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Donnerstag, 23. November 2017

Steigerung der Energieeffizienz durch Maßnahmen im Gebäudebereich


Steigerung der Energieeffizienz durch Maßnahmen im Gebäudebereich
Siegfried Bellach / pixelio.de 
Die energetischen Sanierungen spielen eine große Rolle, denn lediglich im Gebäudebereich machen 40 Prozent den Energieverbrauch aus. Das Bündnis setzt sich für ein energieeffizientes und bezahlbares Wohnen ein. Unterstützt wurde diese Forderung durch die Jamaika- Sondierungsgespräche, berichtet www.cleanenergy-project.de. Ein klimaneutraler Gebäudebestand ist relevant, um die Energiewende erfolgreich voranbringen zu können. 

Die Energieeffizienz und bezahlbarer Wohnraum sollen miteinander vereinbar sein. Dabei soll die Energieeffizienz zu einer erfolgreichen Energiewende beitragen. Elementar in diesem Zusammenhang ist die Definition des Niedrigenergiegebäudestandards für Neubauten sowie eine Steigerung der Sanierungsrate, so das Internetportal www.cleanenergy-project.de.

Die Forderungen des Bündnisses richtet sich an die Politik, die eine Verbesserung des Neubaustandards bewirken soll. Die Forderungen an die Gebäudeenergieeffizienz sollten keine entscheidenden Kostenpunkte im Neubaubereich sowie bei Mieten und Kaufpreisen darstellen.

Die Möglichkeit energetische Sanierungen steuerlich abzusetzen, sollen den Eigentümern Rückhalt geben, schreibt www.cleanenergy-project.de. Um einen Anreiz für Sanierungsmaßnahmen zu schaffen, soll darüber hinaus die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Zuge kommen.

Weiterhin sollen ausschließlich bedarfsbasierte Energieausweise für alle Gebäude verpflichtend werden, um eine höhere Transparenz zu gewährleisten.

Ein weiteres Ziel ist die Modernisierungsumlage zu senken, um somit die Mieter im Hinblick auf Modernisierung zu entlasten. Aktuell ist es möglich 11 Prozent der Aufwandskosten bezüglich einer Modernisierung auf die Jahresmiete umzulegen. Eine erhöhte Modernisierungsumlage führt zu massiven Mieterhöhungen. Um diese zu vermeiden, halten die Verbände daran fest, die Umlage auf höchstens sechs Prozent pro Jahr zu verringern.