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Samstag, 24. November 2012

Ratenzahlung bei einem Heizungskauf im Programm 430 ist kein Förderhindernis


In den Richtlinien der KfW lässt sich im Kontext des Investitionszuschusses (Programm „Energieeffizient Sanieren“, Programm-Nummer 430) kein ausdrückliches Verbot einer Ratenfinanzierung finden. Auch nach mehrfachen telefonischen Anfragen bei der KfW, erhielten unsere Fördermittelberater meist widersprüchliche Aussagen zu diesem Thema. Einige Sachbearbeiter sahen darin bisher kein Problem, dass Kunden, die einen förderfähigen Heizungsaustausch im Zuge der KfW-Zuschussförderung vornehmen, ihre Anschaffung mit Hilfe einer Ratenzahlung bei ihrem Heizungsinstallateur finanzieren. Andere wiederum argumentierten, dies sei nicht zulässig. Begründung: Das Vorhaben sei bei einer Finanzierung, die über 36 Monate hinausgeht, noch nicht abgeschlossen!

Das Paradoxe an dieser Argumentation: Eine Fremdkapitalaufnahme, zum Beispiel durch einen Privatkredit, galt bei der KfW als abgeschlossen, obwohl derartige Finanzierungsmodelle selten eine Laufzeit von weniger als drei Jahren haben. Das war für uns nicht nachvollziehbar und auch nicht im Sinne des Förderzweckes, die Energieeffizienz weiter voranzubringen. Denn der Umwelt ist es letztendlich egal, wie die Energie eingespart wird. Was zählt ist doch, dass überhaupt Energie eingespart wird!

Grundsätzlich haben wir als Berater zudem persönlich die Gefahr gesehen, mit einem Verbot eines Ratenkaufs, eine soziale Ungerechtigkeit bzw. eine soziale Härte zu fördern. Denn es ist nicht ungewöhnlich, dass es Menschen gibt, die eine Ratenzahlung binnen 36 Monaten nicht realisieren können. Mit anderen Worten ist es normal, dass nicht jeder mal eben einige tausend Euro für einen energieeffizienten Heizungsaustausch rumliegen hat. Derartige Bürger von der Förderung auszuschließen, ist sozial ungerecht.

Aufgrund eines konkreten Falls bei einem unserer Kunden, wollten wir es ganz genau wissen und stellten daher eine schriftliche Anfrage bei der KfW, in der wir unsere Sichtweise darlegten.

Und nun ist es offiziell! Die KfW hat uns geantwortet und schreibt: „In Abstimmung mit unserem Richtliniengeber, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) haben wir uns dazu entschlossen, unseren Antragstellern zukünftig die Auszahlung des beantragten Zuschusses auch bei Ratenzahlungen zu ermöglichen, sofern die Rechnung eine entsprechende Vereinbarung aufweist. (…) [W]ir freuen uns aufgrund Ihres Hinweises die Anpassung der Programmbedingungen im Hinblick auf die Anerkennung von Ratenzahlungen umgehend vorzunehmen.“

Auch wir freuen uns als Energieberatungsteam, dass damit dem Förderzweck – nämlich die Erhaltung unserer Umwelt – Rechnung getragen wird. Vielen Dank!