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Donnerstag, 6. Juli 2017

Gerechte Verteilung der bundesweiten Stromnetzentgelte



Gerechte Verteilung der bundesweiten Stromnetzentgelte
Rainer Sturm / pixelio.de 
Es fand eine Einigung hinsichtlich der Angleichung der Stromnetzentgelte statt, berichtete www.energiezukunft.eu. Insbesondere die ost- und norddeutschen Bundesländer stimmen dem zu, um den Anstieg der Strompreise einzudämmen.

Aktuell sind die Netzentgelte bundesweit vergleichsweise ziemlich unterschiedlich. Demzufolge beschließen Union und SPD die Angleichung der Netzentgelte ab dem 01. Januar 2019 nach und nach vorzunehmen. Mit Hilfe von bundesweiten Übertragungsnetzentgelten werden regionale Kostenunterschiede rationiert und eine gerechtere Verteilung der Kosten gewährleistet, so Frau Zypries, Bundeswirtschaftsministerin.

Den Vorteil bei dem neuen Kostenverteilungssystem ziehen die nord- und ostdeutschen Länder. Bei den westlichen Bundesländern hingegen steigt der Strompreis etwas an, schreibt www.energiezukunft.eu. Der Kostenunterschied im Osten und Westen ist nicht gerechtfertigt. Die neuen Bundesländer weisen im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen deutlich höhere Kosten auf. Folglich setzen sich insbesondere die östlichen Bundesländer für eine Angleichung der Stromnetzentgelte ein.

Im Norden kommt es aufgrund einiger neu installierter Windkraftanlagen zu steigenden Strompreisen. Höhere Preise resultieren besonders in Regionen mit Erneuerbaren Energien. Aufgrund der Koordination der dezentralen Kraftwerke mit den fossilen Kraftwerken, sind Netzeingriffe notwendig. Außerdem ist eine geringere Bevölkerungsdichte im Norden sowie in den nordöstlichen Ländern im Vergleich zu anderen Gebieten festzustellen. Dadurch resultieren höhere Netzkosten, so das Internetportal www.energiezukunft.eu.

Dienstag, 4. Juli 2017

Beliebtestes Elektroauto: Tesla Model S



Rudolpho Duba  / pixelio.de
Die meisten Neuwagen können sich viele gar nicht leisten. Folglich sollte eher auf Gebrauchtwagen gesetzt werden, berichtet www.sonnenseite.com. Beim Gebrauchtwagen liegt der Durchschnittswert bei 20.000 €. Das Modell Tesla S liegt gebraucht immer noch bei 87.000 €, sodass es auch beim Preis auf Platz eins zu finden ist. Im Internet sind bei diesem Modell die meisten Serienaufrufe festzustellen. Der Renault Twizy zählt zu den preisgünstigen Elektroautos, schreibt www.sonnenseite.com. Aus rechtlicher Sicht gilt der Twizy nicht als Elektroauto, sondern als Quad. Demzufolge besteht keine Möglichkeit seitens der Käufer eine Elektroauto-Prämie in Anspruch zu nehmen.

Der Smart Fortwo Electric Drive und der Renault Zoe sind auf den Plätzen vier und fünf zu finden. Diese stadttauglichen Kleinwagen sind bei den Käufern beliebt. Jedoch brauchen diese Kleinwagen länger von null auf 100 Kilometer pro Stunde zu kommen. Den 7. Platz belegt der Mercedes-Benz, B-Klasse Electric Drive. Laut des Internetportals www.sonnenseite.com wird dieser zu einem Preis von 28.300 € angeboten. Der Peugeot iOn liegt preislich mit rund 12.000 € deutlich unter dem Kaufpreis des Modells von Mercedes Benz.

Das meist verkaufte Auto und dennoch auf dem letzten Platz ist der Nissan Leaf. Der durchschnittliche Kaufpreis gebraucht beträgt 21.520 €. Da der hauptsächliche Anteil an Elektroautos in den USA und Japan verkauft wird, könnte dies die Ursache sein, dass der Nissan Leaf lediglich den zehnten Platz belegt.

Donnerstag, 29. Juni 2017

Solarstrompreis erreicht Rekordtief


Solarstrompreis erreicht Rekordtief
Peter Smola / pixelio.de
Aus einer Photovoltaik-Ausschreibung geht hervor, dass der durchschnittliche Preis pro Kilowattstunde 5,66 Cent beträgt. Insgesamt 32 Gebote, die eine Gesamtleistung von 201 Megawatt aufweisen wurden genehmigt. Das Ergebnis der Bundesnetzagentur zeigt, dass der Durchschnittspreis von 5,66 Cent pro Kilowattstunde zu einem neuen Rekordtief führt.

Laut des Internetportals www.energiezukunft.eu lag das niedrigste Angebot bei der letzten Photovoltaik-Ausschreibung bei 6,00 Cent pro Kilowattstunde und das höchste Gebot bei 5,9 Cent pro Kilowattstunde. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ebenso Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern sowie Baden-Württemberg erlaubt waren. Daraus haben deutlich geringere Zuschlagswerte resultiert, kommentiert Herr Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Die Erweiterung der Gebietskulisse führt zu einem wachsenden Wettbewerb. Eine derartige Preissenkung hat es seit Beginn der Ausschreibungen nicht gegeben, berichtet Herr Franke.

Das Ergebnis ist als optimales Preis-Leistungs-Verhältnis der Photovoltaik zu bewerten, so Herr König, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Die Produktionskosten des Solarstroms liegen bereits unter den Stromkosten aus fossilen Energieträgern.

Bei den Zuschlägen entfallen 19 Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten. Es wurden Projekte mit einer Gesamtleistung von 200 Megawatt zugelassen, berichtet www.energiezukunft.eu. Diese sind aufgrund der abgegebenen Projekte mit einer Gesamtleistung von 646 Megawatt deutlich überzeichnet.

Im Mai 2017 wurde bereits ein Rekordwert von 5,57 Terawattstunden verzeichnet. Zudem wurde ein Anteil von 12,4 Prozent an der Nettostromerzeugung in Deutschland realisiert. Insgesamt wurde das Marktvolumen an Photovoltaikanlagen seit Anfang des Jahres sichtbar erweitert.

Dienstag, 27. Juni 2017

Umsetzung der Energiewende bis 2030


angieconscious / pixelio.de 
Durch die Agora Energiewende wurden konkrete Ziele und Strategien zur Realisierung der Klimaziele veröffentlicht. Nun soll die zweite Phase der Energiewende umgesetzt werden, berichtet www.energiezukunft.eu. Dabei stehen dem Verkehrs-und Wärmesektor ein großer Wandel bevor.

Die Veröffentlichung soll ein Überblick über Trends, Ziele sowie Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende bieten. Mindestens 55 Prozent des CO2-Ausstoßes soll rationiert werden. Jedoch ist Deutschland von diesem Ziel noch weit entfernt, schreibt www.energiezukunft.eu. Hinsichtlich der Umgestaltung des Energiesystems sollte man die Versorgungssicherheit nicht außer Acht lassen. Zudem spielt die Bezahlbarkeit sowohl für den Verbraucher als auch für die Industrie eine bedeutende Rolle. Bei den energiepolitischen Zielvorgaben sollten außerdem Erneuerbare Energien sowie Energieeffizienz im Strom-, Wärme- und Verkehrsbereich berücksichtigt werden.

Das 80-seitige Papier beinhaltet neben den „Energie-Megatrends“ ein Zielsystem zur Umsetzung der Energiewende. Konkret werden zehn Agenda-Punkte zur Gestaltung der Energiewende genannt, berichtet das Internetportal www.energiezukunft.eu. Die Agora Energiewende gibt zudem konkrete Zielvorgaben für das Jahr 2030 vor. Der Erneuerbare Energien Anteil am Primärenergieverbrauch sowie am Stromverbrauch soll erhöht werden. Parallel ist eine erhebliche Verringerung der fossilen Brennstoffe erforderlich. Es sollte eine Reduzierung von Kohle und Erdöl um die Hälfte sowie Erdöl um etwa 20 Prozent erreicht werden.

Das Thema Effizienz sollte laut Think Tank weiter in den Vordergrund rücken, schreibt www.energiezukunft.eu. Bei der Planung sowie Investition im Bereich Strom, Wärme und Verkehr soll eine Überprüfung hinsichtlich der Steigerung der Energieeffizienz als kostengünstigere Lösung durchgeführt werden.

Bis zum Jahr 2030 soll die Hälfte der Energiewende realisiert werden, berichtet www.energiezukunft.eu. Laut Herrn Graichen, Geschäftsführer der Agora Energiewende sind nicht nur Wind- und Solaranlagen relevant, es geht vielmehr um den Wandel im Strom-, Wärme – und Verkehrsbereich.

Die Wärme- und Verkehrswende sind relevante Bereiche, die in Angriff genommen werden sollten, um die Klimaziele zu realisieren. Folglich ist die Energiewende nicht mit der Stromwende gleichzusetzen. Im Stromsektor sind in Deutschland bereits Fortschritte hinsichtlich Erneuerbarer Energien festzustellen, im Wärme- und Verkehrsbereich hingegen besteht noch Entwicklungspotenzial.

Die Bundesregierung wollte mit Hilfe der Biomasse-Strategie Wärme und Verkehr klimafreundlicher gestalten. Dies ist laut Herrn Graichen jedoch nicht geglückt. Im Vordergrund stehen nun Energieeffizienz sowie die Nutzung von Wind- und Solarstrom über die Elektromobilität sowie Wärmepumpen.

Donnerstag, 22. Juni 2017

Bekennung zum Klimaschutz


 Bekennung zum Klimaschutz
S. Hofschlaeger / pixelio.de
Durch das G7-Treffen wird erneut deutlich, dass das Pariser Abkommen endgültig ist und die Staaten eine gemeinsame Klimaschutzagenda sowie mehrere Arbeitsprogramme beschlossen haben.

Bei den aktuellen internationalen Klimaschutz-Treffen steht der Zusammenhalt im Vordergrund, berichtet www.energiezukunft.eu. Die USA hat sich nicht zum Pariser Klimaschutzabkommen bekannt, sodass eine Distanz zu den Entscheidungen der USA entstehen soll. Das Pariser Klimaabkommen ist unumkehrbar und es soll eine anspruchsvolle Klimapolitik gewährleistet sein.

Bei dem Treffen wurde das Arbeitsprogramm „Bologna-Roadmap“ zur Stärkung der Ressourceneffizienz verabschiedet. In diesem Programm wird der Stellenwert im Kampf gegen die Ressourcenverschwendung der folgenden fünf Jahre festgehalten. Zudem soll eine wissenschaftliche Datenbasis eine Verbesserung des gesamten Ressourcenverbrauchs bewirken. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu erhöhen sowie Maßnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung zu realisieren.

Außerdem soll gegen die Verschmutzung der Weltmeere vorgegangen werden, so die Umweltminister des G7-Aktionsplans. Diesbezüglich sollen weitere Schritte, beispielsweise der Aufbau eines besseren Abfallmanagements eingeleitet werden.

Laut Frau Hendricks, Bundesumweltministerin stellt das Weltklimaabkommen von Paris die Basis für die Klimaschutzpolitik dar, so sieht es ebenfalls die internationale Gesellschaft. Obwohl durch die Teilnehmerstaaten eine enge Zusammenarbeit zugesagt wurde und der Aufwand die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, bekannt war, ist die USA aus dem Klimaschutzabkommen ausgestiegen, berichtet www.energiezukunft.eu.

Dienstag, 20. Juni 2017

Pro-Kopf-Verbrauch von Plastiktüten soll reduziert werden


Pro-Kopf-Verbrauch von Plastiktüten soll reduziert werden
Erwin Lorenzen / pixelio.de
Durch kostenpflichtige Plastiktüten an deutschen Ladenkassen soll der Plastiktütenverbrauch reduziert werden. Ziel ist es, den Verbrauch ab 2020 auf etwa 90 Plastiktüten pro Einwohner und Jahr zu reduzieren, schreibt das Internetportal www.sonnenseite.com.

Insgesamt ist in Deutschland ein hoher Plastiktütenverbrauch festzustellen. In anderen europäischen Ländern hingegen ist ein deutlich geringerer Verbrauch zu verzeichnen. Durch die Produktion der Plastiktüten werden nicht unerhebliche Mengen an Rohöl verbraucht, berichtet www.sonnenseite.com. Zudem wird durch die Herstellung das Klima belastet, die Umwelt verschmutzt sowie Lebewesen in Gewässern gefährdet.

Eine ausreichende Senkung der Plastiktütenherstellung ist in Deutschland eindeutig nicht festzustellen. Dies ist auf die freie Entscheidung der Händler, ob sie Plastiktüten kostenpflichtig anbieten oder nicht, zurückzuführen. Erfolgt eine kostenlose Herausgabe ist dies jedoch grundsätzlich erlaubt und wird nicht geahndet.

Einige Plastiktüten werden kostenlos oder für 10 Cent von den Händlern herausgegeben. Um den Verbrauch zu reduzieren, ist der Preis allerdings zu gering, schreibt www.sonnenseite.com. In Irland hingegen gilt die Vorgabe eine Tüte für 22 Cent herauszugeben. Dies führt zu einem geringeren Plastiktütenverbrauch. Die Bundesumweltministerin Frau Hendricks fordert diesen Preis bundesweit umzusetzen, um die Beseitigung des Umweltproblems zu realisieren.

Das eingenommene Geld durch den Verkauf der Plastiktüten erhalten die Händler, um damit neue Plastiktüten einkaufen zu können. Folglich gelten sie auch zukünftig als attraktives Werbemittel. Durch den geforderten erhöhten Preis der Deutschen Umwelthilfe, besteht die Möglichkeit das Geld in Projekte für den Umweltschutz sowie Abfallvermeidung durch öffentliche Naturschutzstiftungen zu investieren. Dies führt zu einer Unattraktivität von Plastiktüten für den Handel, so das Internetportal www.sonnenseite.com.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              

Donnerstag, 15. Juni 2017

Austauschpflicht für Heizungsanlagen


Austauschpflicht für Heizungsanlagen
Florian Methe / pixelio.de 
Einige Heizungen sind nach 30 Jahren auszutauschen, so schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Die Austauschpflicht betrifft gerade in diesem Jahr einige Heizungsanlagen. Es besteht die Möglichkeit die gesetzliche Frist dem Typenschild, dem Schornsteinfegerprotokoll oder den Bauunterlagen zu entnehmen.

Es rentiert sich bereits ein Austausch vor dem Ablauf der angegebenen Frist. Bei alten Heizkesseln ist ein zunehmendes Ausfallrisiko erkennbar. Zudem ist häufig eine Wirtschaftlichkeit beim Heizungsaustausch ab einem Alter von 20 Jahren festzustellen, berichtet www.haustec.de.

Aus einer Studie geht hervor, dass bereits ein hoher Anteil der bundesweiten Heizungsanlagen vor dem Jahr 1990 eingebaut wurden und folglich über 27 Jahre alt sind. Konstanttemperaturkessel, die eine Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt aufweisen, unterliegen der gesetzlichen Austauschpflicht. Handelt es sich hingegen um Brennwert- oder Niedertemperaturkessel, dürfen diese weiterhin in Betrieb bleiben. Bewohnt ein Eigentümer seine Immobilie bereits vor dem 01.02.2002, unterliegt dieser ebenfalls nicht der Pflicht die Heizungsanlage zu erneuern. Findet nach diesem Stichtag ein Eigentümerwechsel statt, ist die Heizung binnen zwei Jahre auszutauschen, schreibt www.haustec.de.

Ob eine Heizung erneuert werden sollte, ist abhängig von dem Baujahr der Anlage. Diese Information sowie der Hersteller und die Leistung lässt sich auf dem Typenschild ablesen, so Herr Groß vom Deutschen Energieberaternetzwerk (DEN). Dieses Metallschild ist nicht so leicht auffindbar und befindet sich oftmals unter der seitlichen Abdeckung. Die genannten Angaben sind ebenso im Protokoll des Schornsteinfegers sowie in den Unterlagen aus der Bauzeit zu finden.