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Donnerstag, 8. Mai 2014

EnEV 2014: Energieausweis-Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Die neue Energieeinsparverordnung 2014 (kurz EnEV 2014) ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Seitdem haben viele Immobilienmakler aufgrund nicht gemachter Energieausweis-Pflichtangaben in Immobilienanzeigen zum Energieausweis bereits Abmahnungen erhalten.

Doch welche Angaben müssen in den Immobilienanzeigen nun nach der EnEV 2014 gemacht werden? 




In Immobilienanzeigen müssen für Wohngebäude folgende Pflichtangaben gemacht werden:
  • Art des ausgestellten Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis)
  • Energetischer Kennwert, das heißt also Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/m²a
  • Baujahr des Gebäudes 
  • Angaben zum Energieträger bzw. Befeuerungsart (z.B. Gas-Zentralheizung) 
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H). Dies gilt nicht für Energieausweise, die vor dem 01.05.2014 ausgestellt worden sind

Wenn Sie zeitnah einen Energieausweis benötigen, helfen wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info(at)enerpremium.de) oder Telefon (04203 / 80 41 84).