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Donnerstag, 8. März 2018

Kontrolle bei Sanierungen empfohlen


Kontrolle bei Sanierungen empfohlen
lichtkunst.73 / pixelio.de
Die Sanierungen bei Altbauten sollten laut des Vereins zur Qualitäts-Kontrolle (VQC) zunehmend überwacht und begutachtet werden. Die jeweiligen Handwerker können positive Arbeit leisten, jedoch ist die Verknüpfung der einzelnen Gewerke nicht immer erfolgreich, berichtet www.enbausa.de.

Der Energiebedarf kann laut Fachleuten um einen hohen Anteil reduziert werden, wenn Bestandsgebäude durch marktkonforme Techniken energetisch modernisiert werden. Einige energetische Maßnahmen gestalten sich komplex, sodass unbedingt eine qualitative Kontrolle durch einen Sachverständigen vorgenommen werden sollte, betont Herr Schumacher-Ritz, Vorsitzender des Vereins zur Qualitäts-Kontrolle (VQC). Häufig wird im Nachhinein festgestellt, dass die zu erwartenden energieeinsparenden Baumaßnahmen im Endeffekt nicht die gewünschte Einsparung nach sich zieht. Diese Fälle verdeutlichen, dass die Einbeziehung qualifizierter Sachverständiger in den Sanierungsvorgang von höchster Priorität ist.

Bei einem sehr hohen Anteil der bereits kontrollierten Baustellen hat der Verein zur Qualitäts-Kontrolle (VQC) Verarbeitungsmängel am Sockelputz erfasst. Viele Handwerker machen den Fehler, dass das eingearbeitete Gewebe aus dem Putz heraus in das Erdreich ragt, schreibt www.enbausa.de. Folglich gelangt Feuchtigkeit in den Sockelputz, wodurch sich auf der Oberfläche weiße Ausblühungen durch Salze bildet und den Putz vollständig vernichtet.

Die Investition für eine gesetzmäßige Qualitätskontrolle durch einen Sachverständigen liegt bei rund 2.300 bis 3.000 Euro. Nach der Durchführung hat der Käufer die Garantie, dass das Objekt dem neuesten Stand der Technik entspricht.

Dienstag, 6. März 2018

Beim Altbauerwerb gilt Nachrüstpflicht


Beim Altbauerwerb gilt Nachrüstpflicht
M.Eisinger / pixelio.de
Eine Nachrüstpflicht gilt für Hausbesitzer im Bereich Bestandsgebäude, wenn der Verkäufer den Altbau nach 01.02.2002 gekauft und diesen auch selbst bewohnt hat. Der Verband Privater Bauherren (VPB) ruft die Nachrüstungspflichten, die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgehalten worden sind ins Gedächtnis.

Die Hauseigentümer sind demnach in der Pflicht spätestens zwei Jahre nach Eigentumserwerb bzw. Grundbucheintrag die gesamten Warmwasserleitungen sowie dazugehörige Armaturen in ungeheizten Räumen zu dämmen, schreibt www.enbausa.de.

Eine weitere Nachrüstungspflicht stellt die Dämmung der obersten Geschossdecke dar, also die Decke die beheizten von unbeheiztem Raum separiert. Erfahrungsgemäß sind darunter die Decken zwischen dem bewohnten Obergeschoss und dem nicht ausgebauten Dachboden zu verstehen, berichtet www.enbausa.de. Ersatzweise kann eine Dachdämmung vorgenommen werden, bei der auf die Einhaltung des Wärmedurchgangskoeffizienten geachtet werden muss.

Weisen die Heizkessel ein Alter von 30 Jahren auf, ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel, müssen diese ausgetauscht werden. Sollte ein Energieausweis speziell für den Verkauf gerade erstellt worden sein, sind hier die Nachrüstungspflichten eindeutig anzugeben. Nicht nur Käufer sondern auch Erben eines Objektes, sind dazu angehalten diesen Vorgaben nachzukommen, so das Internetportal www.enbausa.de.

Die Nachrüstpflicht entfällt, wenn die Hausbesitzer die Immobilie bereits vor dem 01.Februar 2002 selbst bewohnt haben und auch Eigentümer waren. Der Verband Privater Bauherren (VPB) befürwortet auch Altbesitzern, sich mit den Nachrüstpflichten auseinanderzusetzen und diese eventuell auch zu realisieren. Einige Maßnahmen lohnen sich, tragen positiv zur Umwelt bei und fördern das Energiesparen.

Donnerstag, 1. März 2018

Überarbeiteter Gesetzesentwurf im Bereich Gebäudeenergie


 Überarbeiteter Gesetzesentwurf im Bereich Gebäudeenergie
                    Erika Hartmann / pixelio.de
Der aktuelle Entwurf beinhaltet eine auf drei Seiten begrenzte, ergebnisorientierte sowie zielbewusste Ausdrucksweise. Folglich liegt nun eine weitere Option durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen vor und bietet somit eine Alternative zum bereits vorliegenden Entwurf von der Bundesregierung. 

Im Jahr 2017 sollte unter dem Zusammenschluss des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) ein Konzept für das neue Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entstehen, schreibt www.energiezukunft.eu. Es hat einige Zeit in Anspruch genommen, bis Experten und Gremien die Planung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abgeschlossen haben.

Jedoch ist dieses Gesetz nicht rundum zufriedenstellend. Folglich fordert die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), dass künftig angemessene Ziele und Leitsätze verfolgt werden sollen, um den gesamten Gebäudebestand und alle neuen Gebäude den Klimaschutzzielen entsprechend zu planen, bauen und sanieren. Auf eine kurzfristige Denkweise hinsichtlich des Gebäudebestands, sollte man sich jedoch nicht einstellen, betont die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Im Vordergrund stehen zukunftsfähige Gesetze, die auch langfristig Bestand haben.

Fachexperten aus der Praxis haben nun ein Angebot hinsichtlich des Gebäude-Emissionsgesetzes (GEG) 2050 entwickelt und präsentieren es anschließend, berichtet www.energiezukunft.eu. Der Entwurf ist leicht verständlich und zielorientiert verfasst und soll gleichzeitig als Diskussionsbeitrag dienen. So möchte die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) verdeutlichen, wie weit sich die aktuelle Gesetzgebung von den tatsächlich bestehenden Herausforderungen entfernt habe. Beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2050 steht die CO2-Konzwentration in der Atmosphäre im Mittelpunkt, schreibt das Internetprotal www.energiezukunft.eu. Laut der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) ist es nur so möglich, die Klimabeschlüsse der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der deutschen Energiewende zu realisieren.

Autoren bewerten es als ungeeignet sich aktuell am Energieverbrauch von Gebäuden sowie an virtuelle Referenzgebäude zu orientieren. Insbesondere die CO2-Emissionen eines Gebäudes sollten unter Berücksichtigung der absoluten Grenzwerte genauer untersucht und betrachtet werden. Werden die Zielwerte nicht erreicht, soll CO2 abgegeben werden, so das Internetportal www.energiezukunft.eu. Der Ausgangspunkt der Bewertungen, Vorgaben und Steuerungsmechanismen müssen auf den tatsächlich gemessenen Verbrauchsdaten beruhen.

Priorität hat das Ziel des emissionsfreien Gebäudebestandes 2050, kommentiert Frau Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Diesbezüglich ist ein individueller Klimaschutzfahrplan für jedes Objekt erforderlich, um die jährlichen CO2-Emmissions-Grenzwerte feststellen zu können. Auf die Planer kommt somit eine große Verantwortung zu. Sowohl im Neubau mit innovativen und ganzheitlichen Konzepten zu arbeiten, als auch bei der Sanierung den größten Effekt zu erzielen und den bestehenden Zielen nachzukommen. Insgesamt ist es zudem relevant den Lebenszyklus des Gebäudes zu beachten, so sieht die Vorstellung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) aus.

Die Einführung einer CO2-Steuer ist vor allem bei Verbänden und Umweltorganisationen das vordergründige Thema, schreibt www.energiezukunft.eu. Ein Passus im Koalitionsvertrag bezieht sich sogar auf die CO2-Emissionen und deren gesetzlichen Anforderungen. Die Umstellung soll bis 2023 umgesetzt sein. Zudem soll nicht noch mehr Zeit vergehen, aufgrund der Regierungsbildung. Bei einem undeutlichen und unverständlichen Gesetzesentwurf, würde genau das passieren.

Dienstag, 27. Februar 2018

Rückgang der Kohle zu früh verkündet



Rückgang der Kohle zu früh verkündet
Kurt F. Domnik / pixelio.de 
Die Kohleentwicklung geht in China und Indien bereits zurück, allgemein betrachtet nimmt die Kohlekraft jedoch wieder zu.

Aus einer Studie geht hervor, dass die vorschnelle Bekanntgabe nicht richtig gewesen ist, da es bisher nur vereinzelte Länder gibt, die daran arbeiten. In den Schwellenländern nimmt die Entwicklung deutlich zu und verhindert somit die positive Entwicklung in anderen Ländern. Es sind Handlungen erforderlich, um das Kohleproblem in Griff zu bekommen. Von allein wird es keine Erfolge geben, kommentiert Herr Edenhofer, Chef Ökonom des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK).

Wenn das Ziel weiterhin besteht, den Treibhausgasausstoß zu minimieren, um die Klimarisiken zu umgehen, sind bewusste Handlungen notwendig. Nur dann ist es möglich den aktuellen Trend zu stoppen und den vereinbarten Zielen der Pariser Abkommens nachzukommen. Um dies realisieren zu können, ist ein weltweiter Kohleausstieg erforderlich, berichtet www.energiezukunft.eu. Herr Edenhofer ist der Meinung, dass nur noch eine CO2- Bepreisung zum Kohleausstieg führen könnte. Die Umsetzung wird in jedem Land unterschiedlich verlaufen. Es ist an der Zeit noch in diesem Jahrzehnt zu beginnen.

Ein paar Ländern haben nun die Zubaupläne sichtlich angehoben. Insbesondere bei Parkistan und Ägypten hat die Kohlekraft zugenommen, wodurch die Klimaziele in Gefahr sind.

Durch die positive Entwicklung in China, wurde die Hoffnung zu groß, den Kohleausstieg kurzfristig realisieren zu können. Neuen Erkenntnissen zufolge unterstützt China Kohlekraftwerke im Ausland, schreibt das Internetportal www.energiezukunft.eu.

Es wird daher vermutet, dass der Bau von weiteren Kohlekraftwerken das gesamte Budget, für die Umsetzung des Pariser Abkommens, in Anspruch nehmen wird.

Donnerstag, 22. Februar 2018

Erste Elektrofähre in Norwegen


Erste Elektrofähre in Norwegen
Anne Bermüller / pixelio.de
Im Hinblick auf die Emissionen und deren Kosten liegt die Elektrofähre Ampere über den Erwartungen, schreibt www.energiezukunft.eu. Aufgrund weiterer geplanter Elektrofähren stellt Norwegens Schiffsindustrie eine Erfolgsgeschichte dar.

Aktuell konnte die elektrisch betriebene Fähre die Emissionen sowie die Betriebskosten um einen beachtlichen Wert senken, verkündet Herr Peter Due, Direktor der Autonomieabteilung beim norwegischen Unternehmen Kongsberg. Die Elektrofähre ist etwa 34 Mal am Tag im norwegischen Sogneford unterwegs, berichtet www.energiezukunft.eu. Die Strecke beträgt sechs Kilometer, den die Fähre innerhalb von 20 Minuten schafft.

Die Entwicklung der Elektromobilität in Norwegen ist sehr positiv zu bewerten und ein voller Erfolg. Es fand eine Zentralisierung der Kompetenzen der Werft Fjellstrand, der Fährenbetreiber Norled sowie des Ingenieurs Herr Moen statt. Das Ergebnis ist eine leise sowie emissionsfreie Fähre. Diese weist eine Länge von rund 80 Metern auf und kann höchstens 120 Autos und 360 Passagiere befördern. Für eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 10 Knoten, werden zwei Elektromotoren mit einer Leistung von etwa 450 Kilowatt. Eingesetzt. Die erforderliche Energie liefern Lithium-Ionen-Akkus, schreibt www.energiezukunft.

Dienstag, 20. Februar 2018

Tesla baut größtes virtuelles Kraftwerk weltweit


Tesla baut größtes virtuelles Kraftwerk weltweit
              Uli Carthäuser / pixelio.de
Mit der Ausstattung von etwa 50.000 Haushalten mit Photovoltaikanlagen und Heimspeichern strebt Tesla im australischen Bundesstaat South Australia das größte virtuelle Kraftwerk weltweit an.

Das Unternehmen machte letztlich Schlagzeilen durch eine 100-Megawattbatterie, die binnen 100 Tage fertiggestellt worden ist, berichtet www.energiezukunft.eu. Nachdem es zu mehrfachen Stromausfällen im Südaustralischen Stromnetz gekommen ist, sicherte der Tesla- Chef Herr Musk zu, dieses zu stabilisieren. Tesla möchte nun das Ziel umsetzen, etwa 50.000 Haushalte im Bundesstaat South Australia mit einem sogenannten Powerwall-2-System, einem Energiespeichersystem auszurüsten, das eine Kapazität von 13,5 Kilowattstunden (kWh) aufweist. Laut des Nachrichtenportals Electrek wird das System durch eine Solaranlage komplettiert.

Folglich soll das weltweit größte virtuelle Kraftwerk mit einer Speicherkraft von 650 Megawattstunden (MWh) entstehen. Zudem soll die Sonnenenergie eine Leistung von 250 Megawatt (MW) erzielen, schreibt das Internetportal www.energiezukunft.eu. In den besten Zeiten kann etwa so viel Strom erzeugt werden, wie in einem Kohlekraftwerk.

Die Umsetzung des Projektes wird einige Zeit in Anspruch nehmen, mehr als die 100-Megawatt-Batterie. Die Realisierung wird somit schrittweise erfolgen, sodass vorerst mit etwa 1.100 ausgewählten Haushalten begonnen wird.

Auf die Bewohner selbst werden keine Kosten zukommen, da sie die Anlage nicht selbst besitzen, so das Internetportal www.energiezukunft.eu. Durch den Verkauf der Stromüberschüsse wird sogar Strom eingespart.

Eine geringe Stromnachfrage führt zu geringeren Preisen, um die Effektivität zu verbessern, findet genau zu diesem Zeitpunkt die Ladung der Akkus statt. Demzufolge kann die bereits gespeicherte Energie dem Stromnetz zugeführt werden, wenn die Nachfrage wieder zunimmt.

Unter Berücksichtigung der finanziellen Seite sollen die Anlagen nicht nur durch Stromverkäufe, sondern auch durch eine nicht unerhebliche Förderung der südaustralischen Regierung bestehen.

Donnerstag, 15. Februar 2018

Photovoltaikanlagen nehmen aufgrund geringerer Preise zu



Mensi / pixelio.de
Im Jahr 2017 hat die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen nicht unerheblich zugenommen, berichtet das Internetportal www.enbausa.de. Im Vergleich zum Vorjahr lag der Anstieg der Solarstromanlagen bei etwa 15 Prozent, so der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar).

Auch weisen die rund 67.200 neuen Anlagen eine höhere Leistung auf, als noch 2016. Der Anstieg der Nachfrage basiert auf den niedrigeren Kosten im Bereich Photovoltaik. Trotzdem werden die klimapolitischen Ziele noch nicht erreicht. Folglich ist die Bundesregierung dazu angehalten, bestehende Marktbarrieren sowie den Ausbaudeckel der Photovoltaik zu verhindern und die Ausbauziele sichtlich aufzustocken. Die Koalitionsverhandlungen sehen bis 2020 Photovoltaik-Sonderausschreibungen von etwa vier Gigawatt vor, berichtet www.enbausa.de. Dieses Ziel geht in die richtige Richtung, ist jedoch insgesamt nicht ausreichend.

Die Marktprämien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verfügen nicht mehr über eine Beeinflussung des Strompreises, sobald neue Solaranlagen gebaut werden. Dies ist auf den Preisrückgang zurückzuführen, schreibt www.enbausa.de.

Aufgrund der geringen Erzeugungskosten, stellt die Solartechnik mittlerweile auch in Deutschland eine preiswerte Art der Energieerzeugung dar. Laut des Verbandes tragen vermehrt Solarstromspeicher positiv zur Solarenergie bei. Die Kosten haben sich in einem Zeitraum von etwa 4 Jahren halbiert, schreibt www.enbausa.de.

Um eine Solarisierung der Energieversorgung zu realisieren, hat der Bundesverband der Politik ein Zehn-Punkte-Programm präsentiert. Dies entstand durch eine Befragung des Branchenverbands von mehr als 300 Solar- und Speicherunternehmen. Um die Solarenergie weiterhin zu steigern, soll die Leistung der ebenerdig gebauten Solarparks von aktuell 600 Megawatt jährlich auf 3.000 Megawatt erhöht werden. Zusätzlich sollen Ausbaudeckel für Photovoltaik hinsichtlich Gebäude vermieden werden.

Bürokratische Barrieren sowie finanzielle Belastungen sollen beseitigt werden, um die Versorgung über Solarstrom zu gewährleisten. Um den Klimazielen nachzukommen, ist ein Zunahme im Bereich Photovoltaik mit etwa zehn Gigawatt notwendig.