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Donnerstag, 29. März 2018

Windenergie zählt bei den Erneuerbaren Energien zum Beschäftigungstreiber


 Windenergie zählt bei den Erneuerbaren Energien zum Beschäftigungstreiber
schemmi / pixelio.de
Im Bereich Windenergie sind rund die Hälfte der gesamten Mitarbeiter im Sektor der Erneuerbaren Energien beschäftigt. Aufgrund fehlgeleiteter Ausschreibungen wurde der Bereich im Jahr 2017 jedoch gedämpft.

Mit etwa 160.200 Mitarbeiter, die zum Ausbau der Windenergie beitragen, liegt Deutschland europaweit ganz vorne. Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums belegen, dass insbesondere die Windenergie im Vergleich zu anderen Sektoren der Erneuerbaren Energien als Beschäftigungstreiber gilt.

Die neue Bundesregierung ist dazu angehalten, diese beachtliche Entwicklung durch gesetzliche Arbeit zu unterstützen schreibt www.energiezukunft.eu. In Bezug darauf, ist es notwendig sich mit dem Ziel im Jahr 2030 auseinander zu setzen. Für eine hohe Stromproduktion sorgt ein nicht unerheblicher Anteil der Erneuerbaren Energien. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass der Anteil der Erneuerbarer Energien bei der Stromproduktion weiter ansteigt. Geplante Sonderausschreibungen sollen das Klimaschutzziel weiter voranbringen.

Außerdem findet eine Weiterentwicklung der Onshore-Wind- und Solarenergie statt. Zusätzlich ist ein hoher Ausbau der Offshore-Windenergie bis 2020 vorgesehen, um die Klimaziele erreichen zu können.

Die neue Bundesregierung nimmt Abstand von den zuerst vorgenommenen Klimazielen. Durch fehlgeleitete Ausschreibungssysteme könnte die Beschäftigung in Mitleidenschaft gezogen sein. Es fanden drei Ausschreibungsrunden mit separaten Regeln statt, die der Bürgerenergiegesellschaft zugutekommen soll. Eine kostenintensive Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz ist somit hinfällig, so das Internetportal www.energiezukunft.eu. Zudem wurde ihnen mehr Zeit für die Projekte gewährt.

Die Gesellschaften entscheiden die Ausschreibungsrunden klar für sich, jedoch kam es bei der Umsetzung der genehmigten Anlagen zu einem Einsturz. In diesem Jahr ist eine Steigerung des Ausschreibungsvolumens beabsichtigt. Der Bundesverband Windenergie befürwortet diesen Aspekt, folglich soll sich die Bundesregierung nach diesen Vorgaben richten und relevante Angaben im Koalitionsvertrag festhalten.

Dienstag, 27. März 2018

Umweltministerin Frau Hendricks wird durch Frau Schulze abgelöst


Umweltministerin Frau Hendricks wird durch Frau Schulze abgelöst
Rainer Sturm / pixelio.de  
Die Bundesministerin Frau Hendricks wird gehen, so das Internetportal www.energiezukunft.eu. Frau Hendricks hat stets ihren Kampfgeist bewiesen und sich für den Klima- und Umweltschutz eingesetzt. Derzeit ist es ungewiss, ob die bisherige Generalsekretärin der Sozialdemokratischen Partei Nordrhein-Westfalens (NRW-SPD), Svenja Schulze mit diesen Bemühungen mithalten kann.

Das die Klimaziele Deutschlands im Jahr 2020 klar verpasst werden, ist jedoch am allerwenigsten auf Frau Hendricks zurückzuführen. Falsche Entwicklungen sind ihr sofort aufgefallen, die sie auch fortlaufend und deutlich angesprochen hat. Auch öffentlich bemängelte sie die nicht vorhandene Rückendeckung der Kanzlerin. Weiterhin sollten ihrer Meinung nach in jedem Fall die Autokonzerne in der Dieselaffäre zur Verantwortung gezogen werden.

Selbstverständlich zählen die genannten Aspekte zu ihrer Arbeit dazu, dennoch hat sie immer versucht das Optimum herauszuholen. Laut www.energiezukunft.eu hat Frau Hendricks einige Danksagungen unter anderem von Umweltverbänden entgegengenommen.

Die Bundesministerin Frau Schulze soll Frau Hendricks nun ablösen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob sie wirklich so viel erreichen kann wie Frau Hendricks. Wenn man sich den aussichtslosen Koalitionsvertrag ansieht, müsste die Antwort eher negativ ausfallen. Einige Themen unter anderem die Vermeidung von Artensterben sowie die untersagten Pestizide spielen bei der Union und der Sozialdemokratischen Partei (SPD) eine wichtige Rolle. Die fatalen Folgen stellen eine enorme Beeinträchtigung der Wirtschaft sowie die Gefahr von Arbeitsplätzen dar. Auch hier hat Frau Hendricks versucht das Bestmögliche zu erreichen.

Immer wieder wird angezweifelt, ob Frau Schulze da überhaupt eine Chance hat und mitziehen kann. Die Schatzmeisterin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands hatte bisher keinen Bezug zu den Fachthemen. Durch die Inanspruchnahme eines Experten, Herrn Flasbarth ist die Einarbeitung jedoch rasch erfolgt.

Schon jetzt tauchen erste Bedenken auf, da Frau Schulze der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie angehört und sich gemeinsam mit ihrem Chef, Herrn Vassiliadis für die Braunkohle einsetzt. Dennoch sollte ihr ein unvoreingenommener Beginn mit neuen Herausforderungen gewährt werden, schreibt www.energiezukunft.eu.

Frau Schulze konnte bisher etwa sieben Jahre Regierungserfahrungen vorweisen. Außerdem hat sie sich auf ihrer Internetseite, speziell für Nordrhein-Westfalen intensiv mit den Themenbereichen Umwelt- und Klimaschutz auseinandergesetzt.

Relevant könnte es sein, dass Frau Schulz die Entwicklung umweltbewusster Technologien sowie die positiven Aspekte durch den Klimaschutz den Kabinettskollegen nahezulegen.

Mittwoch, 21. März 2018

Funktionen des Waldes


 Funktionen des Waldes
      Rainer Sturm / pixelio.de
Heute ist der internationale Tag des Waldes. Die Funktionalität des Waldes ist vielfältig. So kann dieser als Erholungsort oder Bestattungswald dienen.

Um die hohe Bedeutung des Waldes hervorzuheben, wurde der Tag durch die Food & Agriculture Organization of the United Nation (FAO) festgehalten. Deutschland ist bis zu einem Drittel mit Wald bedeckt, schreibt www.sonnenseite.de.

Der Wald dient dem Naherholungsgebiet, der Industriebranche sowie dem Bestattungswald. Auch der Mensch findet hier zunehmend Erholungsmöglichkeiten.

Der Wald gilt nicht ausschließlich als Erholungsort, sondern ist parallel ein Stützpunkt des Industriebereichs.

Deutschland verfügt über einige Jagdscheinbesitzer, berichtet www.sonnenseite.de. Weit über die Hälfte der Deutschen sind von der erforderlichen Jagd überzeugt, um die Wildbestände regeln zu können.

Der Wald kann ebenso als Rückzugsort genutzt werden, seit dem Jahr 2001 existiert hier der Bestattungswald „FriedWald".


Dienstag, 20. März 2018

Vorreiter der regionalen Energiewende


Vorreiter der regionalen Energiewende
Joachim Kirchner / pixelio.de
Aktuell erfolgt in etwa 100 Städten ein hoher Anteil der Stromversorgung durch Erneuerbare Energien. Eine große Anzahl kann sich bereits jetzt vollständig mit Ökostrom versorgen, schreibt www.energiezukunft.eu. Darunter jedoch keine deutschen Städte.

Aktuelle Zahlen vom Carbon Disclosure Project (CDP) belegen, dass die Stromnachfrage zunehmend in den Städten durch regenerative Energieträger gedeckt werden kann. Folglich existieren über 100 Städte, die mindestens 70 Prozent ihres Strombedarfs aus Erneuerbaren Energiequellen, wie Wasserkraft, Sonnen- und Windenergie oder Geothermie nutzen. Somit hat sich die Zahl an Städten, unter anderem in Neuseeland, Kenia und Norwegen verdoppelt, berichtet das Internetprotal www.energiezukunft.eu.

Es gibt sogar Städte, beispielsweise Burlington in den Vereinigten Staaten von Amerika, die sich bereits komplett mit Regenerativen Energiequellen versorgen können. Zudem bietet Burlington ein eigenes stadtweites Stromnetz, so www.energiezukunft.eu.

Der Bundesstaat Vermont weist einen facettenreichen Strommix auf, der durchweg auf Wind- und Sonnenenergie, Wasserkraft und Biomasse basiert.

Bei der Hauptstadt Islands erfolgt die Stromversorgung vollständig durch Erneuerbaren Energien. Der Strommix ist hier zu 100 Prozent auf Wasserkraft und Geothermie zurückzuführen. Ein weiteres Ziel ist, den Verzicht von fossilen Energiequellen bei Autos und dem öffentlichen Nahverkehr bis 2040 zu realisieren. In der isländischen Hauptstadt Reykjavik wird derzeit in privaten Haushalten der Hauptteil der Wärme aus regenerativen Energiequellen bezogen.

Eine Vorreiterrolle nimmt Deutschland jedoch keineswegs ein. Somit kann Deutschland keine einzige Stadt hinsichtlich einer Vorreiterrolle nachweisen. Zusätzlich konnte Deutschland in den vergangenen Jahren nicht belegen, die lokale Energiewende angetrieben zu haben, schreibt www.energiezukunft.eu.

Die Kommunen hätten die Möglichkeit von der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung Abstand zu nehmen und ihre eigenen Ziele zu konkretisieren. Hier spielen nicht ausschließlich die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) eine wesentliche Rolle, wobei ganze Bundesstaaten durch Donald Trump ihre eigenen Klimaziele anstreben. Auch Großbritannien steht im Vordergrund, da ein nicht unerheblicher Anteil der britischen Städte ankündigten, bis 2050 eine Vollversorgung durch Erneuerbare Energien zu gewährleisten.

Donnerstag, 15. März 2018

Bahn kämpft gegen Extremwetter


 
Bahn kämpft gegen Extremwetter
Uwe Schwarz/ pixelio.de
Zukünftig ist die Bahn zunehmend von Extremwetter durch den Klimawandel betroffen. Demzufolge ist es notwendig, Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen sowie Bäume zu fällen, um für die Sicherheit auf den Strecken zu sorgen. 

Wetterextreme, wie unter anderem Frost, Sturmböen oder starke Niederschläge beeinträchtigen den Bahnverkehr erheblich. Eine Studie „Klimawandel- Auswirkungen auf die Deutsche Bahn AG“ des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) belegt, dass insbesondere die Bahn als Unternehmen in Deutschland vom Klimawandel betroffen ist.

So kann ebenso der Ausstoß von Treibhausgasen durch das Verbrennen von Kohle und Öl eine zunehmende Gefährdung für die Bahn darstellen, schreibt www.energiezukunft.eu. Laut Herrn Schellnhuber, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung sind vor allem Stürme eine große Gefahr für die Bahn, da unzählige Baume umknicken können. Auch heftige Regenfälle können dazu führen, dass Bäume umstürzen.

Die Bahn möchte nun Initiative ergreifen und die Risiken eindämmen. Folglich werden nun Bäume entlang der Strecke mit einer Entfernung von etwa 6 Metern zum Gleis gefällt, berichtet das Internetportal www.energiezukunft.eu. Dies erfordert eine immens hohe Investitionssumme. Zudem ist die Einstellung einiger neuer Beschäftigte erforderlich. Experten betrachten dies kritisch, da aus ihrer Sicht lediglich vergangene Budgetkürzungen und Stellenabbau aufgehoben werden.

Zusätzlich sollen an Gesteinsböschungen und Hangabschnitten zunehmend Schutznetze und Fangwände angebracht werden, die beispielsweise vor Hangbewegungen schützen sollen. Außerdem sollen Glasfaserkabel zur Hinderniserkennung eingesetzt werden und akustische Signale ihrer Umgebung erkennen. Einige Weichen sind bereits mit Heizungen ausgestattet, um das Einfrieren der beweglichen Teile zu verhindern, so www.energiezukunft.eu. Der Bereich der Klimaanlagen hat sich weiterentwickelt und bietet zwei unabhängige Kühlsysteme sowie eine regelmäßige Wartung, um Ausfälle zu vermeiden.

Um langfristig einen geregelten Ablauf zu gewährleisten, ist der verstärkte Klimaschutz unvermeidbar. Das vordergründige Ziel der Bahn lautet bis 2050 frei von Treibhausgasemissionen zu sein. Schon seit dem 01.01.2018 sind Reisende mit 100 Prozent Ökostrom unterwegs, berichtet www.energiezukunft.eu.

Das mittelfristige Ziel der Bahn sind die Emissionen bis 2030 zu halbieren und den Ökostromanteil auf etwa 70 Prozent anzuheben.

Der bundesweit geforderte Bereich wird durch das Ziel der Bahn für 2030 lediglich erfüllt. Es wurde insgesamt mehr angekündigt, als letztendlich umgesetzt wurde.

Kritik besteht seitens der Gruppe Fossil Free Berlin, die Bahn beteilige sich immer noch in Kohle-, Öl- und Gas Firmen. Zusätzlich betreibt die Bahn über die Spedition Schenker auch Lastkraftwagen, Schiffe und Flugzeuge, wobei sie sich hier emissionsfrei entwickeln möchte.

Dienstag, 13. März 2018

Diesel Fahrverbote: Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel



 Diesel Fahrverbote: Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel
Bernd Kasper / pixelio.de 
Ein großer Anteil der Deutschen spricht sich für die Verwendung anderweitiger Verkehrsmittel aus, sobald weitere Diesel-Fahrverbote drohen.

Dabei favorisieren die Verbraucher Bus und Bahn, berichtet das Internetportal www.sonnenseite.de. Das Fahrrad würde etwa jeder vierte nutzen. Knapp jeder Fünfte würde auf elektrische Mobilität ausweichen, wenn es zu Fahrverboten kommen sollte. Die Daten basieren auf einer YouGov-Umfrage im Auftrag des Ökostromanbieters LichtBlick.

Laut des Bundesverwaltungsgerichtes ist das Urteil für die Diesel-Fahrverbote gefallen. Die Mehrzahl ist offen, alternative Verkehrsmittel zu nutzen, die dem Umweltschutz dienen. Nun sind Anreize zu schaffen, um auf die Verkehrsmittel Bus, Bahn, Fahrrad sowie Auto umzusteigen und somit zum Schutz der Umwelt und des Menschen beizutragen.

Im Bereich Elektromobilität besteht noch Entwicklungspotenzial, schreibt www.sonnenseite.de. Aus der Umfrage geht hervor, dass verbesserte Reichweiten, kostengünstige Modelle sowie die Erweiterung der Ladeinfrastruktur gefordert werden.

Das Stromladen unterwegs stellt aktuell noch eine Barriere dar. Oft sind Ladesäulen kompliziert und kostenintensiv. Verbraucher stellen sich ein einfaches Ladesystem vor. Idealerweise sollte es so sein, wie bei herkömmlichen Tankstellen.

Folglich sollen öffentliche Ladesäulen Teil des Stromnetzes sein, so LichtBlick. Zudem haben die Autofahrer die Möglichkeit ihren Wunschversorger zu wählen und das Preis- und Tankchaos könnte vermieden werden. Laut Herrn Lücking ist ein relevanter Baustein für eine bezahlbare und eine faire Verkehrswende gesetzt.

Donnerstag, 8. März 2018

Kontrolle bei Sanierungen empfohlen


Kontrolle bei Sanierungen empfohlen
lichtkunst.73 / pixelio.de
Die Sanierungen bei Altbauten sollten laut des Vereins zur Qualitäts-Kontrolle (VQC) zunehmend überwacht und begutachtet werden. Die jeweiligen Handwerker können positive Arbeit leisten, jedoch ist die Verknüpfung der einzelnen Gewerke nicht immer erfolgreich, berichtet www.enbausa.de.

Der Energiebedarf kann laut Fachleuten um einen hohen Anteil reduziert werden, wenn Bestandsgebäude durch marktkonforme Techniken energetisch modernisiert werden. Einige energetische Maßnahmen gestalten sich komplex, sodass unbedingt eine qualitative Kontrolle durch einen Sachverständigen vorgenommen werden sollte, betont Herr Schumacher-Ritz, Vorsitzender des Vereins zur Qualitäts-Kontrolle (VQC). Häufig wird im Nachhinein festgestellt, dass die zu erwartenden energieeinsparenden Baumaßnahmen im Endeffekt nicht die gewünschte Einsparung nach sich zieht. Diese Fälle verdeutlichen, dass die Einbeziehung qualifizierter Sachverständiger in den Sanierungsvorgang von höchster Priorität ist.

Bei einem sehr hohen Anteil der bereits kontrollierten Baustellen hat der Verein zur Qualitäts-Kontrolle (VQC) Verarbeitungsmängel am Sockelputz erfasst. Viele Handwerker machen den Fehler, dass das eingearbeitete Gewebe aus dem Putz heraus in das Erdreich ragt, schreibt www.enbausa.de. Folglich gelangt Feuchtigkeit in den Sockelputz, wodurch sich auf der Oberfläche weiße Ausblühungen durch Salze bildet und den Putz vollständig vernichtet.

Die Investition für eine gesetzmäßige Qualitätskontrolle durch einen Sachverständigen liegt bei rund 2.300 bis 3.000 Euro. Nach der Durchführung hat der Käufer die Garantie, dass das Objekt dem neuesten Stand der Technik entspricht.

Dienstag, 6. März 2018

Beim Altbauerwerb gilt Nachrüstpflicht


Beim Altbauerwerb gilt Nachrüstpflicht
M.Eisinger / pixelio.de
Eine Nachrüstpflicht gilt für Hausbesitzer im Bereich Bestandsgebäude, wenn der Verkäufer den Altbau nach 01.02.2002 gekauft und diesen auch selbst bewohnt hat. Der Verband Privater Bauherren (VPB) ruft die Nachrüstungspflichten, die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgehalten worden sind ins Gedächtnis.

Die Hauseigentümer sind demnach in der Pflicht spätestens zwei Jahre nach Eigentumserwerb bzw. Grundbucheintrag die gesamten Warmwasserleitungen sowie dazugehörige Armaturen in ungeheizten Räumen zu dämmen, schreibt www.enbausa.de.

Eine weitere Nachrüstungspflicht stellt die Dämmung der obersten Geschossdecke dar, also die Decke die beheizten von unbeheiztem Raum separiert. Erfahrungsgemäß sind darunter die Decken zwischen dem bewohnten Obergeschoss und dem nicht ausgebauten Dachboden zu verstehen, berichtet www.enbausa.de. Ersatzweise kann eine Dachdämmung vorgenommen werden, bei der auf die Einhaltung des Wärmedurchgangskoeffizienten geachtet werden muss.

Weisen die Heizkessel ein Alter von 30 Jahren auf, ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel, müssen diese ausgetauscht werden. Sollte ein Energieausweis speziell für den Verkauf gerade erstellt worden sein, sind hier die Nachrüstungspflichten eindeutig anzugeben. Nicht nur Käufer sondern auch Erben eines Objektes, sind dazu angehalten diesen Vorgaben nachzukommen, so das Internetportal www.enbausa.de.

Die Nachrüstpflicht entfällt, wenn die Hausbesitzer die Immobilie bereits vor dem 01.Februar 2002 selbst bewohnt haben und auch Eigentümer waren. Der Verband Privater Bauherren (VPB) befürwortet auch Altbesitzern, sich mit den Nachrüstpflichten auseinanderzusetzen und diese eventuell auch zu realisieren. Einige Maßnahmen lohnen sich, tragen positiv zur Umwelt bei und fördern das Energiesparen.

Donnerstag, 1. März 2018

Überarbeiteter Gesetzesentwurf im Bereich Gebäudeenergie


 Überarbeiteter Gesetzesentwurf im Bereich Gebäudeenergie
                    Erika Hartmann / pixelio.de
Der aktuelle Entwurf beinhaltet eine auf drei Seiten begrenzte, ergebnisorientierte sowie zielbewusste Ausdrucksweise. Folglich liegt nun eine weitere Option durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen vor und bietet somit eine Alternative zum bereits vorliegenden Entwurf von der Bundesregierung. 

Im Jahr 2017 sollte unter dem Zusammenschluss des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ein Konzept für das neue Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entstehen, schreibt www.energiezukunft.eu. Es hat einige Zeit in Anspruch genommen, bis Experten und Gremien die Planung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abgeschlossen haben.

Jedoch ist dieses Gesetz nicht rundum zufriedenstellend. Folglich fordert die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), dass künftig angemessene Ziele und Leitsätze verfolgt werden sollen, um den gesamten Gebäudebestand und alle neuen Gebäude den Klimaschutzzielen entsprechend zu planen, bauen und sanieren. Auf eine kurzfristige Denkweise hinsichtlich des Gebäudebestands, sollte man sich jedoch nicht einstellen, betont die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Im Vordergrund stehen zukunftsfähige Gesetze, die auch langfristig Bestand haben.

Fachexperten aus der Praxis haben nun ein Angebot hinsichtlich des Gebäude-Emissionsgesetzes (GEG) 2050 entwickelt und präsentieren es anschließend, berichtet www.energiezukunft.eu. Der Entwurf ist leicht verständlich und zielorientiert verfasst und soll gleichzeitig als Diskussionsbeitrag dienen. So möchte die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) verdeutlichen, wie weit sich die aktuelle Gesetzgebung von den tatsächlich bestehenden Herausforderungen entfernt habe. Beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2050 steht die CO2-Konzwentration in der Atmosphäre im Mittelpunkt, schreibt das Internetprotal www.energiezukunft.eu. Laut der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) ist es nur so möglich, die Klimabeschlüsse der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der deutschen Energiewende zu realisieren.

Autoren bewerten es als ungeeignet sich aktuell am Energieverbrauch von Gebäuden sowie an virtuelle Referenzgebäude zu orientieren. Insbesondere die CO2-Emissionen eines Gebäudes sollten unter Berücksichtigung der absoluten Grenzwerte genauer untersucht und betrachtet werden. Werden die Zielwerte nicht erreicht, soll CO2 abgegeben werden, so das Internetportal www.energiezukunft.eu. Der Ausgangspunkt der Bewertungen, Vorgaben und Steuerungsmechanismen müssen auf den tatsächlich gemessenen Verbrauchsdaten beruhen.

Priorität hat das Ziel des emissionsfreien Gebäudebestandes 2050, kommentiert Frau Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Diesbezüglich ist ein individueller Klimaschutzfahrplan für jedes Objekt erforderlich, um die jährlichen CO2-Emmissions-Grenzwerte feststellen zu können. Auf die Planer kommt somit eine große Verantwortung zu. Sowohl im Neubau mit innovativen und ganzheitlichen Konzepten zu arbeiten, als auch bei der Sanierung den größten Effekt zu erzielen und den bestehenden Zielen nachzukommen. Insgesamt ist es zudem relevant den Lebenszyklus des Gebäudes zu beachten, so sieht die Vorstellung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) aus.

Die Einführung einer CO2-Steuer ist vor allem bei Verbänden und Umweltorganisationen das vordergründige Thema, schreibt www.energiezukunft.eu. Ein Passus im Koalitionsvertrag bezieht sich sogar auf die CO2-Emissionen und deren gesetzlichen Anforderungen. Die Umstellung soll bis 2023 umgesetzt sein. Zudem soll nicht noch mehr Zeit vergehen, aufgrund der Regierungsbildung. Bei einem undeutlichen und unverständlichen Gesetzesentwurf, würde genau das passieren.