Doch welche Angaben müssen in den Immobilienanzeigen nun nach der EnEV 2014 gemacht werden?
In Immobilienanzeigen müssen für Wohngebäude folgende Pflichtangaben gemacht werden:
- Art des ausgestellten Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis)
- Energetischer Kennwert, das heißt also Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/m²a
- Baujahr des Gebäudes
- Angaben zum Energieträger bzw. Befeuerungsart (z.B. Gas-Zentralheizung)
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H). Dies gilt nicht für Energieausweise, die vor dem 01.05.2014 ausgestellt worden sind
Wenn Sie zeitnah einen Energieausweis benötigen, helfen wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info(at)enerpremium.de) oder Telefon (04203 / 80 41 84).