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Mittwoch, 22. Dezember 2010

Die Endlagerungsproblematik von Atommüll

Im vergangenen Monat beschäftigte sich die Sendung "Quarks & Co" im WDR mit dem Problem der Atommüll-Endlagerung. Sie trägt den passenden Namen "Atommüll: Endlager verzweifelt gesucht" und fasst das Problem anschaulich zusammen.

Bis heute gibt es keine Lösung in Sachen Endlagerung. Daher ist die besagte Sendung unser heutiger Filmtipp:





Dienstag, 21. Dezember 2010

Individuellen CO2-Ausstoß online berechnen

Unser Konsumverhalten, Essgewohnheiten, unsere Mobilität und unser Bezug zur Natur beeinflussen maßgeblich unseren CO2-Fußabdruck. So ist etwa die vegetarische Ernährung weitaus ärmer an CO2 als eine nicht-vegetarische Ernährung.

Um den individuellen CO2-Ausstoß einmal selbst zu berechnen, gibt es hierzu einen kostenfreien CO2-Rechner von klimAktiv. Der Rechner zeigt zudem Einspar- bzw. Optimierungsmöglichkeiten auf. 

Probieren Sie es ruhig mal aus: klimAktiv

Mittwoch, 15. Dezember 2010

Post von der swb / Strompreiserhöhung mit fragwürdigen Argumenten

Schauen wir uns das Schreiben, das viele Stromkunden kürzlich erreichte doch mal genauer an:

„Die gute Nachricht macht den Anfang: Unsere Einkäufer konnten den Strom für 2011 zu sehr guten Konditionen beschaffen. Die Kosten für die Beschaffung sind somit niedriger, als sie es für 2010 waren“, schreibt die swb am 10.12.2010 an ihre Kunden.

Klingt zunächst verlockend. Gleich im folgenden Satz kommt jedoch das große Aber, das so sicher wie das Amen in der Kirche war: „Wären die Beschaffungskosten die einzigen Preis bestimmenden Elemente, hätte das sinkende Strompreise für Sie bewirkt.“ – spätestens an dieser Stelle entsteht im Kopf des swb-Kunden ein großes, trauriges Ausrufezeichen. Ein Ausrufezeichen, dass die swb-Kunden zum 01. Februar 2011 teuer bezahlen müssen.

Gleich im folgenden Absatz zieht die swb dann den bekannten und viel zitierten Übeltäter aus dem Ärmel: Die Erneuerbaren Energien bzw. die viel gescholtene EEG-Umlage. Alles andere als fair und die übliche, höchst ärgerliche Augenwischerei.

Wer derartige Argumente anführt, verkürzt die Wahrheit, um damit bewusst zu verschleiern. Der Bund der Energieverbraucher formuliert es sehr treffend so: „(…) [D]ie Polemik gegen Erneuerbare ist in Wahrheit ein Ablenkungsmanöver, mit dem die Stromkonzerne von ihren überzogenen Preisen und Gewinnen ablenken. (…)“ (Quelle: Bund der Energieverbraucher). Damit ist eigentlich schon alles gesagt. 

Nüchtern betrachtet soll die so genannte Umlage für Erneuerbare Energien (auch EEG-Umlage genannt) um knapp 70% im kommenden Jahr steigen. Damit beträgt die Umlage, die die Stromkunden tragen müssen, 3,53 Cent pro Kilowattstunde (aktuell sind es übrigens 2,047 Cent pro kWh) (wir berichteten). So schreibt es auch die swb. Erzählen wir die Geschichte aber der Fairness halber doch bis zum Schluss.

Zentrale Frage, die sich die swb gefallen lassen muss: Warum wird in dem Brief der swb eigentlich der noch viel stärker wirkende, preissenkende Effekt der Erneuerbaren Energien aus der Rechnung ausgeklammert und nicht einmal mit angeführt? Eine mögliche Antwort: Damit lassen sich die Gründe für die Preissteigerungen nicht mehr logisch rechtfertigen!

Hier wichtige Fakten, die auch der Bund der Energieverbraucher kritisch anführt, ohne dabei explizit auf swb zu verweisen:

1.)    Die Stromeinkaufspreise der Stromunternehmen haben sich - auch durch die Einspeisung von erneuerbarem Strom (!) - in den letzten zwei Jahren deutlich verringert: Zwischen 2009 und 2010 um 0,9 Ct/kWh und zwischen 2010 und 2011 um 0,5 Ct/kWh. Die KWK-Umlage sinkt zudem zwischen 2010 und 2011 um 0,1 Ct/kWh. Kostenseitig also keine Rechtfertigung für eine Strompreiserhöhung

2.)    Es ist unehrlich und unfair nur die Kostensteigerung des EEG an die Verbraucher weiterzureichen, aber die Kostensenkungen beim Stromeinkauf hingegen stillschweigend als Zusatzgewinn für sich zu behalten 

3.)    Die Stromverbraucher ermöglichen den Energiekonzernen riesige Zusatzgewinne. Ein paar Zahlen dazu? Gerne doch: Die Gewinne der drei größten Stromkonzerne sind von sechs Milliarden Euro jährlich im Jahr 2002 auf über 23 Milliarden jährlich im Jahr 2009 angestiegen. Zufall? Wenn, dann aber zumindest ein sehr gewinnbringender!

4.)    Marktpreise orientieren sich nicht ausschließlich an den Kosten, sondern auch an den Preisen der Wettbewerber. Die Erhöhung der Preise kommt unterm Strich einer Marktabsprache gleich, die die Stromverbraucher teuer bezahlen und die Zusatzgewinne der Stromkonzerne weiter ansteigen lassen

5.)    Interessant auch, dass die Versorger Kostensenkungen nicht an die Verbraucher weitergeben, obwohl es hier doch eine rechtlich verbindliche „Ansage“ vom Bundesgerichtshof gibt!

6.)    Der verblüffende und schnell voranschreitende Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung reduziert durch den Vorrang der Erneuerbaren Energien den Stromabsatz aus herkömmlichen Kraftwerken. Nicht gerade gut für das Kerngeschäft der Stromkonzerne. Daher bietet es sich natürlich an, jede Chance zu nutzen, um die Öffentlichkeit gegen die Förderung erneuerbarer Stromerzeugung aufzubringen

Kein Wunder also, dass auch die Verbraucherzentrale Bremen Verbrauchern dazu rät, den Stromanbieter zu wechseln. Wortwörtlich heißt es dort: „Nur marktbeherrschende Unternehmen wie die swb sind in der Lage, Preissteigerungen zu 100% an die Kunden weiterzugeben“ (Quelle: Verbraucherzentrale Bremen).

Doch eines ist sicher. In jedem Skandal liegt auch stets eine Chance: Zum Beispiel die nachhaltige Möglichkeit zu einem Stromanbieter zu wechseln, der zu 100% auf konventionelle und umweltschädliche Energien verzichtet. Damit lassen sich nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern auch umweltbezogene Vorteile erzielen.

Wichtig dabei: Der Stromanbieter sollte wirtschaftlich unabhängig von den Energieversorgern sein. Nur so lässt sich gesellschaftlich etwas verändern. Geld ist offenkundig die einzig verständliche Sprache der Energieversorger. Also sprechen wir heute Euro und wechseln gleich: Hier eine Übersicht über unabhängige und zukunftsweisenden Firmen: http://www.atomausstieg-selber-machen.de/ (Einer unserer Bremer Mitarbeiter wechselte z.B. kürzlich zu naturstrom und spart jetzt schätzungsweise bis zu 20 Euro im Jahr). Eigenes Nachrechnen ist immer empfehlenswert. Der Wechsel ist in der Regel innerhalb von 5-10 Minuten erledigt und ist denkbar einfach. 

Fazit: In Wahrheit sind die Erneuerbaren Energien der Hoffnungsträger unserer Energieversorgung überhaupt. Höchste Zeit also, dass die Erneuerbaren nicht mehr zum Sündenbock erklärt werden, denn das wird ihrer wahren Rolle nicht gerecht. 

Dienstag, 14. Dezember 2010

Der Weihnachtsmann im Zeichen des Klimawandels

In dieser vorweihnachtlichen Zeit sind wir auf einen Weihnachtsfilm vom BUND anlässlich des Ausgangs der Weltklimakonferenz in Cancun gestoßen. Sehenswert und irgendwie mehr als passend: Der Weihnachtsmann im Zeichen des Klimawandels!

Montag, 13. Dezember 2010

enerpremium startet Thermografie-Aktion

Wie nahezu jedes Jahr steigen zum Start der Heizperiode die Energiepreise. Der Gaspreis, der an den Ölpreis gekoppelt ist, steigt beispielsweise allein in diesem Jahr im zweistelligen Prozentbereich. Deshalb werden Wärmeverluste immer teurer.

Undichtigkeiten am Haus sind meist unsichtbar. Abhilfe schaffen hier Wärmebilder, die auch als Thermografieaufnahmen bezeichnet werden. Mit einer so genannten Thermografiekamera wird Wärmestrahlung mittels Infrarot sichtbar gemacht. Auf diese Weise können Leckstellen punktgenau geortet werden. Hauseigentümer sehen so auf einen Blick, wo das Geld buchstäblich verheizt wird. Erst dann weiß der Eigentümer, wo sich Dämmmaßnahmen am meisten lohnen.

Wer sich bis zum 15. Februar 2011 mit zwei weiteren Interessenten zusammenschließt, bekommt 30 Prozent Rabatt!

Wer sich für die Aktion interessiert, kann unverbindlich per E-Mail weitere Infos anfordern.

Donnerstag, 9. Dezember 2010

Der Energieausweis - die unbekannte Pflicht!

Bisher wurden lediglich für 10% der in Deutschland vorhandenen Immobilien Energieausweise ausgestellt (Quelle: BBSR Forschungsgruppe). Eine relativ klein wirkende Zahl, wenn man bedenkt, dass der Energieausweis schon seit längerem in der Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) gesetzlich verbindlich verankert und vorgeschrieben ist.

Es lässt sich also festhalten, dass es dem Energieausweis immer noch an Bekanntheit und damit an Akzeptanz fehlt, obwohl es bei Nichtvorhandensein eines solchen Ausweises in bestimmten Fällen nicht unerhebliche Sanktionen gibt. Immerhin kann bei der Nichtvorlage des Ausweises ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro verhängt werden.

Sicherlich ist ein wesentlicher Grund für die gegenwärtige Verunsicherung in diesem Bereich die Existenz von zwei Ausweisarten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Bereits an dieser Stelle tauchen aus gutem Grund viele Fragezeichen auf. Daher möchten wir hier in unserem Blog zusammenfassend auf die Unterschiede näher eingehen und ein wenig Licht in die Dunkelheit bringen. Kernfragen in diesem Beitrag sind also:

-         Wann brauche ich einen Energieausweis?
-         Verbrauchsausweis & Bedarfsausweis: Wie unterscheiden sich die Energieausweisarten?
-         Welchen Energieausweis brauche ich?

1.) Wann brauche ich einen Energieausweis?

Grundsätzlich wird ein Energieausweis bei bestehenden Gebäuden immer dann benötigt, wenn ein Nutzerwechsel bevorsteht. Wird also eine Immobilie verkauft oder neu vermietet, muss zwingend ein Energieausweis vorliegen, der dem Kauf- oder Mietinteressenten auf Verlangen vorgelegt werden kann.

Bei Neubauten und umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen sowie Erweiterungen von Gebäuden muss ebenfalls ein Energieausweis ausgestellt werden.

Zusammengefasst besteht in folgenden Fällen die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises:

  • Bau eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäudes
  • Erweiterungen und Sanierungen eines Gebäudes im größeren Stil
  • Verkauf eines Wohn- bzw. Nichtwohngebäudes
  • Bevorstehender Mieterwechsel in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude (insbesondere bei Teilvermietungen und Leasing)
  • Öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr, die mehr als 1.000 m² Nutzfläche haben

Für folgende Gebäude ist der Energieausweis unverbindlich:

  • Denkmalgeschützte Gebäude
  • Ferienhäuser
  • Kleine unbeheizte Gebäude mit einer Nettogesamtfläche, die 50 m² nicht übersteigt
  • Abrissgebäude
  • Kirchen
Auch wenn die Energieeinsparverordnung bei einigen Objekten keinen Energieausweis verbindlich vorschreibt, können Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden, Ferienhäuser oder kleineren Gebäuden natürlich dennoch ein berechtigtes Interesse an einem Energieausweis haben – verbindlich vorgeschrieben im Sinne des Gesetzes ist er in diesen Fällen allerdings nicht.  

2.) Verbrauchsausweis & Bedarfsausweis: Wie unterscheiden sich die Energieausweisarten?

In Bezug auf den Energieausweis gibt es zwei verschiedene Ausweistypen bzw. Ausweisarten: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis wird lediglich auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der Nutzer erstellt. Somit ist die im Verbrauchsausweis berechnete Energieeffizienz durch das Nutzerverhalten verzerrt. Schließlich spiegelt ein so erstellter Ausweis das Verhalten der Bewohner wider und bildet damit nicht den eigentlichen Zustand des Gebäudes ab. Aus diesem Grunde ist der bedarfsorientierte Ausweis weitaus präziser, denn der Bedarfsausweis zeigt wie energieeffizient das Gebäude ist.  

Der Bedarfsausweis berücksichtigt den Energiebedarf auf Basis einer Bestandsaufnahme der Gebäudedaten wie Dämmung, verwendetes Baumaterial und Heizsystem. Hierdurch ist eine objektübergreifende Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit anderen Gebäuden gegeben. Diese Vergleichbarkeit ist beim Verbrauchsausweis so leider nicht gegeben. 

Laut einer Studie des BBSR liegt der durchschnittliche Preis im Wohnbereich für einen Verbrauchsausweis bei 83,00 Euro und in punkto Bedarfsausweis bei rund 352,00 Euro. Dies liegt vor allem in dem unterschiedlichen zeitlichen Aufwand begründet, denn der Bedarfsausweis ist diesbezüglich zeitintensiver als ein verbrauchsbasierter Energieausweis.

Bei gewerblich genutzten Immobilien liegen die Preise für Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise höher, da hier zusätzliche Daten erfasst werden müssen und eine Berechnung weitaus komplexer ist.


3.) Welchen Energieausweis brauche ich?

Um diese Frage zu beantworten muss man zunächst danach Fragen, ob es sich im vorliegenden Fall um eine Immobilie handelt, die ausschließlich Wohnzwecken, gewerblichen Zwecken (so genannte Nichtwohngebäude) oder sogar beiden Zwecken dient.

Beginnen wir hier mit der typischen Variante, den privat genutzten Immobilien (Wohngebäuden):

Im Neubau ist der Energieausweis schon seit 2002 Pflicht. Hier muss ein so genannter Bedarfsausweis bzw. bedarfsbasierter Energieausweis ausgestellt werden. Dieser Ausweis muss nicht nur dem potenziellen Mieter bzw. Käufer vorgelegt werden, sondern auch der nach Landesrecht zuständigen Behörde.

Bei Altbauten sieht die Situation hingegen wie folgt aus:

Bei gemischt genutzten Gebäuden, das heißt also Gebäuden, die sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden, muss der bewohnte und der gewerblich genutzte Bereich getrennt erfasst werden, so dass es am Ende im Prinzip einen Energieausweis für das Wohngebäude und einen Ausweis für das Nichtwohngebäude gibt.

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist seit dem 01. Juli 2009 verbindlich vorgeschrieben. Bei Nichtwohngebäuden besteht bei Altbauten grundsätzlich eine Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Preislich gesehen ist auch im Nichtwohnbereich der Verbrauchsausweis im Vergleich zum bedarfsorientierten Ausweis günstiger. Allerdings müssen für den Verbrauchsausweis die relevanten Verbrauchsdaten auch vorliegen, was in der Praxis nicht immer der Fall ist. Zugleich existiert auch hier das oben beschriebene Verzerrungsproblem. Wie bei Wohngebäuden auch, gibt es die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis in Bezug auf Neubauten nicht.

Mittwoch, 8. Dezember 2010

Globales Ölfördermaximum überschritten

Die Öl-Ressourcen schwinden. So verkündete die Internationale Energieagentur (IEA) ganz offiziell, dass die Förderung höchstens noch für einige Jahre stabil bleiben kann, bevor diese dann endgültig zurückgeht.
(Quelle der Grafik: IEA) 

Das globale Ölfördermaximum (auch Peak Oil genannt) wurde immer wieder heiß diskutiert. Die Frage nach dem Zeitpunkt, wann das Fördermaximum tatsächlich überschritten wird, wurde oft als komplex deklariert. 

Die IEA prognostizierte und datierte in der Vergangenheit das Ölfördermaximum für unkonventionelles Öl zum Beispiel zwischen 2020 und 2030 (siehe z.B. Wikipedia). Nun spricht die IEA aber noch in diesem Jahr von einem Peak Oil.