enerpremium

Donnerstag, 25. Oktober 2012

Steuerfreiheit für Elektromobilität

Fahrer von Elektrofahrzeugen können sich freuen: Der Finanzausschuss hat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Versicherungs- und Kraftfahrzeugssteuergesetzes zugestimmt. Dies geht aus dem aktuellen Newsletter des Fachmagazins Photon hervor.

Bild: Kurt F. Domnik  / pixelio.de
Von der Gesetzesänderung sind demnach PKW, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder betroffen, die rein elektrisch oder per Brennstoffzelle betrieben werden. Die Steuerbefreiung soll laut Entwurf für zehn Jahre gelten. Die Befreiung gilt laut Photon unter Berufung auf den Gesetzentwurf für Fahrzeuge, die zwischen dem 15. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 zugelassen worden sind bzw. zugelassen werden. Nur fünf Jahre Steuerbefreiung erhalten hingegen die Fahrzeuge, die zwischen dem 01. Januar und 31. Dezember 2020 zugelassen werden.

In diesem Sinne: Freie Fahrt für die Elektromobilität!