in Sachen Fördermittel 2015

Zum Jahreswechsel ergeben sich in Bezug auf die Förderlandschaft einige Änderungen für private Haushalte und Unternehmen.

Im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" wurden in der Programm-Variante 151 zum 01.01.2015 die Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser um jeweils fünf Prozentpunkte erhöht. Somit können Kreditnehmer zu einem verbilligten Zinssatz von derzeit einem Prozent je nach Effizienzhaus-Standard bis zu 22,5 % Tilgungszuschuss erhalten. Gleichzeitig besteht ab sofort bei einer Förderzusage in den Investitionsprogrammen ein verbindlicher Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss, durch den der Sanierer 50 Prozent der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten erhält - maximal jedoch 4000 Euro.   

Bei wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden ist zudem die staatliche Förderung der Energieberaung interessant. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) passt die Förderkonditionen mit Wirkung zum 01. März 2015 erfreulicher Weise für Energieberatungsempfänger. Die Zuschüsse für eine Vor-Ort-Beratung werden deutlich erhöht: Liegt die Förderung für die BAFA-Energieberatung derzeit noch für Ein- und Zweifamilienhäuser bei lediglich 400 Euro, so steigt diese zum 01. März 2015 auf 800 Euro, wenn die Zuwendung nicht 60 Prozent der förderfähigen Kosten übersteigt. Bei Mehrfamilienhäusern hingegen wird der Zuschuss von 500 auf 1.100 Euro erhöht.

Wohnungseigentümergesellschaften erhalten zusätzlich bei einer Präsentation des Energieberatungsberichtes auf einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung 500 Euro pro Beratung. Auch dies wird mit der neuen Förderrichtlinie angepasst.

Nach der alten Richtlinie wurden Gebäude zu Wohnzwecken gefördert, deren Baujahr vor dem 01.01.1995 liegt. Die neue Richtlinie erweitert die Förderung nun, da ab März 2015 auch Gebäude gefördert werden, deren Bauantrag oder die Bauanzeige bis zum 31. Januar 2002 gestellt bzw. erstatten worden ist.


Auch gewerbliche Antragsteller können sich 2015 freuen. Denn die zum Jahresende 2014 ausgelaufene Förderung der KfW mit dem Titel "Energieberatung Mittelstand" wird nun durch eine verbesserte BAFA-Förderung mit gleichem Namen abgelöst. Hier erhalten Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung (maximal jedoch 8.000 Euro). Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro erhalten ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung. Jedoch liegt die maximale Förderhöhe in diesem Falle dann bei 800 Euro.

Die zunächst zum Ende 2014 ausgelaufene Einzelmaßnahmenförderung im BAFA-Förderprogramm "Querschnittstechnologien" läuft weiter, so dass noch bis Ende April Anträge in diesem Kontext gestellt werden können. Allerdings wurden die Fördersätze für die LED-Beleuchtung bei den Einzelmaßnahmen auf 20 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und auf 10 Prozent für sonstige Unternehmen reduziert. Zudem ist seit Januar 2015 ein Austausch der gesamten Leuchte erforderlich. Der bloße Austausch des Leuchtmittels in der Bestandsleuchte durch LED-Leuchtmittel (LED Retrofit) ist nicht mehr förderfähig.

Mini-KWK-Anlagen erhalten seit Jahresbeginn ebenfalls erhöhte Zuschüsse. Dies betrifft vor allem Anlagen im kleinen Leistungsbereich. Hier wurden die Zuschüsse deutlich angehoben. Besonders energieeffiziente Anlagen erhalten einen Zusatzbonus. Weiterhin besteht die Förderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Somit gibt es nun für Mini-BHKW einen stärkeren Investitionsanreiz.