Gewerbliche Antragsteller, die im Bereich der Querschnittstechnologien in die Energieeinsparung investieren wollen, dürfen sich im kommenden Jahr auf leicht verbesserte Förderbedingungen freuen. Das seit dem 01. Oktober 2012 gültige Programm vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (
BAFA) bietet nicht-rückzahlbare Zuschüsse für so genannte
Querschnittstechnologien in Unternehmen an. Rund 900 Anträge sind seit Beginn des Programms beim BAFA eingegangen, so eine aktuelle
Pressemitteilung des BMWi.
Um die Förderung noch besser zu gestalten, nimmt die neue Förderrichtlinie laut BMWi nun in
Teilbereichen geringfügige Veränderungen vor. Im Kern sind das die Umstellung von Beleuchtungssystemen auf Strom sparende LED-Technik als
Einzelmaßnahmen sowie die Absenkung der
Investitionsschwelle für die Förderung von Einzelmaßnahmen auf 2.000
Euro (bisher waren es 5.000 Euro), um auch bei kleineren Maßnahmen einen Anreiz für die Investition zu bieten und auch kleinere Unternehmen
zu unterstützen. Die LED-Technik soll vorerst laut BMWi für das Jahr 2014 als Einzelmaßnahme gefördert werden. Zuvor ließ sich diese Technologie nur im Zuge einer systemischen Optimierung fördern.
Das Programm dient in erster Linie der Förderung von Investitionen, die nicht aus
KfW-Krediten – zum Beispiel aus Eigenmitteln – finanziert werden. Es
gibt hier also ein klares Verbot der Doppelförderung im Hinblick auf das
KfW-Investitionsprogramm.
Das BAFA unterscheidet bei der Förderung zwei Möglichkeiten: Erstens wird der Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten (auch
Kombinationen von Einzelmaßnahmen sind möglich) gefördert und zweitens ist die eine "systemische Optimierung" förderfähig. Die erste Variante zielt
auf Investitionen, die in dem Bereich 2.000 bis 30.000 Euro netto
liegen. Bei der zweiten Variante liegt der Netto-Zielwert der
Investition bei über 30.000 Euro. Bei der systemischen Optimierung (Volumen ab 30.000 Euro und bis 100.000
Euro) ist eine Energieberatung zur Erstellung eines
Energiesparkonzeptes verbindlich vorgeschrieben.
Im Zuge der Einzelmaßnahmen werden 2014 folgende Technologien vom BAFA gefördert:
- elektrische Motoren und Antriebe,
- Pumpen,
- Raumlufttechnische Anlagen,
- Druckluftsysteme,
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Nutzung von Abwärme und
- LED-Beleuchtungssysteme (neu ab 2014, befristet für ein Jahr)
Das Programm dient vorrangig der Förderung von Investitionen, die nicht aus
KfW-Krediten – zum Beispiel aus Eigenmitteln – finanziert werden. Es
gibt hier also ein klares Verbot der Doppelförderung im Hinblick auf das
KfW-Investitionsprogramm.