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Dienstag, 18. Juni 2013

Energieeinsparverordnung schreibt Energieausweis gesetzlich vor


„Bisher gibt es nur für rund 10 Prozent der in Deutschland vorhandenen Immobilien Energieausweise“, stellt Geschäftsführer und Energieberater Horst Krugmann von der Weyher Energieberatungsfirma enerpremium fest. Eine relativ kleine Zahl, die sehr verwundert, da der Ausweis schon sehr lange gesetzliche Pflicht ist. Immerhin kann bei der Nichtvorlage des Ausweises ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.

Je nach Gebäudetyp und Baujahr, gibt es unterschiedliche Regelungen, welcher Energieausweis vorgeschrieben ist. Es gibt prinzipiell zwei Ausweisarten: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. „Bereits an dieser Stelle tauchen aus gutem Grund viele Fragezeichen auf“, betont Krugmann. „Vereinfacht lässt sich festhalten, dass der Bedarfsausweis der qualitativ hochwertigere und aussagekräftigere Ausweis ist“, so Krugmann.