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Freitag, 8. Juni 2012

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist beschlossen

Am 24.05.2012 wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) im Bundestag mit den Stimmen
der Regierungsfraktionen beschlossen, so ein Bericht der von sonnenseite.com.

Bild: Gert Altmann / pixelio.de
Bei diesem Beschluss haben sich SPD und Linke enthalten. Bündnis 90/Die Grünen haben dagegen gestimmt. Dabei enthält der von den Regierungsfraktionen selbst gestellte Änderungsantrag einige Verbesserungen, wie z. B. die Förderung von Wärme- und Kältespeichern, die Entbürokratisierung der Förderung von Mini-BHKWs für Privathaushalte und die Einführung einer vierten Vergütungsklasse für Anlagen von 50 - 250 KW. Tatsächlich fehlen jedoch weitere Ansätze, um das Ziel von 25 Prozent Kraft-Wärme-Kopplung bis 2020 zu erreichen.

Die Erhöhung der Fördersetze um 0,3 Cent/kWh reiche nicht aus, um Investitionen anzureizen, so sonnenseite.com. Außerdem habe die schwarz-gelbe Regierung zu wenig zur Flexibilisierung vorgelegt, obwohl sich flexible KWK gut dazu eignen, Schwankungen von Wind- und Sonnenenergien auszugleichen. Des Weiteren sei die Tatsache inakzeptabel, dass die Quersubventionierung für den Bau neuer Kohlekraftwerke über das KWKG möglich ist.

Die Grünen haben zum Gesetzesentwurf einen Entschließungsantrag eingebracht, der konkrete Vorschläge enthält, um das Ziel von 25 Prozent bis 2020 zu erreichen. Die Erhöhung der Fördersätze für alle Anlagenkategorien um 0,5 Cent/kWh, die Einführung eines Flexi-Bonus und die Überführung des Mini-KWK-Impulsprogrammes ins KWKG, waren Anreize, die auch ohne zusätzliche Belastung für Verbraucher möglich gewesen wären.

Der Fördertopf lag 2011 bei 750 Millionen Euro. Davon wurden laut Bündnis 90/Die Grünen jedoch nur 160 Millionen Euro abgerufen.

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