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Mittwoch, 24. August 2016

Förderung bei Modernisierung

Möchte man heutzutage eine Modernisierung vornehmen, sind die Kosten dafür nicht unerheblich. Ein geläufiges Beispiel ist die Wärmedämmung einer Hausfassade oder die Gewährleistung von barrierefreien Wohnungen. 

In Sachen Finanzierung steht der Eigentümer jedoch nicht alleine da. Es besteht die Möglichkeit einen Sanierungszuschuss zu beantragen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zahlreiche Finanzierungsangebote und gilt, laut Sonntags-Tipp (Artikel vom 21.08.2016), als der größte staatliche Förderer bundesweit. Die Angebote richten sich nicht nur an Eigentümer, sondern auch an Bauherren bei einem Bauvorhaben.

Energieeffizient Sanieren
Bild: Rainer Sturm/ pixelio.de
Ein relevantes Programm für die energetische Sanierung heißt „Energieeffizient Sanieren“. Hier werden z.B. die Erneuerung der Fenster und Heizungsanlagen oder eine Wärmedämmung gefördert. Bei einer energetischen Komplettsanierung können bei einem Kredit bis zu 100.000 € pro Wohneinheit gefördert werden. Dabei handelt es sich um sogenannte KfW-Effizienzhäuser. Außerdem werden KfW Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen mit einem Betrag von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit gefördert. Unter einer Wohneinheit ist eine abgeschlossene Wohnung, d.h. mit separatem Eingang zu verstehen, so der Sonntags-Tipp.

Handelt es sich um Zuschüsse für Pelletheizungen hat man die Möglichkeit, Anträge als Privatkunde nach Inbetriebnahme bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen, so die Zeitung. Für Privatkunden gilt dabei eine Frist von höchstens neun Monaten für die Antragstellung nach der Inbetriebnahme, die über einen Heizungsbauer durchgeführt wird. Allerdings wissen wir aus unserer Beratungspraxis, dass bei bestimmten Antragstellern eine Antragstellung vor der Beauftragung des Fachunternehmens erfolgen muss. Auch ist bei der neuen „Heizungsoptimierung“, die seit dem 01.08.2016 für Bestandsanlagen gilt, eine Beantragung vor dem Maßnahmenbeginn erforderlich. Die Förderanträge bei der KfW sind vor Baubeginn einzureichen. In diesem Fall werden Wohngebäude, die vor dem 01.02.2002 gebaut worden sind bzw. der Bauantrag gestellt wurde, gefördert. Weitere Möglichkeiten für eine zusätzliche Förderung bieten Bundesländer und zum Teil Kommunen. Oft sind bei Förderanträgen sachverständige Energieberater erforderlich. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, bevor Sie mit einer Maßnahme beginnen.