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Dienstag, 15. Mai 2018

Durch Änderung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz steigt Recycling von Elektrogeräten



 Durch Änderung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz steigt Recycling von Elektrogeräten
Frank Radel / pixelio.de
Diverse Elektro- und Elektronikgeräte werden ab dem 15. August 2018 vom Elektro- und Elektronikgerätegesetz festgehalten, schreibt das Internetportal www.sonnenseite.com. Dieses Gesetz (ElektroG) beinhaltet Geräte in Betrieb zu nehmen, die Rücknahmepflicht der Altgeräte sowie die fachgerechte Entsorgung. Somit sollen Altgeräte zunehmend recycelt werden.

Ohne eine Registrierung dürfen nun keine weiteren Elektrogeräte in den Verkehr gebracht werden. Nun sind Hersteller dazu angehalten, die bisher noch nicht betroffenen Geräte nachträglich zu erfassen und sich bei der Entsorgung finanziell zu beteiligen, so www.sonnenseite.com. Betroffen sind unter anderem Bekleidungshersteller, Möbelgeschäfte in Verbindung mit elektrischen Funktionen sowie Schuhe mit elektronischer Dämpfung oder Leuchtmitteln. Laut Gesetz sind beispielsweise Ausrüstungsgegenstände im Weltraumbereich ausgenommen.

Für die Hersteller, die unter das Gesetz fallen, besteht die Möglichkeit ab 01. Mai 2018 Registrierungsanträge bei der entsprechenden Stiftung in die Wege zu leiten.

Auch auf bereits eingetragene Hersteller kommen Änderungen zu. Bei einer bereits erfolgten Registrierung wird die Geräteart registriert und in eine Nachfolgegeräteart geleitet. Auch bei einer automatischen Überführung, ist es wichtig, die Gerätearten seitens der Hersteller zu prüfen, ob weitere Registrierungen erforderlich sind.

Des Weiteren prüft das Umweltbundesamt, ob den gesetzlichen Vorgaben Folge geleistet wird. Die Hersteller, werden durch den Ordnungswidrigkeitenvollzug gegen die Trittbrettfahrer ermutigt, den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.

Diese Entwicklung, dass die Hersteller steigen, geht ebenso aus der Stiftung ear hervor. Auch zukünftig möchte das Umweltbundesamt gegen Hersteller vorgehen, bei denen die Rechtmäßigkeit der Eintragung nicht gegeben ist. Außerdem kann bei Nichtbeachtung der Vorgaben, eine Anzeige oder Mahnung beim Umweltbundesamt erfolgen.


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