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Donnerstag, 1. März 2018

Überarbeiteter Gesetzesentwurf im Bereich Gebäudeenergie


 Überarbeiteter Gesetzesentwurf im Bereich Gebäudeenergie
                    Erika Hartmann / pixelio.de
Der aktuelle Entwurf beinhaltet eine auf drei Seiten begrenzte, ergebnisorientierte sowie zielbewusste Ausdrucksweise. Folglich liegt nun eine weitere Option durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen vor und bietet somit eine Alternative zum bereits vorliegenden Entwurf von der Bundesregierung. 

Im Jahr 2017 sollte unter dem Zusammenschluss des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ein Konzept für das neue Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entstehen, schreibt www.energiezukunft.eu. Es hat einige Zeit in Anspruch genommen, bis Experten und Gremien die Planung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abgeschlossen haben.

Jedoch ist dieses Gesetz nicht rundum zufriedenstellend. Folglich fordert die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), dass künftig angemessene Ziele und Leitsätze verfolgt werden sollen, um den gesamten Gebäudebestand und alle neuen Gebäude den Klimaschutzzielen entsprechend zu planen, bauen und sanieren. Auf eine kurzfristige Denkweise hinsichtlich des Gebäudebestands, sollte man sich jedoch nicht einstellen, betont die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Im Vordergrund stehen zukunftsfähige Gesetze, die auch langfristig Bestand haben.

Fachexperten aus der Praxis haben nun ein Angebot hinsichtlich des Gebäude-Emissionsgesetzes (GEG) 2050 entwickelt und präsentieren es anschließend, berichtet www.energiezukunft.eu. Der Entwurf ist leicht verständlich und zielorientiert verfasst und soll gleichzeitig als Diskussionsbeitrag dienen. So möchte die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) verdeutlichen, wie weit sich die aktuelle Gesetzgebung von den tatsächlich bestehenden Herausforderungen entfernt habe. Beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2050 steht die CO2-Konzwentration in der Atmosphäre im Mittelpunkt, schreibt das Internetprotal www.energiezukunft.eu. Laut der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) ist es nur so möglich, die Klimabeschlüsse der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der deutschen Energiewende zu realisieren.

Autoren bewerten es als ungeeignet sich aktuell am Energieverbrauch von Gebäuden sowie an virtuelle Referenzgebäude zu orientieren. Insbesondere die CO2-Emissionen eines Gebäudes sollten unter Berücksichtigung der absoluten Grenzwerte genauer untersucht und betrachtet werden. Werden die Zielwerte nicht erreicht, soll CO2 abgegeben werden, so das Internetportal www.energiezukunft.eu. Der Ausgangspunkt der Bewertungen, Vorgaben und Steuerungsmechanismen müssen auf den tatsächlich gemessenen Verbrauchsdaten beruhen.

Priorität hat das Ziel des emissionsfreien Gebäudebestandes 2050, kommentiert Frau Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Diesbezüglich ist ein individueller Klimaschutzfahrplan für jedes Objekt erforderlich, um die jährlichen CO2-Emmissions-Grenzwerte feststellen zu können. Auf die Planer kommt somit eine große Verantwortung zu. Sowohl im Neubau mit innovativen und ganzheitlichen Konzepten zu arbeiten, als auch bei der Sanierung den größten Effekt zu erzielen und den bestehenden Zielen nachzukommen. Insgesamt ist es zudem relevant den Lebenszyklus des Gebäudes zu beachten, so sieht die Vorstellung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) aus.

Die Einführung einer CO2-Steuer ist vor allem bei Verbänden und Umweltorganisationen das vordergründige Thema, schreibt www.energiezukunft.eu. Ein Passus im Koalitionsvertrag bezieht sich sogar auf die CO2-Emissionen und deren gesetzlichen Anforderungen. Die Umstellung soll bis 2023 umgesetzt sein. Zudem soll nicht noch mehr Zeit vergehen, aufgrund der Regierungsbildung. Bei einem undeutlichen und unverständlichen Gesetzesentwurf, würde genau das passieren.