Neben dem Beratungsgutschein fördert das BAFA die Energieberatung (sog.Vor-Ort-Beratung) mit 400 Euro in Bezug auf Ein- und Zweifamilienhäuser beziehungsweise mit 500 Euro bezüglich Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Daneben gibt es Sonderzuschüsse für eine Stromberatung oder für die Erstellung von ergänzenden Thermografieaufnahmen.
Und so geht es:
- Eingabemaske ausfüllen.
- 250 Euro-Gutschein elektronisch abrufen.
- Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste mit Vor-Ort-Beratung beauftragen.
- Der Energieberater muss dann spätestens bis zum 31. Dezember 2013 einen Antrag gemäß BAFA-Förderrichtlinie stellen.
- Beim Vor-Ort-Termin geben Sie den Gutschein Ihrem Berater.
- Nach der Beratung füllen Sie dann den Fragebogen online oder handschriftlich aus, der mit dem Gutschein ausgedruckt und ans BAFA geschickt wird.
- Der Förderbetrag wird nach der Beratung auf Ihr Konto überwiesen - und zwar nachdem Ihr Energieberater die Unterlagen zusammen mit dem Gutschein beim BAFA eingereicht hat.