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Montag, 9. September 2013

Neuer Zuschuss für die Energieberatung: BAFA-Beratungsgutscheine

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst die so genannte Vor-Ort-Energieberatung seit dem 03. September zusätzlich mit einem Beratungsgutschein im Wert von 250 Euro. Diese Gutscheine können ergänzend zur bereits vorhandenen Beratungsförderung in Anspruch genommen werden und sind streng limitiert und befristet. Bis zum 31.12.2013 können die Gutscheine auf der Homepage des BAFA beantragt werden.

Neben dem Beratungsgutschein fördert das BAFA die Energieberatung (sog.Vor-Ort-Beratung) mit 400 Euro in Bezug auf Ein- und Zweifamilienhäuser beziehungsweise mit 500 Euro bezüglich Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Daneben gibt es Sonderzuschüsse für eine Stromberatung oder für die Erstellung von ergänzenden Thermografieaufnahmen.

Und so geht es:

  1. Eingabemaske ausfüllen.
  2. 250 Euro-Gutschein elektronisch abrufen.
  3. Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste mit Vor-Ort-Beratung beauftragen.
  4. Der Energieberater muss dann spätestens bis zum 31. Dezember 2013 einen Antrag gemäß BAFA-Förderrichtlinie stellen.
  5. Beim Vor-Ort-Termin  geben Sie den Gutschein Ihrem Berater.
  6. Nach der Beratung füllen Sie dann den Fragebogen online oder handschriftlich aus, der mit dem Gutschein ausgedruckt und ans BAFA geschickt wird.
  7. Der Förderbetrag wird nach der Beratung auf Ihr Konto überwiesen - und zwar nachdem Ihr Energieberater die Unterlagen zusammen mit dem Gutschein beim BAFA eingereicht hat.
Unsere enerpremium-Energieberater stehen Ihnen für weitere Fragen unter 04203/804184 telefonisch zur Verfügung.