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Mittwoch, 14. Mai 2014

Info-Abend: Klimaschutz Weyhe PLUS -Die neue EnEV 2014-


Das Weyher Klimaschutzbündnis KLIMASCHUTZ Weyhe PLUS wendet sich mit dem Info-Abend „Die neue Energieeinsparverordnung 2014 – Was bedeutet das für Eigentümer, Makler und Gewerbetreibende?“ am 20. Mai im Rathaus der Gemeinde Weyhe um 19.00 Uhr an Bürger, die sich über die neuen gesetzlichen Pflichten der Energieeinsparverordnung 2014 bei Bestandsimmobilien informieren möchten. Die eingeladenen Referenten beleuchten das Thema praxisnah mit Beispielen, um die Konsequenzen für Eigentümer auch mit Blick auf den neuen Energieausweis zusammenzufassen.    

Am 01. Mai dieses Jahres ist die neue Energieeinsparverordnung - kurz EnEV 2014 - in Kraft getreten. Seitdem gelten verschärfte Anforderungen, die neben Eigentümern auch Immobilienmakler und Gewerbetreibende betreffen. Zentrale Änderungen beziehen sich bei Bestandsgebäuden vor allem auf den Energieausweis. Nach dem alten Recht mussten Eigentümer den Energieausweis lediglich auf Verlangen vorzeigen. Mit den gesetzlichen Änderungen muss der Energieausweis jedoch nun bereits zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- oder Mietobjektes vorliegen. Zudem muss der Ausweis seit dem 01. Mai bei einem Nutzerwechsel auch ausgehändigt werden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro.

Die Energieausweispflicht betrifft auch Gewerbetreibende, die Gebäude zum Beispiel neu vermieten oder untervermieten. Aber auch für Immobilienanzeigen hat sich einiges geändert, denn seit Mai 2014 müssen beispielsweise Kennwerte aus dem Energieausweis mit in der Anzeige veröffentlicht werden, wenn man keine Bußgelder oder Abmahnungen riskieren will. Zusammen mit Birgitt Strittmatter, Geschäftsführerin von dem Achimer Ingenieur- und Sachverständigenbüro „Das Energiehaus“, referiert Dennis Krugmann vom Weyher Energieberatungsunternehmen enerpremium zur neuen Energieeinsparverordnung.

Der Info-Abend startet am Montag, den 20. Mai, um 19.00 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Weyhe. Das Ende der Veranstaltung ist um 20.30 Uhr angesetzt.

Dienstag, 13. Mai 2014

27 neue E-Fahrzeuge für das e-Home-Projekt

Am vergangenen Samstag, 10. Mai 2014 hat die Avacon AG 27 neue Nissan Leaf Elektroautos an die Projektteilnehmer des e-home-Projektes übergeben. Auch Berater des enerpremium-Teams waren vor Ort, um das Klimaschutzbündnis Klimaschutz Weyhe PLUS zu repräsentieren. Die Weyher enerpremium-Energieberater hatten einen Großteil der Projektteilnehmer in energetischen Fragen im Projektverlauf erfolgreich beraten.

Das e-Home-Energieprojekt 2020, welches seit 2011 32 Haushalte aus Weyhe und Stuhr umfasst, ist am vergangenen Samstag um drei weitere Jahre verlängert worden. Das Projekt widmet sich der Erforschung der Energieversorgung von morgen. Alle teilnehmenden Haushalte wurden vor rund drei Jahren mit Photovoltaikanlagen, moderner Klimatechnik, intelligenten Stromzählern, Elektroautos und kürzlich ebenfalls mit Batteriespeichern ausgestattet, um ein Szenario nachzustellen wie es im Jahre 2020 aussehen könnte. Die Teilnehmer hatten zuvor den Peugot iOn drei Jahre gefahren. Nun gehen die Projektteilnehmer mit dem Nissan Leaf in die Verlängerung. Die Avacon AG sammelt projektbezogen netzrelevante Daten und wertet diese aus, um innovative Konzepte für die Zukunft zu entwickeln.

Da einige Haushalte den Stromspeicher, der etwa so groß wie ein Kühlschrank ist, nicht stellen können, ist die Teilnehmerzahl allerdings minimal von 32 auf 27 Haushalte geschrumpft, berichtet die Kreiszeitung. Der Stromspeicher wird durch die Photovoltaikanlage gespeist und speichert den überschüssigen grünen Strom, der tagsüber nicht verbraucht werden kann, um diesen dann zum Beispiel in sonnenschwachen Zeiten oder in der Nacht zu nutzen. 

Freitag, 9. Mai 2014

Elektrotankstelle und E-Autos in Weyhe eingeweiht


Das enerpremium-Team auf dem Firmenparkplatz
Unser  Energieberatungsunternehmen enerpremium setzt auf Elektromobilität und Sonnenstrom. Zu diesem Anlass hatten wir gestern hohen Besuch aus dem Rathaus: Herr Dr. Andreas Bovenschulte (erster Gemeinderat bzw. stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Weyhe) hat sich von den Vorteilen der Elekromobilität überzeugen lassen. Anwesend waren auch Pressevertreter vom Weser Kurier und der Kreiszeitung und einige benachbarte Anwohner der Waldstraße in Weyhe.

Die neuen Elektrofahrzeuge, die mit Sonnenstrom über eine Schnellladesäule betankt werden, sollen vor allem dazu dienen, die grüne Mobilität und den Umweltschutz in der Region weiter voranzubringen.

Wenn enerpremium-Geschäftsführer Krugmann morgens ins Büro fährt, dann kam bisher sein Elektrofahrrad zum Einsatz, das er über die firmeneigene Photovoltaik-Anlage klimaneutral geladen hat. Das hat Nachahmer gefunden: Drei weitere Mitarbeiter kommen seitdem ebenfalls mit einem solchen Fahrrad zur Arbeit. Schließlich produziert die Solaranlage auf dem Firmendach ausreichend grünen Strom. Allein damit spart die Energieberatungsfirma jedes Jahr rund fünf Tonnen CO2 ein. Wenn die Sonne mal nicht ausreichend oder gar nicht scheint, bezieht das Unternehmen zertifizierten Ökostrom. Um den grünen Strom nachhaltig zu nutzen, hat Krugmann entschieden den Fuhrpark seines Unternehmens nun mit zwei Elektrofahrzeugen auszustatten, so dass die konventionellen Autos auch größtenteils ersetzt werden können.

Den Einstieg in das Thema Elektromobilität hat enerpremium schon vor rund vier Jahren über das E-Home-Projekt der Avacon AG gefunden. Horst Krugmann war zusammen mit seinem Team maßgeblich für die Projekt- und Energieberatung verantwortlich. Seitdem fahren in Weyhe und Stuhr 40 Elektrofahrzeuge herum. Im vergangenen Jahr ist der Geschäftsführer dann auf die unternehmens- und branchenübergreifende "Unternehmensinitiative Elektromobilität" aufmerksam geworden, die den Einsatz von Elektromobilität unter der Federführung der Bremer Nehlsen AG in der betrieblichen Praxis in über 80 Unternehmen erprobt. „Das war für uns ein weiterer Anreiz, um mit enerpremium unseren Nachhaltigkeitsanspruch konsequent mit grüner Mobilität weiterzudenken“, betont Krugmann seinen Entschluss. Daher war sich Krugmann auch nicht zu schade, beim Verlegen der Kabel für die neue Ladesäule selbst mit Hand anzulegen.

Zusätzlich heizt enerpremium im Büro CO2-neutral mit Holzpellets. Die noch vorhandene Gasbrennwerttherme wird mit Biogas betrieben und durch die Umstellung der Bürobeleuchtung auf moderne LED-Technologie, spart der Betrieb nach eigenen Angaben zirka 80 Prozent der Stromkosten ein.

Donnerstag, 8. Mai 2014

EnEV 2014: Energieausweis-Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Die neue Energieeinsparverordnung 2014 (kurz EnEV 2014) ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Seitdem haben viele Immobilienmakler aufgrund nicht gemachter Energieausweis-Pflichtangaben in Immobilienanzeigen zum Energieausweis bereits Abmahnungen erhalten.

Doch welche Angaben müssen in den Immobilienanzeigen nun nach der EnEV 2014 gemacht werden? 




In Immobilienanzeigen müssen für Wohngebäude folgende Pflichtangaben gemacht werden:
  • Art des ausgestellten Energieausweises (Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis)
  • Energetischer Kennwert, das heißt also Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in kWh/m²a
  • Baujahr des Gebäudes 
  • Angaben zum Energieträger bzw. Befeuerungsart (z.B. Gas-Zentralheizung) 
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H). Dies gilt nicht für Energieausweise, die vor dem 01.05.2014 ausgestellt worden sind

Wenn Sie zeitnah einen Energieausweis benötigen, helfen wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info(at)enerpremium.de) oder Telefon (04203 / 80 41 84).

Montag, 5. Mai 2014

Steuerbonus für energetische Gebäudesanierung gefordert

Einen Steuerbonus für die energetische Gebäudemodernisierung konnte man im Koalitionsvertrag nicht finden. Allerdings enthält er einen "Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz", erklärt der GEB-Newsletter.

Bild: Esther Stosch / pixelio.de
Darin ist niedergeschrieben, dass der Senkung des Energieverbrauchs durch mehr Energieeffizienz als zentraler Bestandteil der Energiewende mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Die Koalition möchte für alle Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwortung der einzelnen Akteure im benannten Aktionsplan zusammenfassen.

Obwohl Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) Ende Januar 2014 ein Sofortprogramm für den Klimaschutz angekündigt hatte, ist bisher noch nichts Konkretes im Bezug auf den Aktionsplan von der Bundesregierung vorgelegt worden, so der GEB-Newsletter.

Am 16. April 2014 hat nun die CDU/ CSU-Fraktion ihre Vorschläge für den Nationalen Aktionsplan vorgestellt.

In den vier Hauptpunkten für Energieberater, geht es um die KfW- Fördermittel, welche weiter aufgestockt werden sollen. Ein weiterer Bestandteil, wird die Erstellung eines Energieeffizienzgesetzes sein, ebenso wie eine geforderte steuerliche Förderung energetischer Sanierung. Der letzte Punkt behandelt die Qualifizierung von "Energieberatern", um Vertrauen gegenüber dem Nutzer aufbauen zu können.

Mittwoch, 30. April 2014

Der Energieausweis im Kontext der neuen EnEV 2014


Am 01. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung - kurz EnEV 2014 - in Kraft. Ab dann gelten verschärfte Anforderungen, die neben Eigentümern auch Immobilienmakler und Gewerbetreibende betreffen. Zentrale Änderungen beziehen sich bei Bestandsgebäuden vor allem auf den Energieausweis. Nach dem alten Recht mussten Eigentümer den Energieausweis lediglich auf Verlangen vorzeigen. Mit den gesetzlichen Änderungen muss der Energieausweis jedoch nun bereits zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- oder Mietobjektes vorliegen. Zudem muss der Ausweis seit dem 01. Mai bei einem Nutzerwechsel auch ausgehändigt werden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro.

Doch welche Änderungen gibt es noch? Und wann brauche ich überhaupt einen Energieausweis? Wir fassen für Sie zusammen...


Bisher wurden laut des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) lediglich für 10% der in Deutschland vorhandenen Immobilien Energieausweise ausgestellt. Eine relativ klein wirkende Zahl, wenn man bedenkt, dass der Energieausweis schon seit längerem in der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) gesetzlich verbindlich verankert und vorgeschrieben ist.

Es lässt sich also festhalten, dass es dem Energieausweis immer noch an Bekanntheit und damit an Akzeptanz fehlt, obwohl es bei Nichtvorhandensein eines solchen Ausweises in bestimmten Fällen nicht unerhebliche Sanktionen gibt. Immerhin kann bei der Nichtvorlage des Ausweises ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro verhängt werden.

Sicherlich ist ein wesentlicher Grund für die gegenwärtige Verunsicherung in diesem Bereich die Existenz von zwei Ausweisarten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Bereits an dieser Stelle tauchen aus gutem Grund viele Fragezeichen auf. Daher möchten wir für Sie zusammenfassend auf die Unterschiede näher eingehen und ein wenig Licht in die Dunkelheit bringen. Kernfragen sind hier also:

1.) Wann brauche ich einen Energieausweis?
2.) Verbrauchs- & Bedarfsausweis: Wie unterscheiden sich die Energieausweisarten?
3.) Welchen Energieausweis brauche ich?
4.) EnEV 2014: Was ändert sich beim Energieausweis?

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Grundsätzlich wird ein Energieausweis bei bestehenden Gebäuden immer dann benötigt, wenn ein Nutzerwechsel bevorsteht. Wird also eine Immobilie verkauft oder neu vermietet, muss zwingend ein Energieausweis vorliegen, der dem Kauf- oder Mietinteressenten auf Verlangen vorgelegt werden kann. Achtung: Ab dem 01.05.2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Ab dann muss den Käufern oder Mietern der Ausweis bei einem Nutzerwechsel ausgehändigt werden (zuvor ging es nur um die Einsichtsmöglichkeit).

Der Energieausweis muss zudem generell bei Neubauten und umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen sowie Erweiterungen von Gebäuden ausgestellt werden.

Zusammengefasst besteht in folgenden Fällen die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises:
  • Bau eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäudes
  • Erweiterungen und Sanierungen eines Gebäudes im größeren Stil
  • Verkauf eines Wohn- bzw. Nichtwohngebäudes
  • Bevorstehender Mieterwechsel in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude (insbesonderebei Teilvermietungen und Leasing)
  • Öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr, die mehr als 1.000 m² Nutzfläche haben (insbesondere Aushang-Pflicht)
Achtung: Mit der neuen EnEV 2014 muss ab dem 01.05.2014 in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr ein Ausweis schon dann ausgehangen werden, wenn die Nutzfläche größer als 500 m² ist. Es besteht also schon bei kleineren Flächen eine Aushang-Pflicht. Zudem wird die Aushang-Pflicht auf privatwirtschaftliche Bauten (z.B. Kinos, Theater, Banken, größere Läden, Kaufhäuser usw.) mit Publikumsverkehr ausgedehnt. Die Pflicht des Aushangs gilt auch für Mieter respektive Pächter.

Für folgende Gebäude ist der Energieausweis unverbindlich:
  • Denkmalgeschützte Gebäude
  • Ferienhäuser
  • Kleine unbeheizte Gebäude mit einer Nettogesamtfläche, die 50 m² nicht übersteigt
  • Abrissgebäude
  • Kirchen
Auch wenn die Energieeinsparverordnung bei einigen Objekten keinen Energieausweis verbindlich vorschreibt, können Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden, Ferienhäuser oder kleineren Gebäuden natürlich dennoch ein berechtigtes Interesse an einem Energieausweis haben – verbindlich vorgeschrieben im Sinne des Gesetzes ist er in diesen Fällen allerdings nicht.

Wie unterscheiden sich die Energieausweisarten?

In Bezug auf den Energieausweis gibt es zwei verschiedene Ausweistypen bzw. Ausweisarten: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis wird lediglich auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der Nutzer erstellt. Somit ist die im Verbrauchsausweis berechnete Energieeffizienz durch das Nutzerverhalten verzerrt. Schließlich spiegelt ein so erstellter Ausweis das Verhalten der Bewohner wider und bildet damit nicht den eigentlichen Zustand des Gebäudes ab. Aus diesem Grunde ist der bedarfsorientierte Ausweis weitaus präziser, denn der Bedarfsausweis zeigt wie energieeffizient das Gebäude ist.

Der Bedarfsausweis berücksichtigt den Energiebedarf auf Basis einer Bestandsaufnahme der Gebäudedaten wie Dämmung, verwendetes Baumaterial und Heizsystem. Hierdurch ist eine objektübergreifende Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit anderen Gebäuden gegeben. Diese Vergleichbarkeit ist beim Verbrauchsausweis so leider nicht gegeben. Generell gilt: Der Bedarfsausweis ist zeit- und kostenintensiver als ein Verbrauchsausweis.

Bei gewerblich genutzten Immobilien liegen die Preise für Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise noch höher, da hier zusätzliche Daten erfasst werden müssen und eine Berechnung weitaus komplexer ist.

Welchen Energieausweis brauche ich?

Um diese Frage zu beantworten muss man zunächst danach fragen, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Immobilie handelt, die ausschließlich Wohnzwecken, gewerblichen Zwecken (so genannte Nichtwohngebäude) oder sogar beiden Zwecken dient. Beginnen wir hier mit der typischen Variante, den privat genutzten Immobilien (Wohngebäuden):

Im Neubau ist der Energieausweis schon seit 2002 Pflicht. Hier muss ein so genannter Bedarfsausweis bzw. bedarfsbasierter Energieausweis ausgestellt werden. Dieser Ausweis muss nicht nur dem potenziellen Mieter bzw. Käufer vorgelegt werden, sondern auch der nach Landesrecht zuständigen Behörde.

Bei Altbauten sieht die Situation hingegen wie folgt aus:



Bei gemischt genutzten Gebäuden, das heißt also Gebäuden, die sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden, muss der bewohnte und der gewerblich genutzte Bereich getrennt erfasst werden, so dass es am Ende im Prinzip einen Energieausweis für das Wohngebäude und einen Ausweis für das Nichtwohngebäude gibt.

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist seit dem 01. Juli 2009 verbindlich vorgeschrieben. Bei Nichtwohngebäuden besteht bei Altbauten grundsätzlich eine Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Preislich gesehen ist auch im Nichtwohnbereich der Verbrauchsausweis im Vergleich zum bedarfsorientierten Ausweis günstiger. Allerdings müssen für den Verbrauchsausweis die relevanten Verbrauchsdaten auch vorliegen, was in der Praxis nicht immer der Fall ist. Zugleich existiert auch hier das oben beschriebene Verzerrungsproblem. Wie bei Wohngebäuden auch, gibt es die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis in Bezug auf Neubauten nicht.

EnEV 2014: Was ändert sich beim Energieausweis?

Die neue EnEV 2014 tritt am 01.05.2014 in Kraft. Zusammengefasst ändern sich mit Blick auf die neue Energieeinsparverordnung generell folgende Aspekte:

  • Bei Neubauten muss der Energieausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes vorliegen (End-Energieausweis nach Bauausführung / kein planerischer EnEV-Nachweis)
  • Neue Effizienzklassen (A+ bis H) sind ab dem 01.05.2014 in den Ausweisen anzugeben
  • Präzisierung: Energieausweis muss zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- oder Mietobjektes zugänglich sein (z.B. durch Aushang) – zuvor mussten Eigentümer nicht selbst aktiv werden und den Ausweis nur auf Verlangen vorzeigen
  • Käufern oder Mietern muss der Ausweis bei einem Nutzerwechsel ausgehändigt werden (zuvor ging es nur um die Einsichtsmöglichkeit)
  • Energiekennwerte in kommerziellen Anzeigen angeben bei Verkauf oder Vermietung (§16a EnEV 2014)
  • Immobilienanzeigen werden länger und damit teurer
  • EnEV 2014 unterscheidet nicht zwischen Privatverkäufer und gewerblichem Verkäufer
  • Soziale Medien (Facebook, Twitter & Co.) = gewerblich?
  • Stichwort: Unlauterer Wettbewerb / Rechtsstreitigkeiten & Bußgelder (Nichteinhaltung: Bußgeld bis zu 15.000 Euro / Strafregel greift 6 Monate nach Inkrafttreten der EnEV)
  • Energieausweis in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr, wenn die Nutzfläche größer ist als 500 m² (bisher waren es 1.000 m²) -> Aushang-Pflicht
  • Aushang-Pflicht des Energieausweises (wenn vorhanden) in Kinos, Theater, Banken, größere Läden, Kaufhäuser usw. (privatwirtschaftliche Bauten mit Publikumsverkehr) – Pflicht des Aushangs gilt auch für Mieter/Pächter
  • Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis wurden konkretisiert
  • Stärkung des Vollzugs: Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder, ob Ausweis vorliegt!

Wenn Sie noch keinen Energieausweis für Ihre Immobilie haben, dann kontaktieren Sie zwecks Ausweiserstellung das Weyher Energieberatungsteam enerpremium.

Freitag, 25. April 2014

10 Prozent Zuwachs bei weltweiten Investitionen in saubere Energie

Zwar sind die von Bloomberg New Energy Finance (BNEF) registrierten Investitionen im "Clean Energy" Sektor im ersten Quartal 2014 (34,5 Milliarden Euro) haben im Vergleich zum letzten Quartal 2013 (42 Milliarden Euro) deutlich gesunken. Dies ist laut Einschätzung von BNEF aber kein geeigneter Vergleichsmaßstab, da die letzten Monate eines Jahres in der Regel überdurchschnittlich hoch ausfallen. Vergleicht man aber das erste Quartal 2013 (31,5 Milliarden Euro) mit dem ersten Quartal 2014, so ist ein Zuwachs von rund 10 Prozent zu verzeichnen. Dies verkündet der Photon-Newsletter vom 22. April 2014.

Bild: Hans Udry  / pixelio.de
Als Hauptgrund für das starke Wachstum benennt BNEF die 42-prozentige Zunahme der Investitionen in kleine und mittlere Photovoltaikanlagen in Ländern wie Japan und den USA.
Das Gesamtvolumen ist laut Photon Newsletter in diesem Bereich auf 15,3 Milliarden Euro gestiegen. Hinzu kommt, dass die Stromgestehungskosten von Photovoltaikprojekten in den letzten vier Jahren um mehr als die Hälfte gesunken sind.

Die Investitionen im Clean-Energy-Sektor  in Europa sind allerdings im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 30 Prozent auf 8 Milliarden Euro gesunken. China hingegen kann ein Wachstum von 18 Prozent (7,2 Milliarden Euro) verzeichnen. Den größten relativen Zuwachs konnte Brasilien mit 211 Prozent (940 Millionen Euro) verbuchen.