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Mittwoch, 9. Mai 2012

Weiterer Ausbau der Windenergie in Bremen

Wie einem Bericht des i2b-Portals vom 04.05.2012 zu entnehmen ist, plant Bremen den Austausch bestehender und den Bau von neuen Windkraftanlagen im Raum Bremen. Umweltsenator Joachim Lohse erhofft sich eine Verdopplung des Stromertrages aus Windkraft. Des Weiteren mahnt Lohse laut i2b, sich nicht mit der Verdopplung zufrieden zu geben, sondern das Ziel bis 2050 vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen weiterzuverfolgen.

Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Das Bremer Klimaschutz- und Energieprogramm 2020 (KEP 2020) wirkt mit verschiedenen Programmen positiv auf das oben genannte Ziel ein. Das so genannte "Repowering" (Hinweis: Im Folgenden dann nicht mehr in Anführungszeichen) ist ein großer Bestandteil der Arbeit des KEP 2020, so i2b. Das Repowering meint die Errichtung von leistungsfähigeren Anlagen an bereits bestehenden Standorten. Das Repowering wird in Bremen an 12 Standorten geplant. Konkret bedeutet das für Bremens 55 Windräder, dass nach der Umsetzung aller Maßnahmen nur noch 52 Windräder benötigt werden um damit mehr Energie als heute zu produzieren.

Außerdem baut Lohse laut i2b auf private Initiativen. Hierbei sollen einzelne Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten aufgestellt werden. Drei Anlagen sind schon jetzt in Planung. Für weitere läuft ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren.

Das Bremer Klimaschutzziel die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren wird durch die Maßnahmen des KEP 2020 nicht erreicht. Lohse beteuert in dem Artikel aber, dass der weitere Ausbau an Erneuerbaren Energien helfen wird, die Klimaschutzlücke zu schließen.

Nach i2b-Angaben kommen folgende Standorte in Frage:

· Rekumer Marsch
· Bultensee
· Einzelanlage Oberneuland
· Arsten Süd
· Einzelanlage Mahndorf

Die geplanten Standorte Burgdamm und Oberneulander Wiesen werden aus Natur- und Lanschaftsschutzgründen nicht weiter berücksichtigt.

Bis zum Oktober sollen somit alle notwendigen Prüfungen abgeschlossen sein, um entsprechende Änderungen des Flächennutzungsplans final einzuleiten.