Zum Jahreswechsel ergeben sich in Bezug auf die Förderlandschaft einige Änderungen für private Haushalte und Unternehmen.
Im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" wurden in der Programm-Variante 151 zum 01.01.2015 die Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser um jeweils fünf Prozentpunkte erhöht. Somit können Kreditnehmer zu einem verbilligten
Zinssatz von derzeit einem Prozent je nach Effizienzhaus-Standard bis zu 22,5 % Tilgungszuschuss
erhalten. Gleichzeitig besteht ab sofort bei einer Förderzusage in den
Investitionsprogrammen ein verbindlicher Anspruch auf einen
Baubegleitungszuschuss, durch den der Sanierer 50 Prozent der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen
unabhängigen Experten erhält - maximal jedoch 4000 Euro.
Bei wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden ist zudem die staatliche Förderung der Energieberaung interessant. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) passt die Förderkonditionen mit Wirkung zum 01. März 2015 erfreulicher
Weise für Energieberatungsempfänger. Die Zuschüsse für eine
Vor-Ort-Beratung werden deutlich erhöht: Liegt die Förderung für die BAFA-Energieberatung derzeit noch für Ein- und
Zweifamilienhäuser bei lediglich 400 Euro, so steigt diese zum 01. März 2015 auf 800 Euro, wenn die Zuwendung nicht 60
Prozent der förderfähigen Kosten übersteigt. Bei Mehrfamilienhäusern
hingegen wird der Zuschuss von 500 auf 1.100 Euro erhöht.
Wohnungseigentümergesellschaften erhalten zusätzlich bei einer
Präsentation des Energieberatungsberichtes auf einer
Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung 500 Euro pro Beratung. Auch dies wird mit der neuen Förderrichtlinie angepasst.
Nach der alten Richtlinie wurden Gebäude zu Wohnzwecken gefördert, deren Baujahr vor dem
01.01.1995 liegt. Die neue Richtlinie erweitert die Förderung nun, da ab
März 2015 auch Gebäude gefördert werden, deren Bauantrag oder die
Bauanzeige bis zum 31. Januar 2002 gestellt bzw. erstatten worden ist.
Auch gewerbliche Antragsteller können sich 2015 freuen. Denn die zum Jahresende 2014 ausgelaufene Förderung der KfW mit dem Titel "Energieberatung Mittelstand" wird nun durch eine verbesserte BAFA-Förderung mit gleichem Namen abgelöst. Hier erhalten Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten
einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen
Umsetzungsberatung (maximal jedoch 8.000 Euro). Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro erhalten ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten
einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen
Umsetzungsberatung. Jedoch liegt die maximale Förderhöhe in diesem Falle dann bei 800 Euro.
Die zunächst zum Ende 2014 ausgelaufene Einzelmaßnahmenförderung im BAFA-Förderprogramm "Querschnittstechnologien" läuft weiter, so dass noch bis Ende April Anträge in diesem Kontext gestellt werden können. Allerdings wurden die Fördersätze für die LED-Beleuchtung bei den Einzelmaßnahmen auf 20 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und auf 10 Prozent für sonstige Unternehmen reduziert. Zudem ist seit Januar 2015 ein Austausch der gesamten Leuchte erforderlich. Der bloße Austausch des Leuchtmittels in der Bestandsleuchte durch LED-Leuchtmittel (LED Retrofit) ist nicht mehr förderfähig.
Mini-KWK-Anlagen erhalten seit Jahresbeginn ebenfalls erhöhte Zuschüsse. Dies betrifft vor allem Anlagen im kleinen Leistungsbereich. Hier wurden die Zuschüsse deutlich
angehoben. Besonders energieeffiziente Anlagen erhalten einen Zusatzbonus. Weiterhin besteht die Förderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Somit gibt es nun für Mini-BHKW einen stärkeren Investitionsanreiz.
enerpremium
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Mittwoch, 7. Januar 2015
Montag, 24. März 2014
Sechstes Weyher Energie-Frühstück zum Thema "Intelligente Beleuchtung"
Mit dem sechsten Weyher Energie-Frühstück richtet sich das Klimaschutzbündnis Klimaschutz Weyhe PLUS an Gewerbetreibende aus Weyhe. Das Frühstück zum Thema "Energiesparen im Rampenlicht - Intelligente Beleuchtung in gewerblich genutzten Gebäuden" startet am
Mittwoch, den 26. März 2014 um 09.30 Uhr und endet um ca. 12.00 Uhr im Ratsaal der Gemeinde Weyhe.
In der BRD ließen sich rund zwei Atomkraftwerke einsparen, wenn ausschließlich sparsamere Leuchten zum Einsatz kämen. Ein kluges Energiekonzept zahlt sich somit auch für kleinere und mittlere Unternehmen aus. Sanierungswillige Investoren dürfen sich vor allem über verbesserte Förderbedingungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) freuen. Denn seit Jahresbeginn wurden die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung verbessert: So wird die Umstellung von Beleuchtungssystemen auf Strom sparende LED-Technik nun auch als Einzelmaßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen gefördert. Auf dieses Förderprogramm geht Dennis Krugmann vom Weyher Enerrgieberatungsteam enerpremium unter anderem im Rahmen des Energiefrühstücks ein.
Florian Staroste von der betterLeds GmbH & Co. KG aus Weyhe berichtet über das Thema „Intelligente Regelung bei LED-Beleuchtung mit Tageslicht und Netzwerktechnik“. Die Veranstaltung bietet die Möglichkeit, sich mit den Referenten auszutauschen und Lösungen zu diskutieren. Zudem referieren Dr. Andreas Bovenschulte (Gemeinde Weyhe), Birgitt Strittmatter (Das Energiehaus) und Dominik Willkommen (Gemüse Meyer GmbH).
Neben Praxisbeispielen stehen auch Vorführmodelle intelligenter LED-Beleuchtung zur Verfügung. Moderiert wird der Info-Abend vom Weyher Wirtschaftsförderer Dieter Helms.
Freitag, 13. Dezember 2013
BAFA-Förderung Querschnittstechnologien für 2014 optimiert
Gewerbliche Antragsteller, die im Bereich der Querschnittstechnologien in die Energieeinsparung investieren wollen, dürfen sich im kommenden Jahr auf leicht verbesserte Förderbedingungen freuen. Das seit dem 01. Oktober 2012 gültige Programm vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet nicht-rückzahlbare Zuschüsse für so genannte
Querschnittstechnologien in Unternehmen an. Rund 900 Anträge sind seit Beginn des Programms beim BAFA eingegangen, so eine aktuelle Pressemitteilung des BMWi.
Um die Förderung noch besser zu gestalten, nimmt die neue Förderrichtlinie laut BMWi nun in Teilbereichen geringfügige Veränderungen vor. Im Kern sind das die Umstellung von Beleuchtungssystemen auf Strom sparende LED-Technik als Einzelmaßnahmen sowie die Absenkung der Investitionsschwelle für die Förderung von Einzelmaßnahmen auf 2.000 Euro (bisher waren es 5.000 Euro), um auch bei kleineren Maßnahmen einen Anreiz für die Investition zu bieten und auch kleinere Unternehmen zu unterstützen. Die LED-Technik soll vorerst laut BMWi für das Jahr 2014 als Einzelmaßnahme gefördert werden. Zuvor ließ sich diese Technologie nur im Zuge einer systemischen Optimierung fördern.
Das Programm dient in erster Linie der Förderung von Investitionen, die nicht aus KfW-Krediten – zum Beispiel aus Eigenmitteln – finanziert werden. Es gibt hier also ein klares Verbot der Doppelförderung im Hinblick auf das KfW-Investitionsprogramm.
Das BAFA unterscheidet bei der Förderung zwei Möglichkeiten: Erstens wird der Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten (auch Kombinationen von Einzelmaßnahmen sind möglich) gefördert und zweitens ist die eine "systemische Optimierung" förderfähig. Die erste Variante zielt auf Investitionen, die in dem Bereich 2.000 bis 30.000 Euro netto liegen. Bei der zweiten Variante liegt der Netto-Zielwert der Investition bei über 30.000 Euro. Bei der systemischen Optimierung (Volumen ab 30.000 Euro und bis 100.000 Euro) ist eine Energieberatung zur Erstellung eines Energiesparkonzeptes verbindlich vorgeschrieben.
Im Zuge der Einzelmaßnahmen werden 2014 folgende Technologien vom BAFA gefördert:
Um die Förderung noch besser zu gestalten, nimmt die neue Förderrichtlinie laut BMWi nun in Teilbereichen geringfügige Veränderungen vor. Im Kern sind das die Umstellung von Beleuchtungssystemen auf Strom sparende LED-Technik als Einzelmaßnahmen sowie die Absenkung der Investitionsschwelle für die Förderung von Einzelmaßnahmen auf 2.000 Euro (bisher waren es 5.000 Euro), um auch bei kleineren Maßnahmen einen Anreiz für die Investition zu bieten und auch kleinere Unternehmen zu unterstützen. Die LED-Technik soll vorerst laut BMWi für das Jahr 2014 als Einzelmaßnahme gefördert werden. Zuvor ließ sich diese Technologie nur im Zuge einer systemischen Optimierung fördern.
Das Programm dient in erster Linie der Förderung von Investitionen, die nicht aus KfW-Krediten – zum Beispiel aus Eigenmitteln – finanziert werden. Es gibt hier also ein klares Verbot der Doppelförderung im Hinblick auf das KfW-Investitionsprogramm.
Das BAFA unterscheidet bei der Förderung zwei Möglichkeiten: Erstens wird der Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten (auch Kombinationen von Einzelmaßnahmen sind möglich) gefördert und zweitens ist die eine "systemische Optimierung" förderfähig. Die erste Variante zielt auf Investitionen, die in dem Bereich 2.000 bis 30.000 Euro netto liegen. Bei der zweiten Variante liegt der Netto-Zielwert der Investition bei über 30.000 Euro. Bei der systemischen Optimierung (Volumen ab 30.000 Euro und bis 100.000 Euro) ist eine Energieberatung zur Erstellung eines Energiesparkonzeptes verbindlich vorgeschrieben.
Im Zuge der Einzelmaßnahmen werden 2014 folgende Technologien vom BAFA gefördert:
- elektrische Motoren und Antriebe,
- Pumpen,
- Raumlufttechnische Anlagen,
- Druckluftsysteme,
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Nutzung von Abwärme und
- LED-Beleuchtungssysteme (neu ab 2014, befristet für ein Jahr)
Donnerstag, 13. Juni 2013
Unternehmerkredit Energieeffizienz der NBank
Seit Jahresbeginn gibt es nun schon den Unternehmerkredit Enegieeffizienz (kurz UEN) der NBank, der die Energieeffizienz in niedersächsischen Unternehmen gezielt fördert (wir berichteten). Im Vergleich zum bundesweit verfügbaren KfW-Kredit im KfW-Energieeffizienzprogramm sind die Zinskonditionen um bis zu 25 Basispunkte verbilligt. Damit ist der UEN eine lohnenswerte Alternative für Unternehmen, die in Niedersachsen ansässig sind.
Vergeben wird das neue Darlehen der NBank übrigens über die Hausbank. Der maximal mögliche Kreditbetrag liegt bei fünf Millionen Eure pro Vorhaben. Generell können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro haben, den zinsgünstigen Kredit beantragen. Damit wird laut einer Pressemitteilung der NBank vom 10. Juni 2013 ein breiter Kreis von Unternehmen angesprochen.
Die Laufzeit kann flexibel zwischen fünf und 20 Jahren liegen. Ein sinnvoller und wichtiger Punkt, um den Kredit nutzen zu können, ist die verbindliche Durchführung einer Energieberatung, die das Einsparpotenzial der Investition ermittelt. Eine solche Energieberatung wird wiederum von der KfW-Bank im Rahmen des Förderbausteins "Energieberatung Mittelstand" mit bis zu 1.280 bzw. 4.800 Euro gefördert. Auf diese Weise verbleibt für das Unternehmen nur noch ein geringerer Eigenanteil. Ein weiterer Vorteil: Das Unternehmen weiß im Detail, welche Investitionsmaßnahme ein Höchstmaß an Einsparung verspricht. Gute Voraussetzung für das Erschließen von Wettbewerbsvorteilen!
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| Bild: Petra Bork / pixelio.de |
Die Laufzeit kann flexibel zwischen fünf und 20 Jahren liegen. Ein sinnvoller und wichtiger Punkt, um den Kredit nutzen zu können, ist die verbindliche Durchführung einer Energieberatung, die das Einsparpotenzial der Investition ermittelt. Eine solche Energieberatung wird wiederum von der KfW-Bank im Rahmen des Förderbausteins "Energieberatung Mittelstand" mit bis zu 1.280 bzw. 4.800 Euro gefördert. Auf diese Weise verbleibt für das Unternehmen nur noch ein geringerer Eigenanteil. Ein weiterer Vorteil: Das Unternehmen weiß im Detail, welche Investitionsmaßnahme ein Höchstmaß an Einsparung verspricht. Gute Voraussetzung für das Erschließen von Wettbewerbsvorteilen!
Donnerstag, 2. Mai 2013
Schulungen rund um Fördermittel, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien
Seit Jahren referieren wir mit unserem Weyher Energieberatungsunternehmen enerpremium bereits erfolgreich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, diesen Bereich noch aktiver anzugehen und ab sofort buchbare Schulungen anzubieten. Ganz gleich ob Fördermittel, Erneuerbare Energien, Energieberatung oder Energieeinsparverordnung - im Fokus steht dabei stets der nachhaltige Wissenstransfer.Mit unseren Schulungen sprechen wir sowohl Unternehmen und Berufsverbände an als auch Vereine beziehungsweise ganz allgemein private und öffenliche Institutionen. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an und kontaktieren Sie uns.
Dienstag, 26. März 2013
Niedersächsische Unternehmen sehen Energiewende als Chance
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| Bild: Ich-und-Du / pixelio.de |
Demnach bewerten fast 70 Prozent der befragten Betriebe in Niedersachen die Auswirkungen der Energiewende auf die eigene Wettbewerbsfähigkeit als positiv oder neutral. Auch die Zahl der Unternehmen, die eher positive Impulse mit der Energiewende verbinden, sei im Bundesvergleich mehr als doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt.
Mehrheitlich wünschen sich die befragten Unternehmen, dass die Politik aktiv transparente und schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren schafft. Die Umfrage zeigt außerdem, dass der Anstieg der Energie- und Strompreise vielen Unternehmen Sorgen bereitet. Nicht zufällig geben mehr als die Hälfte der befragten Betriebe in Niedersachsen an, dass die Höhe der Energiepreise insgesamt an Bedeutung gewonnen habe. Die Einsparung von Energie hat für etwa 60 Prozent der Unternehmen in Niedersachsen noch einmal an Bedeutung gewonnen, so i2b.
Dienstag, 19. März 2013
Drittes Energiefrühstück in der Gemeinde Weyhe
Die Gemeinde Weyhe lädt am Montag, den 08. April 2013, zum 3. Weyher Energiefrühstück unter dem Titel „Energie einsparen, Energiekosten im eigenen Unternehmen senken – wie geht das?“ ein. Stattfinden wird die Veranstaltung im Ratssaal des Weyher Rathauses (Rathausplatz 1).
Nach einem Grußwort des stellvertretenden Bürgermeisters Dr. Andreas Bovenschulte werden in der Zeit von 09:30 bis ca. 12:00 Uhr Dipl.-Ing. Birgitt Strittmatter (DAS ENERGIEHAUS) mit ihrem Vortrag "Blockheizkraftwerk (BHKW) als Teil der Energiewende", Dipl.-Kfm. Dennis Krugmann (enerpremium) mit seinem Vortrag über "Aktuelle Förderungen im Bereich Energieeffizienz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" und Günter Böttcher - Zuhausekraftwerk GmbH (Lichtblick AG, Hamburg) über das "BHKW als kostengünstige Wärmequelle für KMU" referieren. Im Anschluss an die etwa halbstündigen Vorträge besteht die Möglichkeit zum jeweiligen Thema zu diskutieren.
Zusagen per Antwortbogen werden von der Gemeinde Weyhe gerne bis zum 03. April entgegengenommen.
Nach einem Grußwort des stellvertretenden Bürgermeisters Dr. Andreas Bovenschulte werden in der Zeit von 09:30 bis ca. 12:00 Uhr Dipl.-Ing. Birgitt Strittmatter (DAS ENERGIEHAUS) mit ihrem Vortrag "Blockheizkraftwerk (BHKW) als Teil der Energiewende", Dipl.-Kfm. Dennis Krugmann (enerpremium) mit seinem Vortrag über "Aktuelle Förderungen im Bereich Energieeffizienz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)" und Günter Böttcher - Zuhausekraftwerk GmbH (Lichtblick AG, Hamburg) über das "BHKW als kostengünstige Wärmequelle für KMU" referieren. Im Anschluss an die etwa halbstündigen Vorträge besteht die Möglichkeit zum jeweiligen Thema zu diskutieren.
Zusagen per Antwortbogen werden von der Gemeinde Weyhe gerne bis zum 03. April entgegengenommen.
Freitag, 18. Januar 2013
KfW senkt die Zinsen bei der Finanzierung von Umweltinvestitionen
Zum Wochenende noch eine erfreuliche Eilmeldung in Sachen Umweltinvestitionen für Unternehmer: Die KfW senkt die Zinsen mit sofortiger Wirkung (also zum 18.01.2013) in im KfW-Umeltprogramm (Programm-Nummern 240, 241) sowie im KfW-Energieeffizienzprogramm (Programm-Nummern 242, 243 und 244).
Die genauaen Konditionen finden Sie unter www.kfw.de/konditionen, wo Sie die Konditionen unter Eingabe der Programm-Nummer eingeben können.
Die genauaen Konditionen finden Sie unter www.kfw.de/konditionen, wo Sie die Konditionen unter Eingabe der Programm-Nummer eingeben können.
Dienstag, 8. Januar 2013
NBank startet Unternehmerkredit Energieeffizienz Niedersachsen
Wie bereits in 2012 angedeutet, ist der neue Unternehmerkredit Energieeffizienz Niedersachsen – kurz UEN – der NBank gestartet. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung der NBank hervor.
Das Darlehen fördert Energieeinsparinvestitionen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und verbilligt das Energieeffizienzprogramm der KfW zusätzlich um bis zu 25 Basispunkte.
Vergeben wird das neue Darlehen der NBank über die Hausbank. Mit dem Darlehen können – analog zum KfW-Programm – energieeffiziente Investitionen gefördert werden. Hierzu zählen Maßnahmen in den Bereichen Energieerzeugung, Maschinenparks, Anlagen- bzw. Steuerungs- sowie Informations- und Kommunikationstechnik, Wärmerückgewinnung und Gebäudehülle. Zusätzlich sind der Neubau und die Sanierung von Betriebsgebäuden sowie die Planungs-und Umsetzungsbegleitung förderfähig.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter www.nbank.de.
Mittwoch, 28. November 2012
Neues Energieeffizienzdarlehen für Unternehmen in Niedersachsen
Eine erfreuliche Botschaft für niedersächsische Unternehmen, die im Bereich der Energie Einsparmaßnahmen planen: Die NBank fördert zum 01.01.2013 mit einem zinsgünstigen Unternehmerkredit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Niedersachsen Energieeffizienzmaßnahmen. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung der NBank hervor. Damit vergünstigt die NBank das ohnehin schon zinsgünstige Kreditprogramm der KfW aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm.
Die NBank hat für den Unternehmerkredit „Energieeffizienz Niedersachsen“ mit der KfW einen Globaldarlehensvertrag in Höhe von 120 Millionen Euro abgeschlossen.
Vergeben wird das neue Darlehen ab 2013 über die Hausbanken. Förderfähig sind damit Energieeffizienzmaßnahmen. Dazu gehören die Bereiche Anlagentechnik, Energieerzeugung, Maschinenpark, Steuerungstechnik, energetische Gebäudesanierung, Wärmerückgewinnung sowie Informations- und Kommunikationstechnik.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro. Die Kreditlaufzeiten variieren zwischen 5 und 20 Jahren. Zudem sind bis zu zwei tilgungsfreie Jahre möglich.
Für die Antragstellung und die Erbringung der Nachweise ist ein sachverständiger Energieberater vorgeschrieben. Hier können Sie zum Beispiel auf die Hilfe unserer enerpremium-Berater vertrauen.
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| Bild: chocolat01 / pixelio.de |
Vergeben wird das neue Darlehen ab 2013 über die Hausbanken. Förderfähig sind damit Energieeffizienzmaßnahmen. Dazu gehören die Bereiche Anlagentechnik, Energieerzeugung, Maschinenpark, Steuerungstechnik, energetische Gebäudesanierung, Wärmerückgewinnung sowie Informations- und Kommunikationstechnik.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro. Die Kreditlaufzeiten variieren zwischen 5 und 20 Jahren. Zudem sind bis zu zwei tilgungsfreie Jahre möglich.
Für die Antragstellung und die Erbringung der Nachweise ist ein sachverständiger Energieberater vorgeschrieben. Hier können Sie zum Beispiel auf die Hilfe unserer enerpremium-Berater vertrauen.
Donnerstag, 4. Oktober 2012
Neues Zuschussprogramm: BAFA fördert Energieeffizienzmaßnahmen in Querschnittstechnologien
Seit dem 01. Oktober 2012 zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun nicht-rückzahlbare Zuschüsse für so genannte Querschnittstechnologien in Unternehmen. Das Programm dient der Förderung von Investitionen, die nicht aus KfW-Krediten – zum Beispiel aus Eigenmitteln – finanziert werden. Es gibt hier also ein klares Verbot der Doppelförderung im Hinblick auf das KfW-Investitionsprogramm.
Das BAFA unterscheidet bei der Förderung zwei Varianten: Erstens fördert das BAFA den Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten (auch Kombinationen von Einzelmaßnahmen sind möglich) und zweitens ist die so genannte systemische Optimierung förderfähig. Die erste Variante zielt auf Investitionen, die in dem Bereich 5.000 bis 30.000 Euro netto liegen. Bei der zweiten Variante liegt der Netto-Zielwert der Investition bei über 30.000 Euro.
Je nachdem ob es sich um einzelne Anlagen oder um eine umfassende Optimierung eines ganzen Systems handelt, gibt es Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Zuschüsse liegen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zwischen 20 und 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Im Kontext der ersten Variante (Volumen: 5.000-30.000 €) gibt es eine Förderung für
- elektrische Motoren und Antriebe,
- Pumpen,
- Raumlufttechnische Anlagen,
- Druckluftsysteme und
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Nutzung von Abwärme.
Bei der systemischen Optimierung (Volumen ab 30.000 Euro und bis 100.000 Euro) ist eine Energieberatung zur Erstellung eines Energiesparkonzeptes verbindlich vorgeschrieben. Der Zuschuss liegt dann zwischen 20 und 30 Prozent. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der durch den Energieberater nachgewiesenen Endenergieersparnis ab.Die Einsparung muss bei einer umfassenden Optimierung mindestens bei 25 Prozent liegen.
Die Anträge können seit dem 01. Oktober 2012 gestellt werden. Wichtig ist vor allem, dass der Antrag grundsätzlich vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden muss!
Auch die Energieberatung wird über das BAFA-Programm gefördert. Alternativ kann die Energieberatung aber auch über das im März neu aufgelegte Programm „Energieberatung Mittelstand“ gefördert werden, wo es für die Energieberatung einen höheren Maximal-Förderbetrag gibt.
Für weitere Infos kontaktieren Sie gerne das Energieberatungsteam enerpremium. Die neue und ausführliche Förderrichtlinie finden Sie unter www.bafa.de.
Dienstag, 17. Juli 2012
Energiewende als Mittelstandsinitiative
Bundesumweltminister Peter Altmaier möchte zusammen mit dem DIHK-Präsidenten, Hans Heinrich Driftmann, die "Mittelstandsinitiative Energiewende" ins Leben rufen, berichtet der Photon-Newsletter und bezieht sich dabei auf eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Ziel der Initiative ist es, dass sich die kleinen und mittelständischen Unternehmen die Notwendigkeit der Energiewende bewusst machen und diese akzeptieren. So sollen Projekte in den einzelnen Regionen vorangetrieben und zur Durchführung angeregt werden.
Altmeier und Driftmann erklären, dass so genannte "Effizienzwerkstätten" eingerichtet werden sollen, damit die Unternehmen, die sich stark für die Energiewende einsetzen, mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten und neue Projekte entwickeln können.
Unter anderem bietet das Team von enerpremium auch für kleine und mittelständische Unternehmen Energieberatungen an. Schreiben Sie uns bei Bedarf!
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| Bild: Gerd Altmann / pixelio.de |
Altmeier und Driftmann erklären, dass so genannte "Effizienzwerkstätten" eingerichtet werden sollen, damit die Unternehmen, die sich stark für die Energiewende einsetzen, mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten und neue Projekte entwickeln können.
Unter anderem bietet das Team von enerpremium auch für kleine und mittelständische Unternehmen Energieberatungen an. Schreiben Sie uns bei Bedarf!
Donnerstag, 15. März 2012
Zuschüsse für Energieberatung bei kleinen und mittleren Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und die KfW fördern die Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wieder zum 16. März 2012 mit Zuschüssen. Das Programm „Energieeffizienzberatung“ wird dann unter dem Namen „Energieberatung Mittelstand“ neu aufgenommen.
KMU, die jährliche Energiekosten von mehr als 5.000 Euro pro Jahr haben, erhalten eine prozentuale Förderung für die Energieberatung. Dabei unterscheidet das Förderprogramm zwischen so genannten Initial- und Detailberatungen. Bei einer Initialberatung liegt die Förderung bei 80% der Beratungskosten und maximal bei 1.280 Euro, bei einer Detailberatung hingegen bei 60% und maximal 4.800 Euro.
Neben der Beratungsförderung gibt es auch für die Umsetzung der Maßnahmen eine Förderung im Rahmen des sog. „Energieeffizienzprogrammes“.
KMU, die jährliche Energiekosten von mehr als 5.000 Euro pro Jahr haben, erhalten eine prozentuale Förderung für die Energieberatung. Dabei unterscheidet das Förderprogramm zwischen so genannten Initial- und Detailberatungen. Bei einer Initialberatung liegt die Förderung bei 80% der Beratungskosten und maximal bei 1.280 Euro, bei einer Detailberatung hingegen bei 60% und maximal 4.800 Euro.
Neben der Beratungsförderung gibt es auch für die Umsetzung der Maßnahmen eine Förderung im Rahmen des sog. „Energieeffizienzprogrammes“.
Weitere Informationen dazu gibt es in der Pressemeldung der KfW.
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