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Donnerstag, 20. November 2014

Zuschüsse für Energieberatungen steigen im März 2015

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) passt die Förderkonditionen mit Wirkung zum 01. März 2015 erfreulicher Weise für Energieberatungskunden an. Die Zuschüsse für eine Vor-Ort-Beratung werden deutlich erhöht.

Bisher wurden Gebäude zu Wohnzwecken gefördert, deren Baujahr vor dem 01.01.1995 liegt. Die neue Richtlinie erweitert die Förderung, indem ab März 2015 auch Gebäude gefördert werden, wo der Bauantrag oder die Bauanzeige bis zum 31. Januar 2002 gestellt bzw. erstatten worden ist. Liegt die Förderung für die BAFA-Energieberatung derzeit für Ein- und Zweifamilienhäuser noch bei 400 Euro, so liegt sie nach der neuen Förderrichtline künftig bei 800 Euro, wenn die Zuwendung nicht 60 Prozent der förderfähigen Kosten übersteigt. Bei Mehrfamilienhäusern wird der Zuschuss von 500 auf 1.100 Euro erhöht. Wohnungseigentümergesellschaften erhalten zusätzlich bei einer Präsentation des Energieberatungsberichtes auf einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung 500 Euro pro Beratung.

Thermografien und zusätzliche Stromhinweise sind in der neuen Förderung nicht mehr Gegenstand der Förderung. 

Beratungsempfänger haben künftig zudem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts: Entweder kann der Fokus auf der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für eine Sanierung des Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus (zeitlich zusammenhängende Komplettsanierung) liegen oder es kann um eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen gehen (so genannter Sanierungsfahrplan).

Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie online beim BAFA.

Freitag, 14. November 2014

Gefährdet die Sonnenfinsternis im März 2015 die deutsche Stromversorgung?

Eine Sonnenfinsternis in Deutschland ist zwar selten, kommt aber dennoch in regelmäßigen Abständen vor. Die nächste hat sich schon für den 20. März 2015 angekündigt.

Bild: segovax  / pixelio.de
Der Frage inwiefern sich die Sonnenfinsternis auf die Stromerzeugung der Photovoltaikanlagen und damit auf die gesamte Stromversorgung in Deutschland auswirkt, haben sich die Wissenschaftler der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) angenommen, berichtet sonnenseite.com.
Die Experten sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Schwankungen in der Solarstromerzeugung auch bei wolkenlosem Himmel durch verschiedene Ausgleichsmaßnahmen regeln lassen.

Das Team um Prof. Dr. Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme an der HTW Berlin, hat die Leistungsabgabe der in Deutschland installierten Photovoltaikanlagen für die Sonnenfinsternis im März 2015 zeitlich und räumlich hochaufgelöst berechnet. Zwischen 9:30 Uhr und 12:00 Uhr wird am 20. März 2015 die Sonne teilweise durch den Mond verdeckt sein, was zur Reduktion der Solarstromleistung führt. Die Analyse der daraus entstehenden Schwankungen lag im Fokus der Studie. Diese Schwankungen wurden für unterschiedliche Bewölkungssituationen bestimmt. Ist der Himmel frei von Wolken, ist mit einer Änderung der Stromleistung zu rechnen, die bis zu dem 3,5-fachen der gewöhnlichen Leistungsänderungen entsprechen könnte.

Verschiedene Maßnahmen könnten laut sonnenseite.com diese Schwankungen ausgleichen.

Prof. Dr. Volker Quaschning erklärt, dass es aus technischer Sicht möglich ist, die Leistungsschwankungen mit den vorhandenen Pumpspeicherwerken auch bei wolkenlosem Himmel auszugleichen. Schnell regelbare Gaskraftwerke könnten ergänzend zum Ausgleich beitragen, vorausgesetzt die Sonnenfinsternis wird im Vorfeld bei der Kraftwerkeinsatzplanung berücksichtigt.