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Dienstag, 28. Februar 2017

Gebäudeenergiegesetz noch nicht in Kraft


Gebäudeenergiegesetz erstmal verschoben

Heike Hering / pixelio.de

Das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes wird durch die Politiker verzögert, berichtet www.energiezukunft.eu. Ohne einen neuen Termin zu beschließen, wurde dieser, aufgrund eines Briefes der Wirtschaftspolitiker von der Tagesordnung genommen. Unter dem Gebäudeenergiegesetz sollten die Gesetze Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengefasst werden. Für die Wirtschaftspolitiker ist die Sachlage bezüglich des geforderten Energiestandards ab 2021 für Wohngebäude noch nicht vollständig geklärt. Demnach besteht weiterhin Diskussionsbedarf, was die Wirtschaftlichkeit des Bauens betrifft. Der KfW-Effizienzhausstandard gilt ab 2019 für neue Bürogebäude und voraussichtlich ab dem Jahr 2021 auch für private Gebäude, schreibt das Internetportal www.energiezukunft.eu.
Die Umsetzung des KfW-55-Effizienzhausstandards werde auch private Bauherren betreffen und steht nicht im Einklang mit dem Ziel bezahlbares Wohnen zu realisieren. Außerdem ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis beim rechtlichen Einsatz Erneuerbarer Energien fraglich, berichtet www.energiezukunft.eu.
Laut des Bauministeriums ist eine grundsätzliche Wirtschaftlichkeit des KfW-55-Standards gegeben. Insgesamt werden sich die Baukosten um etwa zwei Prozent erhöhen. Aufgrund von knapp 2.000 Neubauten im Nichtwohngebäudesektor, ist dieser Anstieg nicht erheblich von Bedeutung, so www.energiezukunft.eu.

Laut der Verbraucherschützer sind die Standards nicht exakt auf den privaten Wohnungsbau übertragbar und verfolgen nicht die wohnungspolitischen Ziele. Diese beinhalten, dass jährlich ein Drittel der neuen Wohnungen durch Investitionen privater Bauherren in Eigenheime und Eigentumswohnungen realisiert werden sollen, folglich darf es nicht zu immensen Bau- und Sanierungsauflagen kommen, die zu hohen Baukosten führen.
Die Energiewende wird durch Herrn Fuchs und Pfeiffer blockiert, wodurch die Energieverschwendung im Gebäudesektor unverändert bleibt, erklärt Frau Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz würde die Bundesregierung die Ernsthaftigkeit der Energiewende sowie dem Klimaschutz deutlich machen. Durch die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes würde die Gebäudeenergieeffizienz verbessert und ein sinnvoller Energiestandard für Nichtwohngebäude festgelegt werden. Um Vertragsverletzungen der Europäischen Union zu vermeiden, ist es relevant den Niedrigstenergie-Standard bereits jetzt und nicht erst 2018 umzusetzen, schreibt das Internetportal www.energiezukunft.eu.

Durch die derzeitige Verzögerung sowie die Berücksichtigung der Fristen im Gesetzgebungsverfahren, ist es wohl nicht mehr möglich, das Gebäudeenergiegesetz vor der Bundestagswahl im September zu verabschieden.

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