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Dienstag, 5. Juli 2011

Photovoltaik-Einspeisevergütung 2011: Ein Update

Am 27. Juni 2011 war es offiziell: Die Solarstrom-Vergütungskürzung zum 01. Juli 2011 wird nicht kommen. Insofern gelten weiterhin die Vergütungssätze des EEG, die zum 01. Januar 2011 eingeführt worden sind (siehe unten stehende Tabelle). Investoren, die noch 2011 in Photovoltaik investieren möchten, können sich freuen und aufatmen. Zumindest bis zum 31. Dezember 2011. Denn die nächste Kürzung zum 01. Januar 2012 kommt bestimmt.


Für den Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.(SFV) ist die ausbleibende Kürzung zum 01. Juli daher auch nur eine glückliche Nachricht mit bitterem Nachgeschmack. Der Verein verweist im Newsletter vom 17. Juni zu Recht auf den eigentlichen Grund der Entscheidung: Der dramatische Einbruch des Photovoltaik-Marktes. Laut SFV wurden im Zeitraum März bis Mai 2011 PV-Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von ca. 0,7 Gigawatt in Betrieb genommen, was auf das Jahr 2011 hochgerechnet einem jährlichen Zubauwert in Höhe von nur ca. 2,8 GW entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr 2010 (da waren es noch ca. 7,4 GW) nur noch weniger als die Hälfte. Also unterm Strich eine eher traurige Bilanz, wenn man das technisch und wirtschaftlich Machbare im Blick hat.

Nicht nur der SFV hat die Bundesregierung mehrfach vor weiteren Absenkungen gewarnt. Dennoch hat die Regierungskoalition die Einspeisevergütungen im Zeitraum von Januar 2009 bis Januar 2011 aller Warnungen zum Trotz ganze 5 Mal außerplanmäßig abgesenkt, wie die Grafik des SFV zeigt:
Quelle: SFV

Am 30. Juni 2011 akzeptierte der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Gesetzesentwurf zur EEG-Novelle 2012. Gestoppt werden kann dieser Entwurf nur noch am kommenden Freitag (08.07.2011) durch den Bundesrat.
Die geplante Novellierung 2012 ist mit Blick auf die Energiewende in Deutschland überaus unvorteilhaft. Denn weitere Kürzungen bremsen das Wachstum der Photovoltaik weiter ab. Damit überlässt man die Wende der Energiepolitik zum großen Teil den allseits bekannten Energieversorgern.

Der SFV kommentiert den Entwurf im Rundschreiben vom 01. Juli unter anderem mit folgendem Wortlaut:

„Es ist völlig unerfindlich, wie mit den im neuen EEG vorgesehenen Wachstumsraten der Erneuerbaren Energien ein rechtzeitiger Ersatz für die wegfallende Atomenergie geschaffen werden kann (selbst dann, wenn man davon ausgeht, dass der Atomausstieg noch bis 2022 hinausgezögert wird). Besonders empört sind wir darüber, dass in der EEG-Novelle die Bedingungen für die Solarenergie und die Windenergie im Binnenland nicht verbessert, sondern weiter verschlechtert wurden - genau für die Techniken also, die in der Vergangenheit den größten Zuwachs an Erneuerbaren Energien gebracht haben. So läuft es stattdessen auf den Ausbau der fossilen Energien hinaus - eine andere hochgefährliche Technik, wie wir spätestens seit Kopenhagen wissen. In einigen der besonders vom Klimawandel betroffenen Länder spricht man bereits von einem Verbrechen an der Menschheit. Unser Dank gilt allen Abgeordneten, die konsequent mit "Nein" gegen
dieses Gesetzgebungspaket gestimmt haben.“


Alle offiziellen Dokumente können die interessierten Leser unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/stand finden.

Fazit: Ein Atomausstieg ist noch lange keine ernst gemeinte Energiewende!

ACHTUNG: Lesen Sie unbedingt noch unser Update zum Thema Photovoltaik vom 23.01.2012 (!)

Sonntag, 3. Juli 2011

Gesetzentwurf: Mieter müssen Lärm und Staub bei energetischer Sanierung ertragen

Der Gebäudesektor ist laut klimaretter.info für rund ein Drittel der Gesamtemissionen Deutschlands verantwortlich. Dies zeigt die Notwendigkeit, auf rechtlicher Ebene Voraussetzungen für energetische Sanierungsvorhaben zu schaffen.

Das Mietrecht soll laut Internetportal klimaretter.info im Sinne des Klimaschutzes angepasst werden: Mieter sollen nach einem Gesetzentwurf zur Mietrechtsänderung zukünftig stärker finanziell an der energetischen Gebäudesanierung beteiligt werden und müssen bei einer energetischen Sanierung entstehenden Baulärm und Bauschmutz erdulden. Diesbezüglich sind die Mieter laut Entwurf nicht mehr wie bisher berechtigt, Mietminderungen geltend zu machen.

Quelle: klimaretter.info
Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de

Dienstag, 28. Juni 2011

Der Energieberater vor Ort: Blower-Door-Tests

Der Eingangsbereich des Neubaus
Gestern war es wieder soweit: Eine Luftdichtigkeitsprüfung im Neubau stand für einen unserer Kunden auf dem Terminkalender. Für uns als Energieberater eine alltägliche, aber doch immer wieder spannende Aufgabe, die von uns Sachverstand und technisches Verständnis abverlangt.

Zum Hintergrund unserer Tätigkeit sei vorab angemerkt, dass das luftdichte Bauen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) rechtlich vorgeschrieben ist. Eine Beurteilung des Gebäudes durch die bloße Inaugenscheinnahme ist quasi unmöglich. Daher bedarf es einem anerkannten Verfahrens zur zweifelsfreien Beurteilung eines Gebäudes. Und genau an dieser Stelle kommt die eben genannte Luftdichtigkeitsprüfung – auch Blower-Door-Test genannt – ins Spiel, die vor allem der Qualitätskontrolle dient und für Neu- sowie Altbauten gleichermaßen geeignet ist.




Der Blower-Door-Ventilator im Fenster
Damit das Traumhaus für die Beteiligten nicht zum Alptraum wird, ist eine frühzeitige, unabhängige und begleitende Qualitätskontrolle in der Regel unverzichtbar. Immerhin weisen viele Neubauten Mängel auf, die sich mit bloßem Auge nicht erkennen lassen. Deshalb bietet sich ein Blower-Door-Test im Rahmen eine Baubegleitung an, um unbeabsichtigte Mängel möglichst frühzeitig und kostengünstig zu beheben. Nicht nur für die Bauherren, sondern auch für die beteiligten Handwerker und Gewerke eine überaus wichtige Tätigkeit. Unsere Erfahrung zeigt uns, dass alle Beteiligten unsere Dienstleistung sehr zu schätzen wissen, da sich die Ausführungsqualität zur Zufriedenheit des Kunden verbessert und Klarheit schafft. 

Energieberatungsleiter Sascha Krugmann analysiert die Messdaten
Der Blower-Door-Test arbeitet mit Hilfe eines Gebläses, das in der Tür oder in einem Fenster angebracht wird. Das Gebläse erzeugt für die Messung einen Unter- bzw. Überdruck, wodurch der Luftaustausch im Gebäude zuverlässig nach einer DIN-Norm ermittelt wird.

Nach dem Protokollieren der Daten erfolgt final eine elektronische Analyse per EDV
In diesem Falle war der Neubau frei von Mängeln. Daher wird für den Kunden neben den Messbescheinigungen zusätzlich ein Blower-Door-Zertifikat erstellt, der das Bestehen der Luftdichtigkeitsprüfung final dokumentiert. 

Samstag, 25. Juni 2011

Wohin mit alten LED- und Energiesparlampen?

Energiesparlampen enthalten Quecksilber und gehören daher nicht in den Hausmüll. LED-Lampen enthalten zwar kein gesundheitsschädliches Quecksilber, gehören aber ebenfalls nicht in den Hausmüll. Derartige Leuchtmittel müssen per Gesetz fachgerecht entsorgt werden.

Für die kostenlose (!) Entsorgung stehen bundesweit Sammelstellen zur Verfügung. Auf diese Weise werden die Ressourcen geschont und recycelt: Eine schnelle und einfache Suche nach Postleitzahl bzw. Ort und Straße findet man unter http://www.lightcycle.de/verbraucher/sammelstellensuche.html

Donnerstag, 23. Juni 2011

Solarenergie in Nairobi gegen den Klimawandel

Der Solarstrom-Spezialist Energiebau aus Köln hat den Dokumentarfilm „Nairobi 515 – Solarstrom gegen den Klimawandel“ veröffentlicht. Der Film dokumentiert das Klimaschutzprojekt für die Vereinten Nationen in Kenia und erzählt die Geschichte des ersten klimaneutralen Bürogebäudes Afrikas welches Ende März 2011 von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon eingeweiht worden ist. Es zeigt wie weltweit energieneutrale Architektur realisiert werden kann.

Das Photovoltaik-Systemhaus Energiebau Solarstromsysteme GmbH installierte als Generalunternehmer die Solarstromanlage mit einer Leistung von 515 kWp. Zum Einsatz kam vorwiegend deutsche Solartechnik der SCHOTT Solar AG und der SMA Solar Technology AG.

Der Film kann online unter http://www.energiebau.de/film angesehen werden.

Quelle: sonnenseite.com

Freitag, 17. Juni 2011

Das neue Energiekonzept der Bundesregierung als Meilenstein!? Ein Statement

„Deutschland schafft den Einstieg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien und den zügigen Ausstieg aus der Kernenergie. Mit ihren Kabinettsbeschlüssen hat die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür gestaltet: Ein Meilenstein für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands (…)“, schreibt die Bundesregierung auf bundesregierung-online.de
Ein Meilenstein? Wir schauen uns die „Maßnahmen zur Energiewende“ genauer an:

1.) Zur Energieeffizienz

Laut Bundesregierung wird das KfW-Gebäudesanierungsprogramm auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Aufgestockt? Kommt darauf an! Denn die Frage ist, welchen Zeitraum man für die Aufstockung als Bezug wählt!? Nimmt man zum Beispiel den jetzt im laufenden Jahr ohnehin zusammengestrichenen „Förderpott“ in Höhe von ca. 437 Millionen Euro als Basis, behält die Bundesregierung Recht. Hans-Josef Fell von den Grünen sieht da die Messlatte eher in dem Jahr 2009. Dort belief sich die Förderung nämlich noch auf 2 Milliarden Euro. Insofern relativiert sich das vollmundige Wort „aufgestockt“ doch wieder.

Wie wir schon berichteten vertrat der BSI (Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.) bereits im März diesen Jahres die Auffassung, dass mindestens fünf Milliarden Euro jährlich erforderlich sind, um die im „Energiekonzept“ der Bundesregierung angestrebten 2% Sanierungsquote und die genannten Klimaschutzziele zu erreichen. Was sind da 2 Milliarden Euro?

Berechtigte Kritik kommt auch von enbausa.de und man spricht in Sachen Wärmeerzeugung von einem „Stiefkind im Klimakonzept“, da lediglich eine Novelle des Gesetzes zur Kraft-Wärme-Kopplung angekündigt, ansonsten aber keine konkreten Maßnahmen zur Wärmeerzeugung angekündigt werden. Fatal, denn Jedes Jahr verheizen die Deutschen rund 85% Ihrer teuren Energie und „nur“ die restlichen 15% werden für Strom benötigt!

Wir glauben, dass Energieeffizienz als zeitgewinnender Faktor genauso wichtig ist wie der Einsatz Erneuerbarer Energien. Daher sollte der Fokus auch auf die Energieeffizienz gelegt werden. Dieses Verständnis sollte die Basis der Umweltpolitik sein. Mit Blick auf die Förderprogramme gibt es hier Nachholbedarf. Die Mittel müssen zeitnah und auf Dauer aufgestockt werden!

2.) Zum Ausbau der Erneuerbaren Energien

„Klima schützen – erneuerbare Energien stärken“ lautet die Devise der Bundesregierung unter bundesregierung.de.

Klingt gut! Aber was heißt „Erneuerbare Energien“ stärken? Die Bundesregierung setzt hier auf die Windkraft, was an sich keine schlechte Idee ist. Auffällig ist aber, dass die anderen regenerativen Energiegewinnungsformen eher als Randnotiz auftauchen, wenn es etwa heißt: „(…) Wasserkraft, Fotovoltaik, Geothermie und Biomasse kommen hinzu.“

Wie es mit der Photovoltaik steht, zeigen die Pläne der Bundesregierung. Hier stehen die Zeichen auf Kürzung der Vergütung für PV-Anlagen im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) – wahrscheinlich sogar um bis zu 15%. Das trifft vor allem die Bürger, die ihren Beitrag zur Energiewende leisten möchten. Sind die Bürger denn weniger wichtige Akteure oder warum überlässt man die Energiewende so stark den bekannten vier großen Energiekonzernen?

Nehmen wir das Jahr 2009: 2009 haben in Deutschland die Familien mehr in Solarenergie in investiert als E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall in Kraftwerksneu/-ausbau! Das ist beachtlich und demonstriert die Macht der Bürger in diesem Land. Die Bürger wollen die Energiewende, warum also nicht die Bürger mehr in die Energiewende einbeziehen?
Zeitaufwendige Großprojekte in der Hand von Energiekonzernen sind der falsche Weg! Wir brauchen mehr unabhängige dezentrale Projekte, die schnell geplant und umgesetzt werden. Das beweisen die enormen Zuwachsraten der Photovoltaik, die die Erwartungen aller Akteure (Politiker, Installateure, PV-Hersteller, Umweltschutzorganisationen usw.) übertroffen haben.

Nicht umsonst forder der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.: Gewinnbringende Solarstromvergütungen, baurechtliche Privilegierung der Windenergie im Außenbereich ohne Einschränkung und ein angemessenes Stromspeichergesetz.

Denn auch die Windenergie könnte von den Bürgern weiter vorangebracht werden, wären da nicht die vielen rechtlichen und oft unnötigen Schranken.

Kleinwindanlagen im privaten und gewerblichen Bereich können zu bedeutenden Bausteine für die Energiewende werden. Wind ist in ganz Deutschland vorhanden, wenn man nur hoch genug baut bzw. bauen darf. Die fehlende Praxis bei Baugenehmigungs- und Aufsichtsbehörden stellt die Anlagenplaner vor großen Problemen. Die Kleinwindanlagen sind landesrechtlich individuell geregelt. Es fehlen klare rechtliche Definitionen und rechtlich einheitliche Regelungen in Deutschland. Dies sind die zentralen Hürden für den Markteintritt von Kleinwindanlagen.

Kleinwindanlagen und Photovoltaik-Anlagen sind technisch eine optimale Kombination. Wenn die Sonne nicht scheint, weht Wind und wenn kein Wind weht, scheint die Sonne. Technisch gibt es bereits gute Lösungen, die jedoch an der rechtlichen Umsetzbarkeit scheitern.

Daher ist eine Politik wünschenswert, die die Energiewende im privaten Bereich beschleunigt, überaus wünschenswert. Mehr Bürgerbeteiligung ist dabei angebracht.

Die Bundesregierung schreibt selbst: „Deutschland wird seine Ausbauziele für die erneuerbaren Energien nur erreichen, wenn sich Anlagen zügig und unbürokratisch planen und genehmigen lassen. Das neue Planungsbeschleunigungsgesetz erleichtert den Bau von Solaranlagen an und auf Gebäuden. Auch neue Möglichkeiten, Windenergieanlagen aufzurüsten (Repowering), sollen sich leichter nutzen lassen. Außerdem sollen Flächen für die Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung gezielt in Bebauungsplänen ausgewiesen werden können.“

Schön, wenn dieses „Versprechen“ auch ernsthaft umgesetzt wird und mehr ist als ein Versprecher. Denn bisher fehlt es an einer glaubwürdigen Umsetzung.

3.) Zur neuen Brückentechnologie

Darüber freut sich die Kohleindustrie sicher sehr. Mehr Kohlekraft – natürlich modern, ist klar.

Da sind doch eher neue Kraftwerksförderungsprogramme für kleine und mittelständige Energieerzeuger zu begrüßen, denn die sind wirklich modern und zukunftsweisend. Mehr Kohlekraftwerke sind hier der falsche Weg und produzieren unnötige negative externe Effekte. Daher: Mehr Erneuerbare Energien in Bürgerhand. So sollte die Devise besser lauten.

4.) Zum Atomausstieg

Zusammenfassend handelt es sich bei dem aktuellen Beschluss um rund 7 Jahre mehr (!) an Laufzeit als es der rot-grüne Beschluss ursprünglich vorgesehen hatte (siehe Tabelle). Nur gegenüber den ursprünglichen Planung von schwarz-gelb liegt – wenig überraschend - eine deutliche Verbesserung vor. Nach Fukushima später aussteigen als es eigentlich vor Fukushima von rot-grün geplant war? Sieht so ein konsequenter Ausstieg aus?

5.) Zur Elektromobilität

Es geht nicht nur um PKWs bei Elektromobilität. Auch andere Dimensionen müssen Eingang in die Betrachtung finden.

Es ist nur eine "gefühlte Umweltfreundlichkeit", wenn das Elektroauto nur aus konventioneller Stromerzeugung gespeist wird! Die konventionelle und schmutziege Stromerzeugung hat mittel- oder langfristig ausgedient. Das steht außer Frage. Interessant und sinnvoll ist erst die Kombination mit Erneuerbaren Energien.

Die Bundesregierung möchte bis 2020 1 Mio. Elektroautos auf deutschen Straßen sehen. Eine Million Elektrofahrzeuge - dafür reichen 160 Windturbinen der neuesten Generation aus. Schon jetzt gibt es in der BRD über 20.000 Windanlagen und es werden von Tag zu Tag mehr. 160 Anlagen in zehn Jahren - das heißt von 2010 an jedes Jahr eine einzige neue Anlage pro Bundesland (siehe sonnenseite.com). Das ist kein Hexenwerk.

Fazit: Elektroautos ja - aber nur in Kombination mit Erneuerbaren Energien. Ansonsten ist eine CO2-Neutralität nicht gegeben.

Mittwoch, 15. Juni 2011

Energiefreiheit für alle: Sonnenschein im Portemonnaie durch kluge Kombination von Energieträgern

Das Dach und der Keller sind überaus zuverlässige Partner, wenn es um die autarke Energieproduktion im eigenen Haus geht. Eine Solarthermieanlage auf dem Dach und eine Pelletheizung im Keller sorgen für eine kluge Kombination: Wenn die Sonne mal weniger scheint, heizt die Pelletheizung automatisch dazu. Auch Pellets sind im Prinzip nichts anderes als gespeicherte Sonnenenergie.

Die Sonne ist nicht nur eine kostenfreie Stromquelle, sondern auch eine effiziente Wärmequelle, die durch kostengünstige Investitionen in die Technik in kurzer Zeit nutzbar gemacht werden kann.

Zu den natürlichen Vorteilen einer derartigen Energieerzeugung treten diverse Fördermöglichkeiten als zusätzlicher finanzieller Anreiz hinzu. So gibt es auf Bundesebene einen Zuschuss von mindestens 2.000 Euro für den eingesetzten Pelletskessel. In Kombination mit einem neu aufgestellten Pufferspeicher von mindestens 30 Liter je kW gibt es 2.500 Euro. Für Solarkollektorflächen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung gibt es derzeit pro Quadratmeter 120 Euro Förderung. Aber auch auf kommunaler Ebene gibt es meist spezielle Förderprogramme. Daher ist eine individuell zugeschnittene Energie- und Fördermittelberatung vor der Maßnahmendurchführung sinnvoll.

(Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de)