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Mittwoch, 30. April 2014

Der Energieausweis im Kontext der neuen EnEV 2014


Am 01. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung - kurz EnEV 2014 - in Kraft. Ab dann gelten verschärfte Anforderungen, die neben Eigentümern auch Immobilienmakler und Gewerbetreibende betreffen. Zentrale Änderungen beziehen sich bei Bestandsgebäuden vor allem auf den Energieausweis. Nach dem alten Recht mussten Eigentümer den Energieausweis lediglich auf Verlangen vorzeigen. Mit den gesetzlichen Änderungen muss der Energieausweis jedoch nun bereits zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- oder Mietobjektes vorliegen. Zudem muss der Ausweis seit dem 01. Mai bei einem Nutzerwechsel auch ausgehändigt werden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro.

Doch welche Änderungen gibt es noch? Und wann brauche ich überhaupt einen Energieausweis? Wir fassen für Sie zusammen...


Bisher wurden laut des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) lediglich für 10% der in Deutschland vorhandenen Immobilien Energieausweise ausgestellt. Eine relativ klein wirkende Zahl, wenn man bedenkt, dass der Energieausweis schon seit längerem in der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) gesetzlich verbindlich verankert und vorgeschrieben ist.

Es lässt sich also festhalten, dass es dem Energieausweis immer noch an Bekanntheit und damit an Akzeptanz fehlt, obwohl es bei Nichtvorhandensein eines solchen Ausweises in bestimmten Fällen nicht unerhebliche Sanktionen gibt. Immerhin kann bei der Nichtvorlage des Ausweises ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro verhängt werden.

Sicherlich ist ein wesentlicher Grund für die gegenwärtige Verunsicherung in diesem Bereich die Existenz von zwei Ausweisarten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Bereits an dieser Stelle tauchen aus gutem Grund viele Fragezeichen auf. Daher möchten wir für Sie zusammenfassend auf die Unterschiede näher eingehen und ein wenig Licht in die Dunkelheit bringen. Kernfragen sind hier also:

1.) Wann brauche ich einen Energieausweis?
2.) Verbrauchs- & Bedarfsausweis: Wie unterscheiden sich die Energieausweisarten?
3.) Welchen Energieausweis brauche ich?
4.) EnEV 2014: Was ändert sich beim Energieausweis?

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Grundsätzlich wird ein Energieausweis bei bestehenden Gebäuden immer dann benötigt, wenn ein Nutzerwechsel bevorsteht. Wird also eine Immobilie verkauft oder neu vermietet, muss zwingend ein Energieausweis vorliegen, der dem Kauf- oder Mietinteressenten auf Verlangen vorgelegt werden kann. Achtung: Ab dem 01.05.2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Ab dann muss den Käufern oder Mietern der Ausweis bei einem Nutzerwechsel ausgehändigt werden (zuvor ging es nur um die Einsichtsmöglichkeit).

Der Energieausweis muss zudem generell bei Neubauten und umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen sowie Erweiterungen von Gebäuden ausgestellt werden.

Zusammengefasst besteht in folgenden Fällen die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises:
  • Bau eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäudes
  • Erweiterungen und Sanierungen eines Gebäudes im größeren Stil
  • Verkauf eines Wohn- bzw. Nichtwohngebäudes
  • Bevorstehender Mieterwechsel in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude (insbesonderebei Teilvermietungen und Leasing)
  • Öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr, die mehr als 1.000 m² Nutzfläche haben (insbesondere Aushang-Pflicht)
Achtung: Mit der neuen EnEV 2014 muss ab dem 01.05.2014 in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr ein Ausweis schon dann ausgehangen werden, wenn die Nutzfläche größer als 500 m² ist. Es besteht also schon bei kleineren Flächen eine Aushang-Pflicht. Zudem wird die Aushang-Pflicht auf privatwirtschaftliche Bauten (z.B. Kinos, Theater, Banken, größere Läden, Kaufhäuser usw.) mit Publikumsverkehr ausgedehnt. Die Pflicht des Aushangs gilt auch für Mieter respektive Pächter.

Für folgende Gebäude ist der Energieausweis unverbindlich:
  • Denkmalgeschützte Gebäude
  • Ferienhäuser
  • Kleine unbeheizte Gebäude mit einer Nettogesamtfläche, die 50 m² nicht übersteigt
  • Abrissgebäude
  • Kirchen
Auch wenn die Energieeinsparverordnung bei einigen Objekten keinen Energieausweis verbindlich vorschreibt, können Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden, Ferienhäuser oder kleineren Gebäuden natürlich dennoch ein berechtigtes Interesse an einem Energieausweis haben – verbindlich vorgeschrieben im Sinne des Gesetzes ist er in diesen Fällen allerdings nicht.

Wie unterscheiden sich die Energieausweisarten?

In Bezug auf den Energieausweis gibt es zwei verschiedene Ausweistypen bzw. Ausweisarten: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis wird lediglich auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der Nutzer erstellt. Somit ist die im Verbrauchsausweis berechnete Energieeffizienz durch das Nutzerverhalten verzerrt. Schließlich spiegelt ein so erstellter Ausweis das Verhalten der Bewohner wider und bildet damit nicht den eigentlichen Zustand des Gebäudes ab. Aus diesem Grunde ist der bedarfsorientierte Ausweis weitaus präziser, denn der Bedarfsausweis zeigt wie energieeffizient das Gebäude ist.

Der Bedarfsausweis berücksichtigt den Energiebedarf auf Basis einer Bestandsaufnahme der Gebäudedaten wie Dämmung, verwendetes Baumaterial und Heizsystem. Hierdurch ist eine objektübergreifende Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit anderen Gebäuden gegeben. Diese Vergleichbarkeit ist beim Verbrauchsausweis so leider nicht gegeben. Generell gilt: Der Bedarfsausweis ist zeit- und kostenintensiver als ein Verbrauchsausweis.

Bei gewerblich genutzten Immobilien liegen die Preise für Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise noch höher, da hier zusätzliche Daten erfasst werden müssen und eine Berechnung weitaus komplexer ist.

Welchen Energieausweis brauche ich?

Um diese Frage zu beantworten muss man zunächst danach fragen, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Immobilie handelt, die ausschließlich Wohnzwecken, gewerblichen Zwecken (so genannte Nichtwohngebäude) oder sogar beiden Zwecken dient. Beginnen wir hier mit der typischen Variante, den privat genutzten Immobilien (Wohngebäuden):

Im Neubau ist der Energieausweis schon seit 2002 Pflicht. Hier muss ein so genannter Bedarfsausweis bzw. bedarfsbasierter Energieausweis ausgestellt werden. Dieser Ausweis muss nicht nur dem potenziellen Mieter bzw. Käufer vorgelegt werden, sondern auch der nach Landesrecht zuständigen Behörde.

Bei Altbauten sieht die Situation hingegen wie folgt aus:



Bei gemischt genutzten Gebäuden, das heißt also Gebäuden, die sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden, muss der bewohnte und der gewerblich genutzte Bereich getrennt erfasst werden, so dass es am Ende im Prinzip einen Energieausweis für das Wohngebäude und einen Ausweis für das Nichtwohngebäude gibt.

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist seit dem 01. Juli 2009 verbindlich vorgeschrieben. Bei Nichtwohngebäuden besteht bei Altbauten grundsätzlich eine Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Preislich gesehen ist auch im Nichtwohnbereich der Verbrauchsausweis im Vergleich zum bedarfsorientierten Ausweis günstiger. Allerdings müssen für den Verbrauchsausweis die relevanten Verbrauchsdaten auch vorliegen, was in der Praxis nicht immer der Fall ist. Zugleich existiert auch hier das oben beschriebene Verzerrungsproblem. Wie bei Wohngebäuden auch, gibt es die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis in Bezug auf Neubauten nicht.

EnEV 2014: Was ändert sich beim Energieausweis?

Die neue EnEV 2014 tritt am 01.05.2014 in Kraft. Zusammengefasst ändern sich mit Blick auf die neue Energieeinsparverordnung generell folgende Aspekte:

  • Bei Neubauten muss der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes vorliegen (End-Energieausweis nach Bauausführung / kein planerischer EnEV-Nachweis)
  • Neue Effizienzklassen (A+ bis H) sind ab dem 01.05.2014 in den Ausweisen anzugeben
  • Präzisierung: Energieausweis muss zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- oder Mietobjektes zugänglich sein (z.B. durch Aushang) – zuvor mussten Eigentümer nicht selbst aktiv werden und den Ausweis nur auf Verlangen vorzeigen
  • Käufern oder Mietern muss der Ausweis bei einem Nutzerwechsel ausgehändigt werden (zuvor ging es nur um die Einsichtsmöglichkeit)
  • Energiekennwerte in kommerziellen Anzeigen angeben bei Verkauf oder Vermietung (§16a EnEV 2014)
  • Immobilienanzeigen werden länger und damit teurer
  • EnEV 2014 unterscheidet nicht zwischen Privatverkäufer und gewerblichem Verkäufer
  • Soziale Medien (Facebook, Twitter & Co.) = gewerblich?
  • Stichwort: Unlauterer Wettbewerb / Rechtsstreitigkeiten & Bußgelder (Nichteinhaltung: Bußgeld bis zu 15.000 Euro / Strafregel greift 6 Monate nach Inkrafttreten der EnEV)
  • Energieausweis in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr, wenn die Nutzfläche größer ist als 500 m² (bisher waren es 1.000 m²) -> Aushang-Pflicht
  • Aushang-Pflicht des Energieausweises (wenn vorhanden) in Kinos, Theater, Banken, größere Läden, Kaufhäuser usw. (privatwirtschaftliche Bauten mit Publikumsverkehr) – Pflicht des Aushangs gilt auch für Mieter/Pächter
  • Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis wurden konkretisiert
  • Stärkung des Vollzugs: Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder, ob Ausweis vorliegt!

Wenn Sie noch keinen Energieausweis für Ihre Immobilie haben, dann kontaktieren Sie zwecks Ausweiserstellung das Weyher Energieberatungsteam enerpremium.

Freitag, 25. April 2014

10 Prozent Zuwachs bei weltweiten Investitionen in saubere Energie

Zwar sind die von Bloomberg New Energy Finance (BNEF) registrierten Investitionen im "Clean Energy" Sektor im ersten Quartal 2014 (34,5 Milliarden Euro) haben im Vergleich zum letzten Quartal 2013 (42 Milliarden Euro) deutlich gesunken. Dies ist laut Einschätzung von BNEF aber kein geeigneter Vergleichsmaßstab, da die letzten Monate eines Jahres in der Regel überdurchschnittlich hoch ausfallen. Vergleicht man aber das erste Quartal 2013 (31,5 Milliarden Euro) mit dem ersten Quartal 2014, so ist ein Zuwachs von rund 10 Prozent zu verzeichnen. Dies verkündet der Photon-Newsletter vom 22. April 2014.

Bild: Hans Udry  / pixelio.de
Als Hauptgrund für das starke Wachstum benennt BNEF die 42-prozentige Zunahme der Investitionen in kleine und mittlere Photovoltaikanlagen in Ländern wie Japan und den USA.
Das Gesamtvolumen ist laut Photon Newsletter in diesem Bereich auf 15,3 Milliarden Euro gestiegen. Hinzu kommt, dass die Stromgestehungskosten von Photovoltaikprojekten in den letzten vier Jahren um mehr als die Hälfte gesunken sind.

Die Investitionen im Clean-Energy-Sektor  in Europa sind allerdings im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 30 Prozent auf 8 Milliarden Euro gesunken. China hingegen kann ein Wachstum von 18 Prozent (7,2 Milliarden Euro) verzeichnen. Den größten relativen Zuwachs konnte Brasilien mit 211 Prozent (940 Millionen Euro) verbuchen.

Mittwoch, 23. April 2014

Atomkraftwerk Fessenheim vom Netz

Der erste Reaktor im Atomkraftwerk in Fessenheim nahe der Grenze zu Deutschland liegt schon seit Anfang April still. Nun wird auch der zweite Reaktor nach einem Störfall heruntergefahren, berichtet die Frankfurter Rundschau.

Bild: kultor / pixelio.de
Ein Sprecher der Betreibergesellschaft EDF erklärt gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass der Zwischenfall keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit der Einrichtung und die Umwelt habe. Die Störung ereignete sich im nicht-nuklearen Teil der Anlage, in welcher ein vorzeitiger Verschluss eines Ventils für die automatische Abschaltung des Reaktors Nummer zwei sorgte.

Nach einer vorerst positiven Beurteilung der französischen Atomaufsicht ASN, will Frankreichs Präsident Francois Hollande das seit den 1970er Jahren betriebene Atomkraftwerk bis Ende 2016 stilllegen.

Gegner des Atomkraftwerkes Fessenheim fordern jedoch die unverzügliche Stilllegung, so die Frankfurter Rundschau.

Bis zum Jahr 2025 soll der Atomanteil an der Stromversorgung von 75 auf 50 Prozent gesenkt werden. Zur Zeit wird in Frankreich an 19 Standorten in 58 Reaktoren Atomstrom produziert.

Donnerstag, 17. April 2014

Kohle untauglich als "Brücke ins Solarzeitalter"

Jahrelang nach Ende des zweiten Weltkrieges war Stein- und Braunkohle eine unumstrittene Größe in der deutschen Wirtschaft. Willy Brandt war es, der erstmals im Wahlkampf 1961 die Kohleförderung kritisierte. Zu heutiger Zeit wird klar, dass Kohle keine Zukunft mehr hat, kommentiert Franz Alt von sonnenseite.com.

Ganze Dörfer werden am Rande der riesigen Tagebaufelder dem Erdboden gleich gemacht, der Grundwasserspiegel sinkt, die Landschaft sieht aus wie ausgelöscht.

Kohle und Braunkohle sind Klimakiller, welche zu Zeiten der Energiewende und des Klimawandels untauglich geworden sind, so Alt weiter. Sie können genauso wenig wie Atomstrom flexibel genug herauf- und heruntergefahren werden, um einen Ausgleich zu schaffen, falls die Sonne mal nicht scheint oder es windstill wird. Allein modernste Gaskraftwerke können unterstützend und kompensierend zu Erneuerbaren Energien agieren. Aber auch neue Technologien können diesen Ausgleich schon heute bewerkstelligen. "Power-to-Gas"- Technologien, bessere Batterien, Pumpspeicherwerke, Druckspeicher, Blockheizkraftwerke, aber auch Biomasse, Wasserkraft oder Erdwärme führt Franz Alt als Lückenfüller an.

Bild: GG-Berlin  / pixelio.de
Kohlekraftwerke versperren den Erneuerbaren Energien den Zugang zum Markt. Zudem sind diese laut Alt ökologisch und ökonomisch unverantwortlich und somit nicht nur schädlich für die Energiewende sondern auch für unser Klima.

Dienstag, 15. April 2014

Solar Impulse AG startet 2015 mit solarbetriebenen Flug um den Globus

Wie aus dem PHOTON Newsletter zu erfahren ist, teilt die Solar Impulse AG mit, dass schon im nächsten Jahr der erste bemannte solarbetriebene Flug um die Welt startet. Zu diesem Zweck wurde die "Solar Impulse HB-SIA" weiterentwickelt und überarbeitet, sodass für die bevorstehende Herausforderung ein komplett neues Flugzeug, die "Solar Impulse 2", genutzt wird.

© Solar Impulse
Mit 72 Metern Spannweite und einem Gewicht von 2,4 Tonnen ist die "Solar Impulse 2" zwar größer und schwerer als ihr Vorgänger, trotz allem sollen 17.000 Solarzellen und vier Batterien dafür sorgen, dass die "Solar Impulse 2" fünf bis sieben Tage und Nächte ununterbrochen fliegen kann.

Der erste Nachtflug gelang der ersten "Solar Impulse" schon im Jahr 2010. Zum Einen wurden durch den Solarstrom die Elektromotoren angetrieben, zum Anderen die Batterien geladen, was einen 26 Stunden langen Flug möglich machte. Ein Jahr später flog dieses Solarflugzeug von der Schweiz nach Brüssel und Paris. 2012 stand die Überquerung des Mittelmeers auf dem Plan und 2013 die Reise von der West- zur Ostküste der USA.




© Solar Impulse
Schon in diesem Jahr beginnen die Piloten, Bertrand Piccard und André Borschberg, mit den Testflügen. Während der Weltumrundung sind dann Zwischenstopps auf jedem Kontinent der nördlichen Hemisphäre geplant.

Freitag, 11. April 2014

Todesursache: Luftverschmutzung

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bestätigt, dass die Luftverschmutzung weltweit die Todesursache Nummer eins ist. Jährlich sterben sieben Millionen Menschen an den Folgen, so sonnenseite.com.

Jeder achte Todesfall lässt sich demnach auf Smog zurückführen und trotzdem ist zum Beispiel China momentan nicht dazu bereit, Schadstofffilter in ihren Kohlekraftwerken zu installieren - aus Angst dadurch Umsätze einbüßen zu müssen. Für Herz und Kreislauf sind aber gerade Staub und Gase in der Luft besonders gefährlich.

Schlaganfälle, Erkrankungen der Herzgefäße und chronische Lungenerkrankungen sind die häufigsten Folgen der Luftverschmutzung, welche nicht selten tödlich enden, so WHO-Direktorin Maria Neira laut sonnenseite.com.

Bild: Manuel Schuster  / pixelio.de
Sichtbarer Schmutz auf frisch gewaschener Wäsche, welche zum Trocken ins Freie gehängt wurde, war bis in die achtziger Jahre im Ruhrgebiet vorprogrammiert, aber noch heute ist dies ein akutes Problem in China. Aber auch in Europa sterben massenhaft Menschen in Folge von Luftverschmutzungen. So sollen laut Umweltbundesamt allein im Jahr 2013 über 47.000 Menschen in Deutschland hauptsächlich aufgrund von Feinstäuben in Großstädten bzw. deren Folgeerkrankungen gestorben sein.

Doch diesem Schicksal müssen wir uns nicht hingeben. Wenn Erneuerbare Energien Kohle, Öl und Gas ersetzen und die Elektromobilität nach und nach die Benzin- und Diesel-Fahrzeuge ersetzen, kann die Luftverschmutzung drastisch reduziert werden.

Eine Energie- und Verkehrswende in Zusammenarbeit mit einer intelligenten Politik würde nicht nur die Gesundheit fördern, sondern auch neue Arbeitsplätze schaffen und Exportchance hervorrufen. Hierbei sollten weniger die Kosten der Energiewende im Vordergrund stehen, sondern die enormen Chancen und die Ökologie, so Franz Alt.

Dienstag, 8. April 2014

Erneuerbare Energien verdrängen Kohlestrom

Durch die erhöhte Nachfrage im Ausland nach deutschem Billigstrom konnten die großen deutschen Stromversorger trotz des steigenden Ökostrom-Anteils in den letzten Jahren einen Zuwachs verzeichnen. Der milde Winter und steigende Mengen an Ökostrom haben den vier deutschen Energiekonzernen jedoch einen Strich durch diese Rechnung gemacht, so manager-magazin.de. So ist die Produktion ihrer Kohlekraftwerke in den vergangenen Monaten spürbar eingebrochen. Für Gaskraftwerke ist diese Entwicklung noch stärker zu spüren, so das Magazin weiter. Durch den Einspeisevorrang von Erneuerbaren Energien werden schmutzige Kohlekraftwerke in ihrem Stromabsatz gebremst.

Bild: Audacia  / pixelio.de

So setzten Braunkohlekraftwerke nach Berechnungen des Fraunhofer Instituts um die 5,5 Prozent, Steinkohlekraftwerke ca. 15,2 Prozent und die Gaskraftwerke satte 20,6 Prozent weniger Strom ab. Als Hauptursachen hierfür führt manager-magazin.de das Wetter, sprich windige und sonnige Tage, aber auch den milden Winter an, der das Heizen mit Strom drosselte. Hinzu kommt der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien, welcher einen nicht von der Hand zu weisenden Teil dazu beiträgt. So legte die Windkraft um 43,5 Prozent (plus 6 Terawattstunden) zu und Photovoltaik um satte 121,4 Prozent (plus 1,7 Terawattstunden)!

Mittwoch, 2. April 2014

E-Auto-Förderung geplant für 2014

Eine verstärkte Förderung für E-Autos soll schnellstmöglich in Deutschland umgesetzt werden, erklärt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt gegenüber dem Weser Kurier in einem Artikel vom 29. März 2014. Noch in diesem Jahr soll demnach das erste Elektromobilgesetz verabschiedet werden. Hierbei geht es vorrangig um neue Vorgaben von Beschilderungen und ein neues "E" auf Kennzeichen der E-Autos. Ziel der Bundesregierung ist, bis zum Jahr 2020 eine Million E-Autos auf den deutschen Straßen zu etablieren.

Bild: Georg Sander  / pixelio.de
Um einen Kaufanreiz für die Verbraucher zu generieren, sollen Sonderrechte beim Parken oder auch die Nutzung der Busspuren zum Einsatz kommen. Direkte Kaufprämien für die E-Fahrzeuge soll es laut Dobrindt aber nicht geben.

Zur Umsetzung dieser Pläne sollen dann der zweite und dritte Teil des Gesetzespakets beitragen, in welchen der Ausbau der Ladeinfrastruktur und zinsgünstige Finanzierungsmethoden eine Rolle spielen. Weiterhin würde eine E-Auto-Beschaffungsinitiative von Bund, Ländern und Kommunen das Volumen des Marktes steigern und auch ein E-Fahrzeuge-Gebrauchtmarkt würde laut Dobrindt den Markt ankurbeln.

Dienstag, 1. April 2014

Weyher enerpremium-Energieberater setzen auf Elektromobilität


Unser Weyher Energieberatungsunternehmen enerpremium setzt auf Elektromobilität und Sonnenstrom: Der Fuhrpark ist ab sofort zu einem Großteil auf grüne E-Mobilität umgestellt. Betankt werden die Fahrzeuge mit Sonnenstrom aus der firmeneigenen Photovoltaik-Anlage, um die grüne Mobilität und den Umweltschutz in der Region Weyhe und Bremen weiter voranzubringen.

Den Einstieg in das Thema Elektromobilität hat unser Beratungsunternehmen bereits vor zirka vier Jahren über das E-Home-Projekt der Avacon AG gefunden, wo das enerpremium-Team maßgeblich für die Projekt- und Energieberatung verantwortlich war. Seitdem fahren in Weyhe und Stuhr 40 Elektrofahrzeuge aus dem Projekt herum.

Lade-Anzeige vom Renault ZOE

Der E-Transporter Kangoo von Renault
2013 ist der enerpremium-Geschäftsführer Horst Krugmann dann auf die unternehmens- und branchenübergreifende "Unternehmensinitiative Elektromobilität" aufmerksam geworden, die den Einsatz von Elektromobilität in der betrieblichen Praxis in über 80 Unternehmen erprobt. Das erste E-Auto, der Renault Kangoo Z.E., ist seit Februar im Einsatz. Das Auto ist der Marktführer im Segment der Elektro-Transporter.

E-Bike von Stromer der Firma enerpremium
Seit wenigen Tagen ist nun auch der Renault ZOE im Einsatz, der ein neues Zeitalter der Mobilität einläutet. Das Auto ist durch die Schnellladefunktion in rund 30 Minuten geladen und macht sehr viel Spaß. Somit tanken nicht nur die vier E-Bikes der Mitarbeiter grünen Strom, sondern auch die neuen E-Autos.

Der neue Renault ZOE von enerpremium
enerpremium heizt außerdem im Büro CO2-neutral mit Holzpellets. Für die noch vorhandene Gasbrennwerttherme bezieht enerpremium Biogas von einem zertifizierten Anbieter. Durch die Umstellung der Bürobeleuchtung auf moderne LED-Technologie, spart enerpremium zirka 80 Prozent der Stromkosten ein.

"Somit werden wir mit enerpremium immer grüner und leben die Zukunft bereits heute, um unseren Kunden einen nachhaltigen Mehrwert zu bieten", betont Dennis Krugmann, kaufmännischer Leiter von enerpremium. 

Ladesäule zum Betanken