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Dienstag, 13. Dezember 2016

Atomausstieg durch Bundesverfassungsgericht zugesagt


Bundesverfassungsgericht bestätigt Atomausstieg
Daniel Bleyenberg / pixelio.de

Einerseits wird der Atomausstieg bestätigt, andererseits sollen die Atomkraftwerke-Betreiber, hinsichtlich der vorzeitigen Abschaltung, entschädigt werden. Der Atomausstieg wird zunehmend beschleunigt. Dies sei in einigen Hinsichten nicht mit dem Eigentumsrecht vereinbar, berichtet das Internetportal www.sonnenseite.de. Demzufolge ist bis 2018 eine Überarbeitung des Atomgesetzes erforderlich. Da der Ausgleich nicht unbedingt in finanzieller Hinsicht erfolgen muss, sind vereinzelte Laufzeitverlängerungen denkbar. Ursprünglich sollten alle Atomkraftwerke bis zum Jahr 2022 abgeschaltet werden. Laut des Bundesverfassungsgerichtes müssten ein Viertel bis ein Drittel der Aufwendung der Atomkraftwerke-Betreiber entschädigt werden.

Es ist nicht möglich feste Abschalttermine festzulegen, ohne zu gewährleisten, dass die vereinbarten Strommengen von den Atomkraftwerken überhaupt noch produziert werden können, so www.sonnenseite.de weiter.

Insgesamt entspricht der Atomausstieg grundsätzlich der Verfassung, berichtet der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Laufzeitverlängerungen sollen verhindert und der Atomausstieg folglich beschleunigt werden. Durch eine Verankerung im Grundgesetz, fordert Herr Weiger, Vorsitzender beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, zudem eine kontinuierliche Absicherung des Atomausstiegs. Nun liegt es an der Bundesregierung eine Lösung hinsichtlich der Ausgleichsleistungen zu schaffen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beinhaltet, dass der Staat die Laufzeiten von Atomkraftwerken beschränken darf. Laut den Atomkraftgegnern sollen bereits jetzt, alle Atomkraftwerke außer Kraft gesetzt werden. Die Klagen der Stromkonzerne wurden größtenteils abgelehnt. Die Reaktoren werden derzeit nicht mehr für die Stromversorgung benötigt, berichtet Herr Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation.

Bundesumweltministerin Frau Hendricks äußerte sich insgesamt zufrieden mit der Entscheidung der Einführung fester Abschalttermine sowie die Staffelung der Abschaltfristen. Die entschädigungslose Rücknahme der Laufzeitzeitverlängerungen entspricht der Verfassung, berichtet www.sonnenseite.de. Zwei Ausnahmen, bei denen ein Ausgleich erfolgen soll, stellen die Atomkraftwerke Krümmel und Mülheim-Kärlich dar.

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