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Dienstag, 19. Juli 2011

Was ist eigentlich mit... Fukushima?

Fukushima, da war doch was!? Die mediale Aufmerksamkeit in den täglichen Nachrichten vernachlässigt ein überaus wichtiges Thema: Die Zeitbombe Fukushima. Schließlich droht sich die tragische Katastrophe weiter auszuweiten.

Die Österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 warnt davor, dass 99 Millionen Liter hochradioaktives Wasser, die sich im Keller der Nuklear-Wracks angesammelt haben, auslaufen könnten. Zwar tritt Radioaktivität ohnehin kontinuierlich aus (durch Verdampfen des Kühlwassers, diverse Lecks usw.), aber ein großflächiges Auslaufen schädigt Mensch und Umwelt in großem Maßstab.

TEPCO versucht verzweifelt neue Speicherkapazitäten zu schaffen und ein „Wasseraufbereitungssystem“ ins Rollen zu bringen. Bereits Anfang April wurden einfach 10 Millionen Liter radioaktiv verseuchtes Wasser direkt ins Meer abgelassen, so dass die Radioaktivität im Pazifik lokal stark anstieg. Radioisotope sind in Fischen wie Sandaalen und in Walen deutlich messbar.

Es ist nahezu unglaublich: Tagtäglich (!) werden 400.000 Liter Frischwasser zur Kühlung der glühendheißen Kernschmelzen in die Reaktoren gepumpt, die wiederum kontaminiert in die Keller durchlaufen. Eine tickende Zeitbombe. GLOBAL 2000 merkt an, dass Menschen, die sich nur in der Nähe der radioaktiven Flüssigkeit aufhalten spätestens nach fünf Stunden sterben. Unvorstellbar, welch Horrorszenario droht, wenn das verseuchte Wasser austritt.

Auch die Verseuchung des Trinkwassers in Tokio zeigt, dass die Atomkatastrophe noch lange nicht vorbei ist.

GLOBAL 2000 warnt deshalb: „Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo die internationale Staatengemeinschaft unter Federführung der IAEA die Kontrolle über die Nuklear-Wracks übernehmen muss. Es ist eine gemeinsame Anstrengung der Nationen nötig, um die unkontrollierte Freisetzung von hochradioaktivem Wasser zu beenden. Diese hat nicht nur lokale Auswirkungen auf das Grund- und Trinkwasser, sondern auch über den Pazifik auf das Welt-Ökosystem Meere“.

Quelle: GLOBAL 2000 

Donnerstag, 14. Juli 2011

Verstärkte Kritik an den Gesetzen zur Energiewende und zum Atomausstieg: Eine Zusammenfassung

Die Gesetze zur Energiewende und zum Atomausstieg, die kürzlich vor der so genannten Sommerpause verbindlich beschlossen worden sind, ernten von ganz unterschiedlichen Seiten Kritik. Vordergründig kommt die Kritik aus den Reihen der Umweltverbände, von einigen Parteimitgliedern der Opposition oder auch von Branchenvertretern der Erneuerbaren Energien insgesamt.

Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) hat hierzu eine schriftliche Einschätzung mit zentralen Forderungen veröffentlicht. Folgende Aspekte werden darin zusammenfassend deutlich gemacht:

1.) Der Atomausstieg dauert viel zu lange und die so genannte Kaltreserve ist überflüssig

2.) Sicherheitsanforderungen für AKW werden nicht verschärft, obwohl dies für die Sicherheit unbedingt erforderlich ist

3.) An Gorleben wird weiter festgehalten. Der BUND fordert jedoch einen sofortigen Stopp der Erkundung von Gorleben, da schon jetzt klar ist, dass das „Endlager“ den Sicherheitsanforderungen nicht genügt

4.) Das Ausbauziel der Erneuerbaren Energien bis 2020 in Höhe von 35% der Stromerzeugung ist viel zu gering. Der BUND fordert mindestens 45% Strom aus Erneuerbaren Energien bis 2020

5.) Die Windenergie in Süddeutschland und im Land selbst wird in ihrem dezentralen Potenzial unterschätzt. Reelle Chancen werden in diesem Kontext nicht genutzt, was ausbesserungsbedürftig ist

6.) Auch in den Bereichen der Geothermie und der Biomasse gibt es keine notwendigen Verbesserungen und Vorgaben – dies ist inakzeptabel

7.) Bei den energiewirtschafltlichen Vorschriften konnten teilweise Erfolge erzielt werden. Jedoch fehlt es an Vorschriften, dass sich die Netzausbauplanung an den Erfordernissen der Integration der Erneuerbaren Energien zu orientieren hat

8.) Die Priorität sollte beim Netzausbau, bei der Senkung des Stromverbrauchs und dem dezentralen Ausbau der Erneuerbarer Energien liegen

9.) Die beschlossene Förderung der stromintensiven Industrie (ab 2013 jährlich bis zu 500 Millionen Euro) durch die Energie- und Klimafonds hat mit Klimaschutz nichts zu tun

10.) Das Geld des Energie- und Klimafonds aus dem Emissionshandel muss komplett für den Klimaschutz ausgegeben werden - vor allem für die Förderung von Stromeffizienz. Die Förderung von neuen (Kohle-)Kraftwerken lehnt der BUND eindeutig ab

11.) Der BUND fordert zudem eine steuerliche Förderung der Gebäudesanierung und wünscht sich daher eine neue Einigung durch den Vermittlungsausschuss, die nicht zu Lasten der Mieter geht

Der SFV fordert darüber hinaus, dass der Atomausstieg in der Verfassung verankert werden muss, wie dies zum Beispiel in Österreich der Fall ist.

Bündnis 90/Die Grünen werden ihrer Verantwortung aktuell nicht mehr gerecht. Das verdeutlicht auch der SFV in dem neuen und lesenswerten Editorial des Solarbriefs 02/2011.

Demnach steht die SPD – seit dem Tod von Hermann Scheer, dem Vorkämpfer der solaren Revolution – auf Seiten der Kohlekraft. Übrig bleiben die Linken, die nach Auffassung des SFV leider nur im Kontext ideologischer Mediendebatten Erwähnung finden. Das obwohl sie seit Jahren für einen klaren Anti-Atomkurs stehen.

Ganz gleich, auf welcher Seite man in dieser Zeit politisch steht. Die Linken bringen in der Diskussion tatsächlich gute Argumente und Denkanstöße, wie folgender Beitrag beweist:

Montag, 11. Juli 2011

Atomausstieg beschlossen / Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen abgelehnt

Am vergangenen Freitag (08.07.2011) hat der Bundesrat den Atomausstieg und die Energiewende beschlossen. Der Bundesrat segnete nach eigenen Angaben das neue Atomgesetz und weitere sechs Begleitgesetze ab. Damit geht in Deutschland das letzte AKW im Jahr 2022 vom Netz, womit die Bundesregierung weiterhin – immerhin mehr als 10 Jahre - auf die risikobehaftete Atomkraft setzt (siehe hierzu im Detail unseren Blogbeitrag vom 08. Juni).


Bild: siepmannH / pixelio.de
 Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen wurde am 08. Juli vom Bundesrat abgelehnt. Das Gesetz sollte energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich fördern und damit weitere Anreize schaffen, Energie im Gebäudebestand zu sparen. Es besteht nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um doch noch eine Einigung zu erzielen.


1.) Belastung der Länder und Kommunen

Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden führt laut Bundesrat zu Steuermindereinnahmen, die sich bis 2022 auf einen Betrag von jährlich weit über 1,5 Milliarden Euro belaufen würden. Deutlich mehr als die Hälfte der Steuerausfälle wären dabei von Ländern und Gemeinden zu tragen. Vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Verpflichtung bis 2020 ohne strukturelle Kreditaufnahme auszukommen, sei dies unverhältnismäßig.

2.) Vorteile der Steuererleichterung fallen bei Spitzenverdienern besser aus als bei Eigentümern mit durchschnittlichem Einkommen

Laut Bundesrat wäre „[e]ine progressionsunabhängige Steuerermäßigung, die alle Wohnungseigentümer grundsätzlich finanziell gleich behandelt, (..) nicht nur gerechter,sondern auch im Sinne des Klimaschutzes zielführender.“ Mit dem vom Bundestag vorgeschlagenen Gesetz werden laut Bundesrat also nicht alle Hauseigentümer in gleichem Maße erreicht.

3.) Änderung des Mietrechts wird erforderlich

Da die steuerliche Förderung die Vermieter direkt entlastet, sollte die Entlastung mit einer Änderung des Mietrechts einhergehen, um klarere Verhältnisse zu schaffen.

In punkto steuerliche Förderung bleibt es also weiter spannend!

Doch ganz gleich, ob die steuerliche Förderung kommt oder nicht: Eine energetische Sanierung lohnt sich schon jetzt! Und das nicht nur in Sachen Klimaschutz. Denn obwohl die EZB (Europäische Zentralbank) den Leitzins zum zweiten Mal leicht angehoben hat, sind die Zinsen immer noch auf einem historisch niedrigen Niveau von rund 4% (siehe hierzu sonnenseite.com).

Das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ der KfW bietet Sanierungswilligen derzeit noch gute Konditionen. Die Gunst der Stunde sollte also genutzt werden – denn eines ist jetzt schon sicher: Die Energiekosten werden weiter steigen. Wer jetzt auf neue energetische Konzepte setzt ist für die Zukunft gewappnet. Daher: Packen wir es an - und zwar jetzt!

Donnerstag, 7. Juli 2011

Bundesregierung tritt bei Ökoenergien auf die Bremse

Bild: Viktor Mildenberger / pixelio 

47% Ökostrom bis 2020 sind machbar – das beweist laut Dr. Franz Alt (sonnenseite.com) das Gutachten der Ökostromverbände, welches Frau Merkel bereits vor eineinhalb Jahren überreicht bekommen hat. Wieso also jetzt nur auf 35% Ökostromanteil bis 2020 setzen?

Dr. Alt spricht sogar von einer „Merkelschen Mogelpackung“, denn weniger Ökostrom bedeutet zwangsweise auch mehr Strom aus fossilen Kraftwerken. Seiner Auffassung nach ist die Devise „Kohlestrom statt Atomstrom“ völlig deplaziert und umweltpolitisch unverantwortlich.

Franz Alt schreibt: „Im Konflikt zwischen den Bremsern und den Beschleunigern der Energiewende stellt sich ausgerechnet die Bundesregierung mit der „Klimakanzlerin“ an der Spitze auf die Seite der Klimazerstörer. (…) Es reicht eben nicht, sich in der Atomfrage zu bewegen, aber beim Klimaschutz zu versagen. Mit ihrem Festhalten am alten 35%-Ziel bremst die Bundesregierung sogar das Ausbau-Tempo, das die Erneuerbaren schon vor Fukushima erreicht hatten anstatt es gerade jetzt zu forcieren – wie es übrigens angekündigt war. Wieder einmal bricht diese Bundesregierung ein Versprechen. Schwarz-gelb geht eben immer noch in die Knie vor den Forderungen der alten Energiewirtschaft.“

Quelle: sonnsenseite.com

Dienstag, 5. Juli 2011

Photovoltaik-Einspeisevergütung 2011: Ein Update

Am 27. Juni 2011 war es offiziell: Die Solarstrom-Vergütungskürzung zum 01. Juli 2011 wird nicht kommen. Insofern gelten weiterhin die Vergütungssätze des EEG, die zum 01. Januar 2011 eingeführt worden sind (siehe unten stehende Tabelle). Investoren, die noch 2011 in Photovoltaik investieren möchten, können sich freuen und aufatmen. Zumindest bis zum 31. Dezember 2011. Denn die nächste Kürzung zum 01. Januar 2012 kommt bestimmt.


Für den Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV) ist die ausbleibende Kürzung zum 01. Juli daher auch nur eine glückliche Nachricht mit bitterem Nachgeschmack. Der Verein verweist im Newsletter vom 17. Juni zu Recht auf den eigentlichen Grund der Entscheidung: Der dramatische Einbruch des Photovoltaik-Marktes. Laut SFV wurden im Zeitraum März bis Mai 2011 PV-Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von ca. 0,7 Gigawatt in Betrieb genommen, was auf das Jahr 2011 hochgerechnet einem jährlichen Zubauwert in Höhe von nur ca. 2,8 GW entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr 2010 (da waren es noch ca. 7,4 GW) nur noch weniger als die Hälfte. Also unterm Strich eine eher traurige Bilanz, wenn man das technisch und wirtschaftlich Machbare im Blick hat.

Nicht nur der SFV hat die Bundesregierung mehrfach vor weiteren Absenkungen gewarnt. Dennoch hat die Regierungskoalition die Einspeisevergütungen im Zeitraum von Januar 2009 bis Januar 2011 aller Warnungen zum Trotz ganze 5 Mal außerplanmäßig abgesenkt, wie die Grafik des SFV zeigt:
Quelle: SFV

Am 30. Juni 2011 akzeptierte der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzesentwurf zur EEG-Novelle 2012. Gestoppt werden kann dieser Entwurf nur noch am kommenden Freitag (08.07.2011) durch den Bundesrat.
Die geplante Novellierung 2012 ist mit Blick auf die Energiewende in Deutschland überaus unvorteilhaft. Denn weitere Kürzungen bremsen das Wachstum der Photovoltaik weiter ab. Damit überlässt man die Wende der Energiepolitik zum großen Teil den allseits bekannten Energieversorgern.

Der SFV kommentiert den Entwurf im Rundschreiben vom 01. Juli unter anderem mit folgendem Wortlaut:

„Es ist völlig unerfindlich, wie mit den im neuen EEG vorgesehenen Wachstumsraten der Erneuerbaren Energien ein rechtzeitiger Ersatz für die wegfallende Atomenergie geschaffen werden kann (selbst dann, wenn man davon ausgeht, dass der Atomausstieg noch bis 2022 hinausgezögert wird). Besonders empört sind wir darüber, dass in der EEG-Novelle die Bedingungen für die Solarenergie und die Windenergie im Binnenland nicht verbessert, sondern weiter verschlechtert wurden - genau für die Techniken also, die in der Vergangenheit den größten Zuwachs an Erneuerbaren Energien gebracht haben. So läuft es stattdessen auf den Ausbau der fossilen Energien hinaus - eine andere hochgefährliche Technik, wie wir spätestens seit Kopenhagen wissen. In einigen der besonders vom Klimawandel betroffenen Länder spricht man bereits von einem Verbrechen an der Menschheit. Unser Dank gilt allen Abgeordneten, die konsequent mit "Nein" gegen
dieses Gesetzgebungspaket gestimmt haben.“


Alle offiziellen Dokumente können die interessierten Leser unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/stand finden.

Fazit: Ein Atomausstieg ist noch lange keine ernst gemeinte Energiewende!

ACHTUNG: Lesen Sie unbedingt noch unser Update zum Thema Photovoltaik vom 23.01.2012 (!)

Sonntag, 3. Juli 2011

Gesetzentwurf: Mieter müssen Lärm und Staub bei energetischer Sanierung ertragen

Der Gebäudesektor ist laut klimaretter.info für rund ein Drittel der Gesamtemissionen Deutschlands verantwortlich. Dies zeigt die Notwendigkeit, auf rechtlicher Ebene Voraussetzungen für energetische Sanierungsvorhaben zu schaffen.

Das Mietrecht soll laut Internetportal klimaretter.info im Sinne des Klimaschutzes angepasst werden: Mieter sollen nach einem Gesetzentwurf zur Mietrechtsänderung zukünftig stärker finanziell an der energetischen Gebäudesanierung beteiligt werden und müssen bei einer energetischen Sanierung entstehenden Baulärm und Bauschmutz erdulden. Diesbezüglich sind die Mieter laut Entwurf nicht mehr wie bisher berechtigt, Mietminderungen geltend zu machen.

Quelle: klimaretter.info
Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de

Dienstag, 28. Juni 2011

Der Energieberater vor Ort: Blower-Door-Tests

Der Eingangsbereich des Neubaus
Gestern war es wieder soweit: Eine Luftdichtigkeitsprüfung im Neubau stand für einen unserer Kunden auf dem Terminkalender. Für uns als Energieberater eine alltägliche, aber doch immer wieder spannende Aufgabe, die von uns Sachverstand und technisches Verständnis abverlangt.

Zum Hintergrund unserer Tätigkeit sei vorab angemerkt, dass das luftdichte Bauen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) rechtlich vorgeschrieben ist. Eine Beurteilung des Gebäudes durch die bloße Inaugenscheinnahme ist quasi unmöglich. Daher bedarf es einem anerkannten Verfahrens zur zweifelsfreien Beurteilung eines Gebäudes. Und genau an dieser Stelle kommt die eben genannte Luftdichtigkeitsprüfung – auch Blower-Door-Test genannt – ins Spiel, die vor allem der Qualitätskontrolle dient und für Neu- sowie Altbauten gleichermaßen geeignet ist.




Der Blower-Door-Ventilator im Fenster
Damit das Traumhaus für die Beteiligten nicht zum Alptraum wird, ist eine frühzeitige, unabhängige und begleitende Qualitätskontrolle in der Regel unverzichtbar. Immerhin weisen viele Neubauten Mängel auf, die sich mit bloßem Auge nicht erkennen lassen. Deshalb bietet sich ein Blower-Door-Test im Rahmen eine Baubegleitung an, um unbeabsichtigte Mängel möglichst frühzeitig und kostengünstig zu beheben. Nicht nur für die Bauherren, sondern auch für die beteiligten Handwerker und Gewerke eine überaus wichtige Tätigkeit. Unsere Erfahrung zeigt uns, dass alle Beteiligten unsere Dienstleistung sehr zu schätzen wissen, da sich die Ausführungsqualität zur Zufriedenheit des Kunden verbessert und Klarheit schafft. 

Energieberatungsleiter Sascha Krugmann analysiert die Messdaten
Der Blower-Door-Test arbeitet mit Hilfe eines Gebläses, das in der Tür oder in einem Fenster angebracht wird. Das Gebläse erzeugt für die Messung einen Unter- bzw. Überdruck, wodurch der Luftaustausch im Gebäude zuverlässig nach einer DIN-Norm ermittelt wird.

Nach dem Protokollieren der Daten erfolgt final eine elektronische Analyse per EDV
In diesem Falle war der Neubau frei von Mängeln. Daher wird für den Kunden neben den Messbescheinigungen zusätzlich ein Blower-Door-Zertifikat erstellt, der das Bestehen der Luftdichtigkeitsprüfung final dokumentiert.