enerpremium

Dienstag, 12. Mai 2015

KfW verbessert Förderkonditionen in den Programmen "Energieeffizient Sanieren" und "Energieeffizient Bauen"

Gute Neuigkeiten für Sanierer und Bauherren. Die Förderkonditionen der KfW werden sich schon bald erneut verbessern. Dies geht aus dem heutigen Infoletter für Energieeffizienz-Experten hervor.

Die KfW fördert mit Wirkung zum 01.08.2015 energieeffiziente Sanierungen noch besser als zuvor. Dies gilt für Förderanträge im Programm "Energieeffizient Sanieren", die nach dem 01. August 2015 bei der KfW eingehen. Im Zuge der Verbesserung wird der Förderhöchstbetrag bei der Sanierung zu KfW-Effizienzhäusern von 75.000 Euro pro Wohneinheit auf 100.000 Euro pro Wohneinheit angehoben. Zudem können sich Sanierer, die im Besitz jüngerer Gebäude sind, freuen: Ab August werden auch Gebäude gefördert, für die nach dem 01.01.1995 ein Bauantrag erstellt bzw. eine Bauanzeige erstattet worden ist. Neuer Stichtag ist ab dann der 01.02.2002. Dies gilt sowohl für die Kreditvariante (Programm 151 bzw. 152) als auch für den Investitionszuschuss (Programm 430).

Im Programm "Energieeffizient Bauen" (Programm 153) wird sich ab dem 01.04.2016 etwas ändern, denn zum 31.03.2016 wird die Förderung des Standards "KfW-Effizienzhaus 70" auslaufen. Für erteilte Förderzusagen in punkto Energieeffizienzhausstandard 70 stehen die Mittel allerdings noch für drei Jahre zur Verfügung. Darüber hinaus fördert die KfW ab dem 01.04.2016 so genannte "KfW-Effizienzhäuser 40 Plus". In diesem Kontext soll es laut Energie-Effizienz-Experten-Infoletter attraktive Tilgungszuschüsse. Der Förderbetrag im Programm 153 wird von derzeit 50.000 Euro auf 100.000 Euro ab dem 01.04.2016 angehoben.

Auch sinnvoll ist, dass ab dem 01.04.2016 auch Baubegleitungen für Neubauten über das Programm 431 gefördert werden können. 

Weitere Informationen zu den aktuell gültigen Förderkonditionen gibt es auf der Homepage der KfW.

Donnerstag, 2. April 2015

Energieberatung neu denken: enerpremium gestaltet Homepage neu

In letzter Zeit ist es im enerpremium-Blog etwas ruhiger gewesen, so dass wir weniger Posts als gewohnt veröffentlichen konnten. Das hatte aber einen entscheidenden Grund: Die gesamte Texter-Kompetenz wurde an anderer Stelle gebraucht! Denn in Kürze wird unsere neue Homepage online gehen, die den Besuchern noch mehr Informationen zur Energieberatung bieten wird.

Als das enerpremium-Team zirka 2010 mit der damals noch neuen Seite online gegangen ist, sah die Besucherstruktur unserer Homepage noch völlig anders aus. Zwar gab es schon den einen oder andereren Nutzer, der mit seinem mobilen Endgerät auf unsere Seite zugegriffen hatte, aber im Kern waren es Desktop-User. Daher arbeiten wir schon länger - und in letzter Zeit mit Hochdruck - an einem neuen benutzerfreundlicheren Design unserer enerpremium-Homepage, die in Kürze online gehen wird. Es wird noch mehr Informationen und eine bessere Navigationsstruktur geben. Wir halten Sie auf dem Laufenden...

An dieser Stelle wünschen wir allen Lesern frohe Ostertage und senden wie immer energet(h)ische Grüße!

Ihr enerpremium-Team

Freitag, 13. März 2015

Im Fokus: Solarthermie-Förderung durch Marktanreizprogramm (MAP)


Wie bereits berichtet wir die solare Wärmeerzeugung ab dem 01. April 2015 besser gefördert. Hierzu gibt es nun detaillierte Informationen zu den neuen Förderkonditionen, die der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) veröffentlicht hat.

Das BMWi wird das so genannte Marktanreizprogramm - kurz MAP - vom BAFA optimieren. Wir fassen zusammen:

Die Basisförderung für solarthermische Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bzw. Raumheizung wird von derzeit 1.500 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Die quadratmeterbezogene Fördersatz steigen von aktuell 90 €/m² auf 140 Euro pro m² Kollektorfläche. Um eine Förderung zu erhalten, müssen bei Flachkollektoren weiterhin mindestens 9 m² und bei Vakuumröhrenkollektoren mindestens 7 m² installiert werden.

Schön ist auch, dasss es zu einer erneuten Aufnahme der Förderung für Anlagen für die Warmwasserbereitung kommt, die nach der derzeit gültigen Richtlinie noch von der Förderung ausgeschlossen sind. Solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung müssen eine Mindestkollektorfläche von 3 m² haben und werden ab April 2015 mit mindestens 500 Euro Zuschuss bzw. mit 50 Euro je m² Kollektorfläche gefördert.

Erweiterungen von bereits bestehenden Solarthermie-Anlagen zur exklusiven Warmwasserbereitung und von kombinierten Anlagen zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung werden künftig mit 50 Euro statt bisher 45 Euro pro m² gefördert. In Ergänzung zu den bekannten Boni (Wärmenetz-, Kombinations- und Kesselaustauschbonus) zahlt das BAFA zusätzlich einen Bonus für die Optimierung der Heizungsanlage. Dieser Bonus beträgt bis zu 200 Euro. Optimierungsmaßnahmen können bei Bestandsanlagen immer dann gefördert werden, wenn die Inbetriebnahme der Anlage über drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre zurückliegt, so der BSW.

Eine wichtige Neuerung in Bezug auf die BAFA-Innovationsförderung ist das zukünftige Wahlrecht zwischen größenabhängiger und ertragsabhängiger Förderung. Der Fördersatz bei größenabhängiger Förderung steigt von 90 auf 100 Euro (im Neubau 75 Euro pro m²). Bei einer Zuführung von Wärme in ein Wärmenetz bzw. bei Anlagen zur solaren Kälteerzeugung steigt die Förderung von 180 auf 200 Euro (Neubau: 150 €/m²). Der ertragsabhängige Fördersatz errechnet sich aus einer Multiplikation eines Betrages in Höhe von 45 Cent pro kWh mit dem im Prüfzertifikat ausgewiesenen Kollektorertrag sowie der Anzahl der installierten Solarthermie-Module. Neu ist auch die Förderung von so genannten "Sonnenhäuser" (= Häuser mit einem solaren Deckungsanteil von mindestens 50 Prozent in Gebäuden im Rahmen der Innovationsförderung (Prämisse: Transmissionswärmeverlust in Bezug auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche übersteigt den Wert des jeweiligen Referenzgebäudes nicht mehr als das 0,7-fache).

Gewerbliche Antragsteller dürfen sich auch über Neuerungen im KfW-Teil freuen. Hier wird ein zusätzlicher Bonus in Höhe von zehn Prozent auf Basis der regulären Förderbeträge gezahlt vom BAFA. Außerdem werden künftig auch Großunternehmen gefördert, die in Solarthermie investieren. Auch für Wärmepumpen und Biomasseanlagen werden die Förderkonditionen verbessert.

Die Antragstellung erfolgt beim BAFA grundsätzlich bekanntlicher Weise nach dem Einbau der Solarwärmeanlage. Nach Fertigstellung stellen die Antragsteller bei der BAFA einen Förderantrag und legen die Rechnung und einen Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage bei. Weitere Informationen zur aktuellen Förderrichtlinie findet man beim BAFA. Eine Übersicht zur KfW-Förderung findet man hier.

Mittwoch, 4. März 2015

Mehr Förderung für Solarthermie-Anlagen

Sonnenfreunde aufgepasst: Solare Wärmeerzeugung mittels Solarthermie wird ab dem 01. April 2015 spürbar besser gefördert. Dies verkündete gestern der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) in einer Mitteilung, auf die sich heute viele Newsletter-Mitteilungen beziehen.

Das BMWi wird zum 01. April 2015 das so genannte Marktanreizprogramm - kurz MAP - vom BAFA optimieren, so heißt es in Insider-Kreisen. So wird die Basisförderung für solarthermische Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung bzw. Raumheizung von derzeit 1.500 Euro auf wahrscheinlich 2.000 Euro angehoben. Dies geht aus diversen Newslettern von Herstellern und Brancheninsidern hervor. Die quadratmeterbezogene Fördersatz steigt dann sehr wahrscheinlich ebenfalls deutlich an.

Schön ist auch, dasss es zu einer erneuten Aufnahme der Förderung für Anlagen für die Warmwasserbereitung kommen soll, die nach der derzeit gültigen Richtlinie leider noch von der Förderung ausgeschlossen sind.

Erweiterungen von bereits bestehenden Solarthermie-Anlagen zur exklusiven Warmwasserbereitung und von kombinierten Anlagen zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung werden künftig auch verbessert gefördert, wenn man den Informationen und Gerüchten trauen darf.

Wichtige Neuerungen soll es auch in Bezug auf die BAFA-Innovationsförderung geben, von der wahrscheinlich auch gewerbliche Antragsteller profitieren werden.

Die Antragstellung erfolgt beim BAFA grundsätzlich nach dem Einbau der Solarwärmeanlage. Nach Fertigstellung stellen die Antragsteller bei der BAFA einen Förderantrag und legen die Rechnung und einen Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage bei. Weitere Informationen zur aktuellen Förderrichtlinie findet man beim BAFA.

Sobald es weitere Detail-Informationen gibt, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, werden wir darüber auch in unserem Blog entsprechend berichten.

Dienstag, 24. Februar 2015

Gebäudeenergieberater (w/m) gesucht

Sie sind Gebäudeenergieberater (w/m) und suchen eine neue Herausforderung in Vollzeit? Erneuerbare Energien & Energieeffizienz sind Ihre Berufung? Sie lieben interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten, bei denen Sie Ihre eigenen Stärken einbringen können? Sie arbeiten gerne eigenverantwortlich und zeitgleich teamorientiert? Dann steigen Sie ein in das Energieberatungsteam von enerpremium!

Die Stelle ist zum 01. Mai 2015 zu besetzen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Weitere Informationen finden Sie in der enerpremium-Stellenausschreibung.

Wichtiger Nachtrag vom 02.04.2015: Vielen Dank für die zahlreichen Bewerbungen. Wir haben unser neues Team-Mitglied gefunden und haben unser Stellengesuch daher deaktiviert. 

Dienstag, 3. Februar 2015

Energieeffiziente LED-Beleuchtung im Fokus


Das Weyher Klimaschutzbündnis KLIMASCHUTZ Weyhe PLUS veranstaltet einen Info-Abend zur effizienten LED-Beleuchtung für Privathaushalte. Der Info-Abend „Energieeffiziente LED-Beleuchtung im Fokus“ startet am 10.02.2015 im Rathaus der Gemeinde Weyhe um 19:00 Uhr. Die Veranstaltung richtet sich an Bürger, die Energie durch zukunftsweisende LED-Technik einsparen möchten.

In der BRD ließen sich zwei Atomkraftwerke einsparen, wenn ausschließlich sparsamere Leuchten zum Einsatz kämen. Ein beachtliches Potenzial. LED-Beleuchtung bietet viele Vorteile gegenüber den Energiesparlampen. Letztere sind zwar effizienter als Glühbirnen, jedoch bedenklich in punkto Umweltverträglichkeit und Gesundheit. LED-Lampen sparen gegenüber herkömmlichen Halogenstrahlern und Glühbirnen zwischen 70 und 90 Prozent der Kosten ein.

Hauptreferent ist Dirk Pistol von der Firma LICHTpunkt Weyhe. Er berichtet über die LED-Technologie für Privathaushalte. In seinem praxisnahen Vortrag geht es vor allem um den optimalen Einsatz von LED-Beleuchtung im unmittelbaren Wohnumfeld. Dennis Krugmann vom Weyher Energieberatungsteam enerpremium referiert zudem über die „Energiewende in Bürgerhand“, um neben aktuellen Aspekten der Energiewende auch einen Blick in die Zukunft zu wagen. Moderiert wird der Info-Abend vom Wirtschaftsförderer Dieter Helms. Helms setzt sich im Rathaus bereits seit mehreren Jahren aktiv für den Klimaschutz ein: „In unserer Gemeinde wollen wir den Klimaschutz mit gutem Beispiel voranbringen, weshalb wir in regelmäßigen Abständen Info-Abende anbieten, die sich ganz bewusst mit dem Themenspektrum Klimaschutz befassen“, berichtet Helms.

Die Informationsveranstaltung ist kostenlos. Es wird um eine frühzeitige telefonische Anmeldung unter 04203 71-218 (Dieter Helms) gebeten.

Freitag, 23. Januar 2015

Die KfW senkt die Zinsen im Programm "Energieeffizient Sanieren"

Eine wichtige Info für Sanierer: Die KfW hat heute den Zinssatz im Programm 151/152 (Energieeffizient Sanieren) nach unten hin angepasst. So sinkt der effektive Zins von bisher einem Prozent auf lediglich 0,75 Prozent:


Zudem beachte man bei Sanierungen zu einem Effizienzhaus die neuen Tilgungszuschüsse, die sich im Programm 151 seit Januar 2015 um jeweils fünf Prozentpunkte erhöht haben.

Für die Beantragung eines Kredites im Programm 151 bzw. 152 wird neben der Hausbank stets ein sachverständiger Energieberater benötigt, der entprechend in der Energieeffizienzexpertenliste der dena gelistet ist. Das Energieberatungsteam von enerpremium erfüllt diese Voraussetzungen.

Donnerstag, 22. Januar 2015

Schimmelpilz: Die unterschätzte Gefahr


Schimmelpilze sehen nicht nur schrecklich aus – sie stellen gegebenenfalls auch eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit der Haus- oder Wohnungsbewohner dar. Lästiger Schimmel im Wohnumfeld wirkt sich unmittelbar auf das allgemeine Wohlbefinden des Menschen aus. Denn von den ca. 200 verschiedenen und im Bauwesen relevanten Arten von Schimmelpilzen, produzieren ca. 50 Allergien und Infektionskrankheiten (so genannte Mykosen).

Der Griff zum chemischen „Schimmelentferner“ aus dem Baumarkt ist meist nur eine sehr kurzweilige Lösung. Denn derartige Maßnahmen bekämpfen nur die sichtbaren Schimmelspuren, nicht aber die eigentliche Ursache der Schimmelbildung. Eine Behandlung mit Chemikalien der sichtbaren Schimmelspuren greift also in jedem Falle zu kurz.

Wer Schimmel in den eigenen vier Wänden hat, sollte also lieber nach langfristigen Lösungen suchen. Eine solche Lösung ist im ersten Schritt das Hinzuziehen eines Experten. Das können beispielsweise fachkundige Energieberater sein, die als Dienstleistung Schimmelpilzanalysen anbieten.

Bei der Schimmelpilzanalyse geht es im Kern um die Sicherstellung der Gesundheit des Menschen sowie um das allgemeine Wohlbefinden im Wohnumfeld. Dafür muss eine umfassende Ursachenforschung betrieben werden, um den Schimmel langfristig wieder loszuwerden.

Die Hauptursache für die Schimmelbildung ist in den meisten Fällen Feuchtigkeit, die wiederum recht unterschiedliche Ursachen haben kann. Defekte Wasserleitungen, Eindringen von Schmelz- oder Regenwasser aufgrund mangelhafter Abdichtungen, Unglücksfälle wie defekte Waschmaschinen, Hochwasser und Löschwasser können Gründe für Schimmelbildungen sein. Aber auch Kondens- bzw. Tauwasser, das durch unsachgemäß durchgeführte Dämmmaßnahmen entsteht, kann Schimmelbildung begünstigen. „Wärmebrücken sind bauphysikalisch problematisch und können im schlimmsten Fall zu Schimmelbildungen führen“, weiß Horst Krugmann, der ausgewiesener Energieexperte und Geschäftsführer des Weyher Energieberatungsunternehmens enerpremium ist. „Falsches Lüftungsverhalten, undichte Dampfsperrfolien an Innendämmungen oder Dachkonstruktionen, die Feuchtigkeit in die Dämmmaterialien eintreten lassen sind weitere Gründe, die es unter Umständen zu untersuchen gilt“, fügt Krugmann hinzu.

Um den Schimmel dauerhaft bekämpfen zu können und zu entfernen, ist eine Vor-Ort-Untersuchung meist unumgänglich. Auch kann die Bestimmung der Schimmelart mit Blick auf die Gesundheit ratsam sein. Ein analytischer Nachweis erfolgt über Luftanalysen oder über Hausstaubuntersuchungen. Daher arbeiten viele Experten auch mit einem spezialisierten Labor zusammen.

„Mit Blick auf die Ursachenfindung müssen auch schimmelähnliche Probleme wie der so genannte Hausschwamm und der Fogging-Effekt ausgeschlossen werden“, betont Krugmann. Daher lohnt sich der Gang zum Experten in jedem Fall.

Mittwoch, 7. Januar 2015

Neues in Sachen Fördermittel 2015

Zum Jahreswechsel ergeben sich in Bezug auf die Förderlandschaft einige Änderungen für private Haushalte und Unternehmen.

Im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" wurden in der Programm-Variante 151 zum 01.01.2015 die Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser um jeweils fünf Prozentpunkte erhöht. Somit können Kreditnehmer zu einem verbilligten Zinssatz von derzeit einem Prozent je nach Effizienzhaus-Standard bis zu 22,5 % Tilgungszuschuss erhalten. Gleichzeitig besteht ab sofort bei einer Förderzusage in den Investitionsprogrammen ein verbindlicher Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss, durch den der Sanierer 50 Prozent der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten erhält - maximal jedoch 4000 Euro.   

Bei wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden ist zudem die staatliche Förderung der Energieberaung interessant. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) passt die Förderkonditionen mit Wirkung zum 01. März 2015 erfreulicher Weise für Energieberatungsempfänger. Die Zuschüsse für eine Vor-Ort-Beratung werden deutlich erhöht: Liegt die Förderung für die BAFA-Energieberatung derzeit noch für Ein- und Zweifamilienhäuser bei lediglich 400 Euro, so steigt diese zum 01. März 2015 auf 800 Euro, wenn die Zuwendung nicht 60 Prozent der förderfähigen Kosten übersteigt. Bei Mehrfamilienhäusern hingegen wird der Zuschuss von 500 auf 1.100 Euro erhöht.

Wohnungseigentümergesellschaften erhalten zusätzlich bei einer Präsentation des Energieberatungsberichtes auf einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung 500 Euro pro Beratung. Auch dies wird mit der neuen Förderrichtlinie angepasst.

Nach der alten Richtlinie wurden Gebäude zu Wohnzwecken gefördert, deren Baujahr vor dem 01.01.1995 liegt. Die neue Richtlinie erweitert die Förderung nun, da ab März 2015 auch Gebäude gefördert werden, deren Bauantrag oder die Bauanzeige bis zum 31. Januar 2002 gestellt bzw. erstatten worden ist.


Auch gewerbliche Antragsteller können sich 2015 freuen. Denn die zum Jahresende 2014 ausgelaufene Förderung der KfW mit dem Titel "Energieberatung Mittelstand" wird nun durch eine verbesserte BAFA-Förderung mit gleichem Namen abgelöst. Hier erhalten Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 Euro einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung (maximal jedoch 8.000 Euro). Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro erhalten ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung. Jedoch liegt die maximale Förderhöhe in diesem Falle dann bei 800 Euro.

Die zunächst zum Ende 2014 ausgelaufene Einzelmaßnahmenförderung im BAFA-Förderprogramm "Querschnittstechnologien" läuft weiter, so dass noch bis Ende April Anträge in diesem Kontext gestellt werden können. Allerdings wurden die Fördersätze für die LED-Beleuchtung bei den Einzelmaßnahmen auf 20 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und auf 10 Prozent für sonstige Unternehmen reduziert. Zudem ist seit Januar 2015 ein Austausch der gesamten Leuchte erforderlich. Der bloße Austausch des Leuchtmittels in der Bestandsleuchte durch LED-Leuchtmittel (LED Retrofit) ist nicht mehr förderfähig.

Mini-KWK-Anlagen erhalten seit Jahresbeginn ebenfalls erhöhte Zuschüsse. Dies betrifft vor allem Anlagen im kleinen Leistungsbereich. Hier wurden die Zuschüsse deutlich angehoben. Besonders energieeffiziente Anlagen erhalten einen Zusatzbonus. Weiterhin besteht die Förderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Somit gibt es nun für Mini-BHKW einen stärkeren Investitionsanreiz.