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Donnerstag, 29. Juni 2017

Solarstrompreis erreicht Rekordtief


Solarstrompreis erreicht Rekordtief
Peter Smola / pixelio.de
Aus einer Photovoltaik-Ausschreibung geht hervor, dass der durchschnittliche Preis pro Kilowattstunde 5,66 Cent beträgt. Insgesamt 32 Gebote, die eine Gesamtleistung von 201 Megawatt aufweisen wurden genehmigt. Das Ergebnis der Bundesnetzagentur zeigt, dass der Durchschnittspreis von 5,66 Cent pro Kilowattstunde zu einem neuen Rekordtief führt.

Laut des Internetportals www.energiezukunft.eu lag das niedrigste Angebot bei der letzten Photovoltaik-Ausschreibung bei 6,00 Cent pro Kilowattstunde und das höchste Gebot bei 5,9 Cent pro Kilowattstunde. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ebenso Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern sowie Baden-Württemberg erlaubt waren. Daraus haben deutlich geringere Zuschlagswerte resultiert, kommentiert Herr Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Die Erweiterung der Gebietskulisse führt zu einem wachsenden Wettbewerb. Eine derartige Preissenkung hat es seit Beginn der Ausschreibungen nicht gegeben, berichtet Herr Franke.

Das Ergebnis ist als optimales Preis-Leistungs-Verhältnis der Photovoltaik zu bewerten, so Herr König, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Die Produktionskosten des Solarstroms liegen bereits unter den Stromkosten aus fossilen Energieträgern.

Bei den Zuschlägen entfallen 19 Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten. Es wurden Projekte mit einer Gesamtleistung von 200 Megawatt zugelassen, berichtet www.energiezukunft.eu. Diese sind aufgrund der abgegebenen Projekte mit einer Gesamtleistung von 646 Megawatt deutlich überzeichnet.

Im Mai 2017 wurde bereits ein Rekordwert von 5,57 Terawattstunden verzeichnet. Zudem wurde ein Anteil von 12,4 Prozent an der Nettostromerzeugung in Deutschland realisiert. Insgesamt wurde das Marktvolumen an Photovoltaikanlagen seit Anfang des Jahres sichtbar erweitert.

Dienstag, 27. Juni 2017

Umsetzung der Energiewende bis 2030


angieconscious / pixelio.de 
Durch die Agora Energiewende wurden konkrete Ziele und Strategien zur Realisierung der Klimaziele veröffentlicht. Nun soll die zweite Phase der Energiewende umgesetzt werden, berichtet www.energiezukunft.eu. Dabei stehen dem Verkehrs-und Wärmesektor ein großer Wandel bevor.

Die Veröffentlichung soll ein Überblick über Trends, Ziele sowie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende bieten. Mindestens 55 Prozent des CO2-Ausstoßes soll rationiert werden. Jedoch ist Deutschland von diesem Ziel noch weit entfernt, schreibt www.energiezukunft.eu. Hinsichtlich der Umgestaltung des Energiesystems sollte man die Versorgungssicherheit nicht außer Acht lassen. Zudem spielt die Bezahlbarkeit sowohl für den Verbraucher als auch für die Industrie eine bedeutende Rolle. Bei den energiepolitischen Zielvorgaben sollten außerdem Erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz im Strom-, Wärme- und Verkehrsbereich berücksichtigt werden.

Das 80-seitige Papier beinhaltet neben den „Energie-Megatrends“ ein Zielsystem zur Umsetzung der Energiewende. Konkret werden zehn Agenda-Punkte zur Gestaltung der Energiewende genannt, berichtet das Internetportal www.energiezukunft.eu. Die Agora Energiewende gibt zudem konkrete Zielvorgaben für das Jahr 2030 vor. Der Erneuerbare Energien Anteil am Primärenergieverbrauch sowie am Stromverbrauch soll erhöht werden. Parallel ist eine erhebliche Verringerung der fossilen Brennstoffe erforderlich. Es sollte eine Reduzierung von Kohle und Erdöl um die Hälfte sowie Erdöl um etwa 20 Prozent erreicht werden.

Das Thema Effizienz sollte laut Think Tank weiter in den Vordergrund rücken, schreibt www.energiezukunft.eu. Bei der Planung sowie Investition im Bereich Strom, Wärme und Verkehr soll eine Überprüfung hinsichtlich der Steigerung der Energieeffizienz als kostengünstigere Lösung durchgeführt werden.

Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte der Energiewende realisiert werden, berichtet www.energiezukunft.eu. Laut Herrn Graichen, Geschäftsführer der Agora Energiewende sind nicht nur Wind- und Solaranlagen relevant, es geht vielmehr um den Wandel im Strom-, Wärme – und Verkehrsbereich.

Die Wärme- und Verkehrswende sind relevante Bereiche, die in Angriff genommen werden sollten, um die Klimaziele zu realisieren. Folglich ist die Energiewende nicht mit der Stromwende gleichzusetzen. Im Stromsektor sind in Deutschland bereits Fortschritte hinsichtlich Erneuerbarer Energien festzustellen, im Wärme- und Verkehrsbereich hingegen besteht noch Entwicklungspotenzial.

Die Bundesregierung wollte mit Hilfe der Biomasse-Strategie Wärme und Verkehr klimafreundlicher gestalten. Dies ist laut Herrn Graichen jedoch nicht geglückt. Im Vordergrund stehen nun Energieeffizienz sowie die Nutzung von Wind- und Solarstrom über die Elektromobilität sowie Wärmepumpen.

Donnerstag, 22. Juni 2017

Bekennung zum Klimaschutz


 Bekennung zum Klimaschutz
S. Hofschlaeger / pixelio.de
Durch das G7-Treffen wird erneut deutlich, dass das Pariser Abkommen endgültig ist und die Staaten eine gemeinsame Klimaschutzagenda sowie mehrere Arbeitsprogramme beschlossen haben.

Bei den aktuellen internationalen Klimaschutz-Treffen steht der Zusammenhalt im Vordergrund, berichtet www.energiezukunft.eu. Die USA hat sich nicht zum Pariser Klimaschutzabkommen bekannt, sodass eine Distanz zu den Entscheidungen der USA entstehen soll. Das Pariser Klimaabkommen ist unumkehrbar und es soll eine anspruchsvolle Klimapolitik gewährleistet sein.

Bei dem Treffen wurde das Arbeitsprogramm „Bologna-Roadmap“ zur Stärkung der Ressourceneffizienz verabschiedet. In diesem Programm wird der Stellenwert im Kampf gegen die Ressourcenverschwendung der folgenden fünf Jahre festgehalten. Zudem soll eine wissenschaftliche Datenbasis eine Verbesserung des gesamten Ressourcenverbrauchs bewirken. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu erhöhen sowie Maßnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung zu realisieren.

Außerdem soll gegen die Verschmutzung der Weltmeere vorgegangen werden, so die Umweltminister des G7-Aktionsplans. Diesbezüglich sollen weitere Schritte, beispielsweise der Aufbau eines besseren Abfallmanagements eingeleitet werden.

Laut Frau Hendricks, Bundesumweltministerin stellt das Weltklimaabkommen von Paris die Basis für die Klimaschutzpolitik dar, so sieht es ebenfalls die internationale Gesellschaft. Obwohl durch die Teilnehmerstaaten eine enge Zusammenarbeit zugesagt wurde und der Aufwand die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, bekannt war, ist die USA aus dem Klimaschutzabkommen ausgestiegen, berichtet www.energiezukunft.eu.

Dienstag, 20. Juni 2017

Pro-Kopf-Verbrauch von Plastiktüten soll reduziert werden


Pro-Kopf-Verbrauch von Plastiktüten soll reduziert werden
Erwin Lorenzen / pixelio.de
Durch kostenpflichtige Plastiktüten an deutschen Ladenkassen soll der Plastiktütenverbrauch reduziert werden. Ziel ist es, den Verbrauch ab 2020 auf etwa 90 Plastiktüten pro Einwohner und Jahr zu reduzieren, schreibt das Internetportal www.sonnenseite.com.

Insgesamt ist in Deutschland ein hoher Plastiktütenverbrauch festzustellen. In anderen europäischen Ländern hingegen ist ein deutlich geringerer Verbrauch zu verzeichnen. Durch die Produktion der Plastiktüten werden nicht unerhebliche Mengen an Rohöl verbraucht, berichtet www.sonnenseite.com. Zudem wird durch die Herstellung das Klima belastet, die Umwelt verschmutzt sowie Lebewesen in Gewässern gefährdet.

Eine ausreichende Senkung der Plastiktütenherstellung ist in Deutschland eindeutig nicht festzustellen. Dies ist auf die freie Entscheidung der Händler, ob sie Plastiktüten kostenpflichtig anbieten oder nicht, zurückzuführen. Erfolgt eine kostenlose Herausgabe ist dies jedoch grundsätzlich erlaubt und wird nicht geahndet.

Einige Plastiktüten werden kostenlos oder für 10 Cent von den Händlern herausgegeben. Um den Verbrauch zu reduzieren, ist der Preis allerdings zu gering, schreibt www.sonnenseite.com. In Irland hingegen gilt die Vorgabe eine Tüte für 22 Cent herauszugeben. Dies führt zu einem geringeren Plastiktütenverbrauch. Die Bundesumweltministerin Frau Hendricks fordert diesen Preis bundesweit umzusetzen, um die Beseitigung des Umweltproblems zu realisieren.

Das eingenommene Geld durch den Verkauf der Plastiktüten erhalten die Händler, um damit neue Plastiktüten einkaufen zu können. Folglich gelten sie auch zukünftig als attraktives Werbemittel. Durch den geforderten erhöhten Preis der Deutschen Umwelthilfe, besteht die Möglichkeit das Geld in Projekte für den Umweltschutz sowie Abfallvermeidung durch öffentliche Naturschutzstiftungen zu investieren. Dies führt zu einer Unattraktivität von Plastiktüten für den Handel, so das Internetportal www.sonnenseite.com.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

Donnerstag, 15. Juni 2017

Austauschpflicht für Heizungsanlagen


Austauschpflicht für Heizungsanlagen
Florian Methe / pixelio.de 
Einige Heizungen sind nach 30 Jahren auszutauschen, so schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Die Austauschpflicht betrifft gerade in diesem Jahr einige Heizungsanlagen. Es besteht die Möglichkeit die gesetzliche Frist dem Typenschild, dem Schornsteinfegerprotokoll oder den Bauunterlagen zu entnehmen.

Es rentiert sich bereits ein Austausch vor dem Ablauf der angegebenen Frist. Bei alten Heizkesseln ist ein zunehmendes Ausfallrisiko erkennbar. Zudem ist häufig eine Wirtschaftlichkeit beim Heizungsaustausch ab einem Alter von 20 Jahren festzustellen, berichtet www.haustec.de.

Aus einer Studie geht hervor, dass bereits ein hoher Anteil der bundesweiten Heizungsanlagen vor dem Jahr 1990 eingebaut wurden und folglich über 27 Jahre alt sind. Konstanttemperaturkessel, die eine Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt aufweisen, unterliegen der gesetzlichen Austauschpflicht. Handelt es sich hingegen um Brennwert- oder Niedertemperaturkessel, dürfen diese weiterhin in Betrieb bleiben. Bewohnt ein Eigentümer seine Immobilie bereits vor dem 01.02.2002, unterliegt dieser ebenfalls nicht der Pflicht die Heizungsanlage zu erneuern. Findet nach diesem Stichtag ein Eigentümerwechsel statt, ist die Heizung binnen zwei Jahre auszutauschen, schreibt www.haustec.de.

Ob eine Heizung erneuert werden sollte, ist abhängig von dem Baujahr der Anlage. Diese Information sowie der Hersteller und die Leistung lässt sich auf dem Typenschild ablesen, so Herr Groß vom Deutschen Energieberaternetzwerk (DEN). Dieses Metallschild ist nicht so leicht auffindbar und befindet sich oftmals unter der seitlichen Abdeckung. Die genannten Angaben sind ebenso im Protokoll des Schornsteinfegers sowie in den Unterlagen aus der Bauzeit zu finden.

Dienstag, 13. Juni 2017

Datenschutzbedenken bezüglich Smart Home



Datenschutzbedenken bezüglich Smart Home
Thorben Wengert / pixelio.de 
Bei der Vernetzung des Eigenheims existieren Datenschutzbedenken seitens der Wohneigentümer. Die Datensicherheit betrifft einerseits das Hacking von Systemen und andererseits den Bereich Datenschutz, schreibt das Internetportal www.haustec.de. Beim Thema hacken verschaffen sich Dritte Zugang in Smart-Home Systeme, wodurch diverse Gefahren entstehen. Folglich können Stromzähler manipuliert werden, sowie durch öffnen der Rollläden der Zugang in das Haus erleichtert werden, berichtet www.haustec.de. Im Datenschutzsektor kann durch die Erstellung von Bewegungsprofilen eine Art Überwachung der Bewohner stattfinden.

Die beschriebenen Fälle stellen den schlechtesten Fall dar, schreibt www.haustec.de. Bei telefonischen Interviews des Marktforschungsinstitutes BauInfoConsult wurden Bauakteure bezüglich der Datensicherheitsbedenken ihrer Kunden zum Thema Smart Home befragt. Die Einschätzung der Bauakteure, dass sich etwa 31 Prozent ihrer Kunden mit Datenschutzbedenken befassen, deckt sich mit dem Ergebnis aktueller Studien. Aus diesen geht hervor, dass rund ein Drittel der Endkunden Hackerangriffe auf Smart-Home-Systemen befürchten. Dennoch gibt es Kunden, die keinerlei Bedenken bezüglich der Datensicherheit aufweisen, so das Internetportal www.haustec.de. Insgesamt sollte das Thema Datensicherheit für Hersteller weiterhin präsent sein, um gravierende Probleme in diesem Bereich zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher zu wahren.

Dienstag, 6. Juni 2017

Neue Forschungsprojekte bezüglich alternativer Dämmstoffe


Neue Forschungsprojekte bezüglich alternativer Dämmstoffe
Kurt Michel / pixelio.de 
Als jüngste Neuentwicklung gelten nun Holzschaumplatten, die als alternativer Dämmstoff verwendet werden sollen, berichtet www.enbausa.de. Das Fraunhofer Institut präsentiert diese Neuentwicklung hinsichtlich Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen. Folglich sollen Holzabfälle als Dämmstoff verwendet und so wiederverwendet werden. Ähnliche Entwicklungen sind schon im Jahr 2015 zu beobachten, bei dem erdölbasierte Produkte durch Holzschaum kompensiert werden.

Bezüglich alternativer Dämmstoffe existieren aktuell zwei Forschungsprojekte. Um die Baugenehmigungsverfahren pflanzlicher Materialien leichter durchlaufen zu können, sollen Materialkennwerte ermittelt werden. Laut Herrn Görnhardt, Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe entstehen durch aufwändige Untersuchungen für die Umweltproduktdeklaration hohe Kosten, die sich nicht jeder Hersteller leisten kann.

Bei Ökobaustoffen sind häufig keine Kennziffern vorhanden, schreibt das Internetportal www.enbausa.de. Diese fließen jedoch in die Datenbank für ökologisches Bauen ein und werden durch Architekten bei der Bewertung ihrer Gebäude verwendet.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie das Thünen Institut unterstützen das Vorhaben „Star-Dämm“, die Stärkung nachwachsender Rohstoffe im Dämmstoffmarkt unter Berücksichtigung der Kommunikation der Vorteile. Nach Übermittlung der Daten durch die Wissenschaftler, erfolgt die verbraucherfreundliche Aufarbeitung der Deutschen Umwelthilfe. Diese leitet die Daten an Akteure der Dämmstoffbranche sowie Energieagenturen und Verbraucherschutzverbände weiter, schreibt www.enbausa.de.

Mit einem weiteren Projekt der Deutschen Umwelthilfe gemeinsam mit co2online soll privaten Bauherren durch ein Online-Fragebogen eine Entscheidungshilfe geboten werden, um geeignete Dämmstoffe für ihr Haus zu ermitteln.

Forscher sollen zudem feststellen, wie häufig alternative Dämmstoffe zum Einsatz kommen und wie man diesen weiterhin voranbringen kann. Den größten Anteil hinsichtlich alternativer Dämmstoffe machen Holzfaserplatten und Zellulose aus. Es wird mehr Material verkauft, sodass Hersteller günstiger anbieten können, kommentiert Herr Görnhardt. Die Materialstärken sind durch die Weiterentwicklung der Materialien durch die Hersteller gesunken. Dies stellt einen weiteren Grund für den Preisverfall bei Einblasdämmung aus Zellulose und Weichholzfaserplatten dar. Die Preise von Naturdämmstoffen und Steinwolle liegen nicht mehr weit auseinander, schreibt www.enbausa.de.

Weiterhin weisen Strohballen im Neubau geringe Materialkosten auf. Stroh wird in ein Holzständerwerk gepresst und dient bei dieser Bauweise nicht nur als Dämmstoff, sondern auch als Baustoff. Strohballen, die als Abfallprodukt gelten, werden sinnvoll verwendet und bieten einen guten Dämmwert, berichtet die Architektin Frau Winterer. Ein Nachteil ist, dass viele Anschlussstellen existieren, die abgeklebt werden müssen, um die Luft- und Wasserdampfdichtigkeit zu gewährleisten. Strohballen sind als regulärer Baustoff zugelassen, sofern eine ausreichende Verputzung erfolgt. Dadurch wird jedoch der Preisvorteil wieder aufgehoben, schreibt www.enbausa.de.

Donnerstag, 1. Juni 2017

Braunkohlearbeitsplätze werden durch die Energiewende vollständig ersetzt


Braunkohlearbeitsplätze werden durch die Energiewende vollständig ersetzt
Camillo / pixelio.de 
Aus einer Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) geht hervor, dass durch den Ausbau Erneuerbarer Energien Braunkohlejobs vollständig abgedeckt werden können.

Durch den Kohleausstieg besteht die Befürchtung viele Arbeitsplätze zu verlieren, berichtet www.energiezukunft.eu. Folglich besteht in Brandenburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen eine strukturelle Abhängigkeit hinsichtlich der Kohleindustrie. Jedoch bietet die Energiewende zahlreiche Arbeitsplätze im Wind- sowie Solarenergiesektor, die die Kohlejobs langfristig ersetzen können.

Laut des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung müssten in Brandenburg und Sachsen etwa 3.900 Arbeitsplätze und im rheinischen Revier circa 4.500 Jobs ersetzt werden. Dies ist durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien möglich, so die Wissenschaftler. Dabei ist es relevant, wie man bei dem Ausbau vorgeht, kommentiert Herr Herschl vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung. Um viele Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen, ist ein Ausbau durch regional verwurzelte Akteure sowie im Bürgerenergierahmen erforderlich, schreibt www.energiezukunft.eu.

Betroffene Arbeitnehmer in der Braunkohleindustrie, die durch den Ausstieg ihren Job verlieren, sollten eine Möglichkeit erhalten, sich im Bereich der Erneuerbaren Energien zu verwirklichen. Der chinesische Windturbinenhersteller Goldwind bietet Kohleminenmitarbeitern ein kostenloses Umschulungsprogramm, wodurch ein Wechsel in die Windindustrie möglich ist.