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Dienstag, 8. Mai 2012

Grenzwerte für Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln gesenkt

Wie wir bereits am 04.04.2012 berichteten, wurden die Grenzwerte für Radioaktivität in Lebens- und Futtermittel erst kürzlich erhöht, während in Japan die Grenzwerte gesunken sind. Nun zieht die EU nach. Jedoch nur für Lebensmittel, die aus Japan importiert werden. Für alle weiteren Produkte aus anderen Ländern gilt in Deutschland weiterhin die Tschernobyl-Verordnung, wie das Umweltinstitut München e. V. berichtet.

Bild: khv24  / pixelio.de
Bei der Tschernobyl-Verordnung liegen die Grenzwerte leider deutlich höher, als bei der Verordnung für Lebensmittel aus Japan. Sie liegen sogar über den Grenzwerten die beispielsweise in den Regionen gelten, die am meisten von Tschernobyl betroffen sind.

Das Problem: Produkte, die in den von Tschernobyl betroffenen Ländern angebaut oder produziert werden, können hohe Strahlenwerte aufweisen. Da die Richtlinien in diesen Ländern schärfer sind als bei uns, kann es passieren, dass die Produkte dort nicht verkauft werden dürfen, bei uns hingegen schon. Dementsprechend liegt es nahe, dass die Produkte nach Deutschland geschickt werden und hier verbreitet werden.

Die Problematik zeigt, dass in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf besteht!